Kündigung erhalten, was tun? 3 Tipps, wie Sie nach einer Kündigung am besten vorgehen

Zuletzt aktualisiert: 24.07.2025 | Kategorie: Ratgeber

Wenn Sie eine Kündigung erhalten haben, ist das oft ein großer Schock. Denn plötzlich steht die berufliche Zukunft auf unsicheren Beinen. Wichtig ist, dass Sie besonnen handeln. Denn übereilte Entscheidungen können Ihnen erhebliche Nachteile bringen. Unterzeichnen Sie zunächst keinen Aufhebungsvertrag und nehmen Sie im Schockmoment kein Abfindungsangebot an. Gehen Sie stattdessen strategisch vor, um Ihre Rechte zu wahren und den bestmöglichen Weg für Ihre Zukunft zu finden.

In diesem Blogartikel erfahren Sie, welche ersten Schritte bei einer Kündigung entscheidend sind, wie Sie sich gegen die Kündigung wehren können und ob ein Aufhebungsvertrag eine sinnvolle Alternative ist. Zudem erhalten Sie von uns eine Checkliste mit 3 Tipps, wie Sie nach einer Kündigung am besten vorgehen.

Wichtiges in Kürze zur Vorgehensweise nach einer Kündigung:

Suchen Sie umgehend einen Fachanwalt für Arbeitsrecht auf, wenn Sie eine Kündigung erhalten haben. Unterschreiben Sie keinesfalls unüberlegt einen Aufhebungsvertrag oder Abfindungsvereinbarungen.

Ihr Anwalt prüft, ob die Kündigung formelle oder inhaltliche Fehler aufweist und ob in Ihrem Fall der Kündigungsschutz greift.

Falls Kündigungsschutz besteht, können Sie innerhalb von 3 Wochen eine Klage einreichen. Auch ohne Kündigungsschutz gibt es Verhandlungsmöglichkeiten – etwa für eine höhere Abfindung oder alternative Maßnahmen zum Ausgleich des Arbeitsplatzverlustes.

Melden Sie sich außerdem frühzeitig bei der Arbeitsagentur, um Sperrzeiten beim Arbeitslosengeld zu vermeiden.

Ihr erster Schritt nach einer Kündigung: Anwalt kontaktieren

Wenn Sie eine Kündigung erhalten haben, sollten Sie zwar zügig, aber nicht überstürzt handeln. In erster Linie benötigen Sie in dieser Situation rechtliche Unterstützung.

💡 Kontaktieren Sie in jedem Fall nach einer Kündigung sofort einen Fachanwalt für Arbeitsrecht – und zwar bevor Sie überstürzt etwas unterschreiben oder Entscheidungen treffen!

Ein erfahrener Anwalt prüft für Sie, ob die Kündigung überhaupt rechtlich gültig ist und ob Sie Kündigungsschutz genießen. In vielen Fällen gibt es rechtliche Möglichkeiten, sich gegen die Kündigung zu wehren – sei es durch eine Kündigungsschutzklage oder Verhandlungen über eine bessere Abfindung. Zudem erhalten Sie eine persönliche Beratung zu Ihrem Fall:

  • Hat eine Klage Aussicht auf Erfolg?
  • Gibt es Chancen auf eine Weiterbeschäftigung?
  • Welche Fristen gelten?

Ihr Anwalt beantwortet Ihnen diese Fragen und setzt sich für Ihre Rechte ein. Zudem hilft er Ihnen, die bestmögliche Vorgehensweise für Ihre Situation zu finden.

Kündigung prüfen: Ist Ihre Kündigung rechtlich ungültig?

Wenn Sie eine Kündigung erhalten haben, prüft Ihr Anwalt, ob sie überhaupt rechtsgültig ist. Denn nicht jede Kündigung hält einer rechtlichen Überprüfung stand. In vielen Fällen gibt es Formfehler oder andere Gründe, die sie unwirksam machen.

Eine Kündigung kann beispielsweise in folgenden Fällen ungültig sein:

  • Die Kündigung liegt nicht schriftlich vor.
  • Die Kündigung wurde von einer unbefugten Person unterzeichnet.
  • Die Kündigungsfristen wurden nicht eingehalten.

Zudem muss der Kündigungsgrund hinterfragt werden: War Ihre Kündigung gerechtfertigt? Oder genießen Sie Kündigungsschutz? Das ist unter anderem der Fall bei:

  • Schwangeren
  • Mitarbeitern in Elternzeit
  • Mitgliedern des Betriebsrats
  • Datenschutzbeauftragten
  • Schwerbehinderten

Eine Kündigung ist dann nur in Ausnahmefällen mit Zustimmung des Integrationsamtes zulässig.

Ein Anwalt prüft einen Vertrag und berät seinen Mandanten in seiner Kanzlei

Kündigungsschutz: Das sind Ihre Rechte

Das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) legt fest, welche Arbeitnehmer Anspruch auf besonderen Kündigungsschutz haben.

In der Regel betrifft das Beschäftigte in Unternehmen mit mehr als zehn besetzten Vollzeitstellen und einer Betriebszugehörigkeit von mindestens 6 Monaten.

Ein Fachanwalt für Arbeitsrecht prüft zunächst, ob Sie unter diese Regelungen fallen. Wenn diese bei Ihnen zutreffen, können Sie eine Kündigungsschutzklage einreichen, um Ihre Rechte gerichtlich durchzusetzen.

Falls das KSchG bei Ihnen nicht greift, können Sie dennoch von Ihrem Anwalt prüfen lassen, ob Sie sich gegen die Kündigung wehren können. Denn auch hier muss Ihr Arbeitgeber formelle Kriterien wie die Schriftform oder die Kündigungsfrist beachten. Auch wenn der Vorwurf einer Diskriminierung im Raum steht, kann eine Kündigung unter Umständen angefochten werden.

Die Kündigungsschutzklage: Wann sich der Gang zum Arbeitsgericht lohnt

Wenn Sie unter den Kündigungsschutz fallen, kann Ihr Anwalt für Arbeitsrecht für Sie eine Kündigungsschutzklage einreichen. Das ist ein entscheidender Schritt bei der Verteidigung Ihrer Rechte.

💡 Auch wenn Sie keine Rechtsschutzversicherung haben, kann sich eine Kündigungsschutzklage für Sie lohnen. Denn in rund 80 % der Fälle endet das Verfahren spätestens im Gütetermin mit einer Einigung – und Sie erhalten eine Abfindung oder werden weiterbeschäftigt.

Ziel der Klage ist es, die Kündigung für unwirksam erklären zu lassen. Dann erhalten Sie entweder Ihren Arbeitsplatz zurück oder können über eine angemessene Abfindung verhandeln.

Eine Kündigungsschutzklage lohnt sich hauptsächlich dann, wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung für Arbeitsrecht haben! Diese schützt Sie vor sämtlichen Kosten, die bei dem Verfahren anfallen.

Möchten Sie weitere Informationen zu den Kosten einer Kündigungsschutzklage? Dann lesen Sie unseren Blogartikel zum Thema Kündigungsschutzklage Kosten.

Der Ablauf einer Kündigungsschutzklage: Das passiert vor Gericht

Klageeinreichung

Gütetermin

Kammertermin

Ihr Anwalt reicht für Sie eine Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht ein.

Die Klage enthält eine Begründung, warum Ihre Kündigung rechtlich ungültig sein soll.

Etwa 2 Wochen nach der Klageeinreichung findet ein Gütetermin statt. Hierbei soll eine gütliche Einigung erzielt werden.

In 80 % der Fälle gelingt das – und Sie können an Ihren Arbeitsplatz zurück oder erhalten eine Abfindung.

Kommt es im Gütetermin zu keiner Einigung, folgt etwa 2 bis 4 Wochen später ein Kammertermin.

Dann fällt das Arbeitsgericht ein Urteil über das Verfahren.

Besteht nach einer Kündigung ein Recht auf Abfindung?

Nicht jeder Arbeitnehmer hat automatisch ein Recht auf Abfindung. Es gibt auch keine pauschal festgelegte Höhe. Als Faustregel gilt: ein halbes Bruttomonatsgehalt pro Beschäftigungsjahr. Oftmals erzielen Anwälte mit einer geschickten Argumentationstaktik jedoch deutlich höhere Beträge.

Es gibt folgende Wege, wie Sie eine Abfindung erreichen können:

  • Direkte Verhandlungen: Wenn das Kündigungsschutzgesetz bei Ihnen nicht greift, können Sie dennoch direkt mit Ihrem Arbeitgeber über eine Abfindung verhandeln.
  • Kündigungsschutzklage: Sollten Sie eine Kündigungsschutzklage einreichen, können Sie im Rahmen des Gerichtsverfahrens eine Abfindung aushandeln. Wenn das Gericht feststellt, dass die Kündigung unwirksam ist oder die Bedingungen Ihrer Entlassung nicht gerechtfertigt waren, stärkt das Ihre Verhandlungsposition.

Führen Sie derartige Verhandlungen nur mit einem Fachanwalt für Arbeitsrecht! Dieser kennt sowohl die Fallstricke als auch die beste Argumentationstaktik und verhandelt in Ihrem Interesse.

Ist ein Aufhebungsvertrag eine gute Alternative zur Kündigung?

Womöglich bietet Ihnen Ihr Arbeitgeber einen Aufhebungsvertrag als Alternative zur Kündigung an, um das Arbeitsverhältnis im gegenseitigen Einvernehmen zu beenden. Seien Sie hier unbedingt vorsichtig und beachten Sie folgende Faktoren:

  • Sperrzeit beim Arbeitslosengeld: Unterschreiben Sie den Aufhebungsvertrag, kann Ihnen die Arbeitsagentur eine Sperrzeit verhängen. In der Regel beträgt diese 3 Monate. In der Zeit haben Sie keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld.
  • Verzicht auf Kündigungsschutz: Durch den Aufhebungsvertrag verzichten Sie auf den gesetzlichen Kündigungsschutz und die Möglichkeit, gegen eine unrechtmäßige Kündigung vorzugehen.
  • Rechtliche Prüfung: Unterschreiben Sie keinesfalls überstürzt einen Aufhebungsvertrag! Erstrecht nicht, wenn Ihr Arbeitgeber Sie dazu drängt. Lassen Sie sich unbedingt von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht beraten, um Ihre Rechte zu wahren und eventuelle Nachteile zu vermeiden.

Ein Aufhebungsvertrag kann in bestimmten Situationen eine sinnvolle Option sein. Dieser erfordert jedoch eine sorgfältige Prüfung und rechtliche Beratung durch einen Fachanwalt für Arbeitsrecht.

Ein Aufhebungsvertrag wird unter die Lupe genommen

Arbeitslos melden nach Kündigung – Was ist zu beachten?

Nachdem Sie eine Kündigung erhalten haben, sollten Sie sich innerhalb von 3 Tagen beim Arbeitsamt melden. Das ist entscheidend, um finanzielle Nachteile zu vermeiden. Beachten Sie hierbei den Unterschied zwischen “arbeitssuchend melden“ und “arbeitslos melden“.

Arbeitssuchend melden:
Sie können sich bereits arbeitssuchend melden, wenn Sie noch keine Kündigung erhalten haben, sondern der Arbeitsplatzverlust nur droht. Damit erhalten Sie frühzeitig eine Beratung mit Jobangeboten, um die drohende Erwerbslosigkeit möglichst abzuwenden.

Spätestens 3 Tage nach Erhalt der Kündigung müssen Sie sich allerdings bei der zuständigen Agentur für Arbeit arbeitssuchend melden. Diese frühzeitige Meldung ist erforderlich, um Sperrzeiten und Verzögerungen beim Arbeitslosengeld zu vermeiden.

Arbeitslos melden:
Diese Meldung der Arbeitslosigkeit erfolgt am Austrittstag aus dem Unternehmen, also wenn Ihr Beschäftigungsverhältnis tatsächlich endet. Damit stellen Sie den formellen Antrag, um Leistungen der Arbeitslosenversicherung zu erhalten. Sie markiert den offiziellen Beginn Ihrer Arbeitslosigkeit im Sinne des Leistungsbezugs.

Insgesamt bedeutet das: Mit der Arbeitssuchendmeldung informieren Sie die Agentur frühzeitig und sichern Ihre Ansprüche. Mit der Arbeitslosmeldung beantragen Sie dann offiziell Arbeitslosengeld.

💡 Auch, wenn Sie eine Kündigungsschutzklage eingereicht haben, müssen Sie sich arbeitssuchend und arbeitslos melden, um Sperrzeiten beim Arbeitslosengeld zu vermeiden.

Checkliste: 3 Tipps, wie Sie nach einer Kündigung am besten vorgehen

Bei einer Kündigung ist es im ersten Schockmoment schwierig, einen kühlen Kopf zu bewahren. Dennoch ist es wichtig, wohlüberlegt und zügig zu handeln. Unsere Checkliste mit 3 Tipps hilft Ihnen dabei, die richtigen Schritte nach einer Kündigung einzuleiten.

Kontaktieren Sie einen Fachanwalt für Arbeitsrecht
🔹 Lassen Sie die Kündigung oder den Aufhebungsvertrag auf Rechtsgültigkeit prüfen.
🔹 Besteht Kündigungsschutz? ⇒ Reichen Sie eine Kündigungsschutzklage ein.      Besteht kein Kündigungsschutz? ⇒ Klären Sie mögliche Alternativen.
🔹 Informieren Sie sich, ob für Sie die Möglichkeit einer Abfindung besteht.

Melden Sie sich arbeitssuchend
🔹 Melden Sie sich spätestens 3 Tage nach Erhalt der Kündigung bei der Agentur für Arbeit arbeitssuchend.
🔹 Lassen Sie von der Arbeitsagentur prüfen, ob Sie Anspruch auf Arbeitslosengeld haben.

Prüfen Sie frühzeitig berufliche Alternativen
🔹 Aktualisieren Sie Ihre Bewerbungsunterlagen.
🔹 Ziehen Sie ggf. Weiterbildungsmöglichkeiten oder neue Karrierewege in Betracht.

💡 Wichtig: Lassen Sie Ihre Kündigung immer erst von einem Anwalt prüfen, bevor Sie handeln!

Sind Sie auf der Suche nach einem Fachanwalt für Arbeitsrecht, der Ihre Kündigung prüft? Dann buchen Sie Ihren Termin zur schnellen Erstberatung bei der Kanzlei Steinau in München!

Kündigung erhalten? Welche Unterstützung Ihnen Ihr Anwalt bietet!

Der erste Schritt nach einer Kündigung sollte immer die Beratung durch einen Fachanwalt für Arbeitsrecht sein. So erhalten Sie schnell Klarheit über Ihre Rechte, mögliche Schritte und Ihre Erfolgschancen bei einer Kündigungsschutzklage.

Ein Fachanwalt für Arbeitsrecht:
✔ Prüft Ihre Kündigung auf formelle Fehler und stellt fest, ob die Kündigung rechtsgültig ist.
✔ Klärt Sie über Ihre Rechte auf, um voreilige Entscheidungen zu vermeiden.
✔ Entwickelt Strategien, um eine Abfindung oder Weiterbeschäftigung auszuhandeln.
✔ Reicht Ihre Kündigungsschutzklage ein und vertritt Ihre Interessen vor Gericht.

💡 Deshalb gilt: Lassen Sie Ihre Kündigung sofort von Ihrem Anwalt für Arbeitsrecht prüfen, bevor Sie etwas unterschreiben oder eigenmächtig weitere Maßnahmen ergreifen!

Lassen Sie Ihre Kündigung auf Rechtsgültigkeit prüfen und buchen Sie Ihren Termin zur schnellen Erstberatung bei der Kanzlei Steinau in München!

Anwalt und Mandantin schütteln sich vor dem Arbeitsgericht die Hände

Ihre Vorteile bei der Kanzlei Steinau im Überblick

Wir von der Kanzlei Steinau in München setzen uns engagiert für Ihre Rechte ein. Wir verteidigen Ihre Interessen bei Kündigungen und in allen arbeitsrechtlichen Verfahren. Profitieren Sie von unserem vollumfänglichen Leistungsangebot:

  • Über 8 Jahre Erfahrung im Arbeitsrecht: Rechtsanwalt Franz Steinau verfügt über umfassende Expertise im Arbeitsrecht, insbesondere im Bereich Kündigungsschutz. Damit haben wir das erforderliche Know-how, um auch in Ihrem Verfahren beste Ergebnisse zu erzielen.
  • Rückmeldung innerhalb 24 Stunden: Sie erhalten von uns immer eine schnelle Antwort, damit Sie jederzeit gut über Ihren Fall informiert sind.
  • 100 % Klarheit: In unserer Erstberatung erfahren Sie, welche Erfolgsaussichten Ihr Fall hat und welche Kosten auf Sie zukommen.

Buchen Sie Ihren Termin zur schnellen Erstberatung bei der Kanzlei Steinau!

Fazit: So setzen Sie Ihre Rechte bei einer Kündigung durch

Nach Erhalt einer Kündigung ist es entscheidend, schnell, aber überlegt zu handeln. Lassen Sie Ihre Kündigung umgehend von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht prüfen, um die Wirksamkeit und Ihren Kündigungsschutz zu klären. Nutzen Sie die Möglichkeit einer Klage, wenn bei Ihnen der Kündigungsschutz greift. Andernfalls haben Sie dennoch die Möglichkeit, über eine Abfindung zu verhandeln. Ihr Anwalt kennt die beste Argumentationstaktik und nutzt diese in den Verhandlungen geschickt, um das beste Ergebnis für Sie zu erzielen.

Denken Sie außerdem daran, sich frühzeitig bei der Arbeitsagentur arbeitssuchend und arbeitslos zu melden, um Sperrzeiten zu vermeiden. Eine fundierte Beratung ist der Schlüssel, um Ihre Rechte zu sichern. Ein strategisches Vorgehen eröffnet Ihnen hier die besten Optionen für Ihre berufliche Zukunft.

Häufig gestellte Fragen zur Vorgehensweise nach einer Kündigung

Was sollte ich als Erstes tun, wenn ich eine Kündigung erhalte?

Kontaktieren Sie umgehend einen Fachanwalt für Arbeitsrecht, bevor Sie etwas unterschreiben oder weitere Schritte einleiten. Er kann prüfen, ob die Kündigung rechtsgültig ist und welche Optionen Sie haben.

Wann ist eine Kündigung rechtlich ungültig?

Eine Kündigung kann rechtsungültig sein, wenn sie nicht schriftlich erfolgt, von einer unbefugten Person unterzeichnet wurde, gesetzliche Kündigungsfristen nicht eingehalten wurden oder ein besonderer Kündigungsschutz besteht. Insbesondere Schwangere, Schwerbehinderte, Betriebsräte und Mitarbeiter in Elternzeit genießen einen besonderen Kündigungsschutz.

Wann falle ich unter den Kündigungsschutz?

Das Kündigungsschutzgesetz greift, wenn Sie in einem Unternehmen arbeiten, das mehr als 10 Vollzeitstellen besetzt und Sie seit mindestens 6 Monaten dort arbeiten. Auch besondere Personengruppen, wie z. B. Schwangere oder Schwerbehinderte, haben zusätzlichen Schutz.

Wann lohnt sich eine Kündigungsschutzklage?

Wenn Sie unter den Kündigungsschutz fallen oder Zweifel an der Rechtmäßigkeit Ihrer Kündigung bestehen, kann eine Klage sinnvoll sein. Wichtig: Sie müssen die Kündigungsschutzklage innerhalb von 3 Wochen nach Erhalt der Kündigung einreichen.

Habe ich nach einer Kündigung Anspruch auf eine Abfindung?

Es gibt keinen gesetzlichen Anspruch auf eine Abfindung. Dennoch können Sie in vielen Fällen eine Abfindung aushandeln – entweder durch direkte Verhandlungen mit dem Arbeitgeber oder im Rahmen einer Kündigungsschutzklage.

Ist ein Aufhebungsvertrag eine gute Alternative zur Kündigung?

Ein Aufhebungsvertrag kann eine Alternative sein, birgt aber Risiken. Vor allem kann er eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld zur Folge haben. Lassen Sie sich daher unbedingt vorab von einem Anwalt beraten, bevor Sie einen Aufhebungsvertrag unterschreiben.

Wann und wie muss ich mich arbeitslos melden?

Spätestens 3 Tage nach Erhalt der Kündigung müssen Sie sich arbeitssuchend melden. Die Arbeitslosenmeldung erfolgt dann, wenn Ihr Arbeitsverhältnis tatsächlich endet. Nur so sichern Sie Ihren Anspruch auf Arbeitslosengeld und vermeiden Sperrzeiten.

Wie kann mir ein Fachanwalt für Arbeitsrecht bei einer Kündigung helfen?

Ein Anwalt prüft Ihre Kündigung sorgfältig auf Fehler und informiert Sie umfassend über Ihre Rechte. Anschließend entwickelt er eine Strategie für eine Klage oder Abfindungsverhandlungen und vertritt Sie vor Gericht.