Kündigung München: Wir schützen Ihre Rechte bei jeder Kündigung
Wir von der Kanzlei Steinau in München prüfen Ihre Kündigung, reichen die Kündigungsschutzklage ein und vertreten Sie entschlossen vor dem Arbeitsgericht.
Nach einer Kündigung zählt jede Frist. Viele Arbeitnehmer wissen nicht, ob die Kündigung wirksam ist, und erhalten von Kanzleien oft keine zeitnahe Aufklärung. Die Folge sind verpasste Klagefristen, fehlende Verhandlungspositionen und unnötige finanzielle Nachteile. Nicht so mit der Kanzlei Steinau in München:
Rückmeldung innerhalb von 24 Stunden: Damit Fristen nicht verstreichen und Sie sofort wissen, wie Sie handeln müssen.
Rechte sichern nach der Kündigung: Wir prüfen Ihre Kündigung und wahren Ihre rechtliche Position.
Klare Durchsetzung: Wir führen Kündigungsschutzklagen und vertreten Sie konsequent vor dem Arbeitsgericht.
Egal welche Kündigung Sie in München erhalten haben: Wir reagieren schnell und übernehmen alle rechtlichen Schritte für Sie.


80 % Einigungsquote bei Kündigungen
Über 8 Jahre Erfahrung im Arbeitsrecht
Spezialisierung als Fachanwalt für Arbeitsrecht
Martin Ritter
Ich hatte eine eilige Anfrage zu einem arbeitsrechtlichen Thema. Hr. Steinau hat innerhalb eines Tages geantwortet. Auch im darauffolgenden Telefonat hat er mir die Punkte fachlich sehr kompetent und für mich nachvollziehbar erläutert. Sehr sympathisch und auf Augenhöhe. Ich kann Hr. Steinau nur empfehlen, jederzeit wieder!
Alexander Wirthmüller
Ich kann die Kanzlei Steinau mit bestem Gewissen an jeden weiterempfehlen.
Herr Steinau ist ein sehr freundlicher und kompetenter Rechtsanwalt. Auch die Kommunikation verlief reibungslos. Es wurde immer schnell geantwortet bzw. zurückgerufen. Durch die Kanzlei Steinau habe ich jetzt und auch in Zukunft einen soliden und starken Ansprechpartner, wenn es Probleme geben sollte.
SCW Volk
Wir können die Kanzlei Steinau ohne Vorbehalt weiterempfehlen.
Rechtsanwalt Steinau hat uns in 2 Rechtsangelegenheiten vertreten. Er war sehr engagiert, jederzeit ansprechbar und vor allem hat er sehr zufriedenstellende Ergebnisse für uns erzielt.
Kündigung erhalten und plötzlich allein gelassen?
Nach einer Kündigung fühlen sich Arbeitnehmer meist überfordert und unter Druck gesetzt. Entscheidungen müssen schnell getroffen werden, während unklar bleibt, was rechtlich gilt. Ohne Unterstützung entstehen genau hier die größten Probleme.
Was Sie als Arbeitnehmer nach einer Kündigung belastet:
Unsicherheit, ob die Kündigung wirksam ist
Angst, Fristen zu verpassen und Fehler zu machen
Druck durch den Arbeitgeber oder Funkstille nach der Kündigung
Unklarheit, ob Klage Vorteile bringt oder Nachteile drohen
Gefühl, der Situation ausgeliefert zu sein


In dieser Phase fehlt es oft an klarer rechtlicher Orientierung. Ein Fachanwalt für Arbeitsrecht hilft Ihnen, Ihre Lage richtig einzuordnen und die Kontrolle zurückzugewinnen. Wir von der Kanzlei Steinau übernehmen für Sie:
Sicherung wichtiger Fristen: Damit die Drei-Wochen-Frist für eine Kündigungsschutzklage nicht ungenutzt verstreicht.
Klare rechtliche Einordnung: Wir prüfen, ob die Kündigung Bestand hat und welche Optionen realistisch sind.
Konsequente Vertretung: Wir setzen Ihre Rechte durch und vertreten Sie vor dem Arbeitsgericht, wenn es darauf ankommt.
Je früher Sie handeln, desto größer bleiben Ihre rechtlichen Möglichkeiten.
Warum sich viele Arbeitnehmer bei einer Kündigung für die Kanzlei Steinau entscheiden
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Ihre Vorteile mit der Kanzlei Steinau in München
In 3 Schritten zur rechtlichen Klärung Ihrer Kündigung

In 3 Schritten zur rechtlichen Klärung Ihrer Kündigung

So starten Sie mit uns
Vereinbaren Sie ein Erstgespräch. Wir geben Ihnen eine erste rechtliche Einschätzung, ordnen Ihre Kündigung ein und besprechen die nächsten Schritte.
Über Franz Steinau
Der Schwerpunkt meiner anwaltlichen Tätigkeit liegt im Arbeitsrecht, mit besonderem Fokus auf Kündigungen und Kündigungsschutzverfahren. Ich begleite Arbeitnehmer nach dem Zugang einer Kündigung bei der rechtlichen Einordnung ihrer Situation, bei Kündigungsschutzklagen sowie bei Aufhebungsverträgen und offenen Vergütungsansprüchen. Ziel ist es, früh Klarheit zu schaffen und die richtigen rechtlichen Schritte einzuleiten.
Um Mandanten in diesen sensiblen Situationen fundiert zu vertreten, habe ich die Qualifikation als Fachanwalt für Arbeitsrecht erworben. Seit der Gründung meiner Kanzlei im Jahr 2017 vertrete ich Mandanten mit dem Anspruch, ihre arbeitsrechtlichen Interessen konsequent und strukturiert durchzusetzen: außergerichtlich wie auch vor dem Arbeitsgericht.

Über Franz Steinau

Der Schwerpunkt meiner anwaltlichen Tätigkeit liegt im Arbeitsrecht, mit besonderem Fokus auf Kündigungen und Kündigungsschutzverfahren. Ich begleite Arbeitnehmer nach dem Zugang einer Kündigung bei der rechtlichen Einordnung ihrer Situation, bei Kündigungsschutzklagen sowie bei Aufhebungsverträgen und offenen Vergütungsansprüchen. Ziel ist es, früh Klarheit zu schaffen und die richtigen rechtlichen Schritte einzuleiten.
Um Mandanten in diesen sensiblen Situationen fundiert zu vertreten, habe ich die Qualifikation als Fachanwalt für Arbeitsrecht erworben. Seit der Gründung meiner Kanzlei im Jahr 2017 vertrete ich Mandanten mit dem Anspruch, ihre arbeitsrechtlichen Interessen konsequent und strukturiert durchzusetzen: außergerichtlich wie auch vor dem Arbeitsgericht.
So finden Sie zu uns
Beratungsgespräche können wir ortsunabhängig durchführen. Wenn Sie jedoch ein persönliches Gespräch wünschen, empfangen wir Sie gerne in unseren Kanzleiräumen in München. Unsere Anschrift lautet:
Kanzlei Steinau
Inh. Rechtsanwalt Franz Steinau, LL.M.
Radlkoferstraße 2
81373 München
Häufig gestellte Fragen zur Kündigung München
Nach einer Kündigung ist schnelles Handeln entscheidend. Prüfen Sie zunächst das Datum des Zugangs der Kündigung, da ab diesem Zeitpunkt die dreiwöchige Frist zur Einreichung einer Kündigungsschutzklage läuft. Anschließend sollte die Kündigung rechtlich eingeordnet werden, um festzustellen, ob sie wirksam ist und welche Schritte zielführend sind. Wenden Sie sich daher sofort an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht.
Gegen eine Kündigung muss innerhalb von drei Wochen nach Zugang Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht in München erhoben werden. Wird diese Frist versäumt, gilt die Kündigung in jedem Fall als wirksam.
Eine Kündigungsschutzklage lohnt sich häufig dann, wenn Zweifel an der Wirksamkeit der Kündigung bestehen. Das betrifft unter anderem formelle Fehler, fehlende Kündigungsgründe oder besondere Schutzvorschriften, etwa bei Krankheit, Elternzeit oder Schwerbehinderung.
Ein gesetzlicher Anspruch auf eine Abfindung besteht nicht automatisch. In vielen Fällen wird jedoch im Rahmen einer Kündigungsschutzklage oder außergerichtlicher Verhandlungen mit dem Arbeitgeber eine Abfindung vereinbart.
Der allgemeine Kündigungsschutz greift in Betrieben mit mehr als zehn Vollzeitbeschäftigten und nach einer Betriebszugehörigkeit von mehr als sechs Monaten. In kleineren Betrieben gelten andere rechtliche Maßstäbe, dennoch kann eine Kündigung auch dort überprüft werden.
Nein. Eine Kündigung muss schriftlich erfolgen. Eine mündliche Kündigung, eine Kündigung per E-Mail oder per Nachrichtendienst ist unwirksam. Dennoch sollten Betroffene die Situation rechtlich prüfen lassen.
Ja. Unabhängig davon, ob Sie gegen die Kündigung rechtlich vorgehen, ist eine rechtzeitige Meldung bei der Agentur für Arbeit erforderlich. So vermeiden Sie Verzögerungen und Nachteile bezüglich des Arbeitslosengeldes.
Nach einer Kündigung laufen kurze Fristen, insbesondere für die Kündigungsschutzklage. Diese beträgt nur drei Wochen nach Zugang der Kündigung. Eine frühe rechtliche Einschätzung sorgt dafür, dass diese Frist nicht verstreicht und somit Optionen wie eine Weiterbeschäftigung oder eine Abfindung offenbleiben und keine vermeidbaren Nachteile entstehen.
