Viele Arbeitnehmer zögern aus Angst vor hohen Anwalts- und Gerichtskosten, sich gegen eine Kündigung zu wehren und ihre Rechte einzufordern. Dabei sind diese Sorgen oft unbegründet. Denn eine Rechtsschutzversicherung deckt die anfallenden Kosten in der Regel vollständig ab. Aber auch ohne Versicherung kann sich eine Kündigungsschutzklage für Sie lohnen.
In diesem Beitrag erfahren Sie, welche Kosten bei einer Kündigungsschutzklage allgemein anfallen, wie eine Rechtsschutzversicherung Sie absichert und welche Auslagen steuerlich absetzbar sind. Außerdem zeigen wir Ihnen, worauf es bei der Wahl eines optimalen Anwalts für Arbeitsrecht ankommt und wie Sie mit unseren 3 praktischen Tipps bei Ihrer Kündigungsschutzklage Geld sparen können.
Wichtiges in Kürze zu den Kosten einer Kündigungsschutzklage:
Eine Rechtsschutzversicherung übernimmt in der Regel die gesamten Kosten einer Kündigungsschutzklage. Es fällt maximal der Betrag einer Selbstbeteiligung an.
Die Kosten, die bei einer Kündigungsschutzklage anfallen, setzen sich hauptsächlich aus Anwalts- und Gerichtsgebühren zusammen. In einigen Fällen kommen auch noch gesonderte Kostenfaktoren, etwa für Gutachter oder Zeugenvorschüsse, hinzu.
Die Gerichtsgebühren entfallen, wenn Sie mit Ihrem Arbeitgeber eine Einigung erzielen. Das ist die erste Verhandlung vor dem Arbeitsgericht. Muss das Kammergericht in einer weiteren Verhandlung ein Urteil fällen, fallen die Gerichtskosten für die Verliererseite an.
Sie können die Kosten für Ihre Kündigungsschutzklage steuerlich absetzen, sofern Sie die Kosten selbst tragen und diese nicht von einer Rechtsschutzversicherung übernommen werden.
Was ist eine Kündigungsschutzklage?
Eine Kündigungsschutzklage ist Ihr rechtliches Mittel, um sich als Arbeitnehmer gegen eine Kündigung zu wehren. Dabei wird gerichtlich geprüft, ob die Kündigung rechtmäßig war. Oftmals trifft das nämlich nicht zu. Dann muss Ihr Arbeitgeber die Kündigung zurücknehmen, sodass Sie an Ihren Arbeitsplatz zurückkehren können. Ist eine Weiterbeschäftigung unzumutbar, erhalten Sie als finanziellen Ausgleich für den Verlust Ihres Arbeitsplatzes eine Abfindung.
Wer kann eine Kündigungsschutzklage einreichen?
Sie können eine Kündigungsschutzklage einreichen, wenn Sie unter das Kündigungsschutzgesetz fallen. Voraussetzung ist, dass Ihr Arbeitgeber mehr als zehn Vollzeitstellen besetzt und Ihr Arbeitsverhältnis seit mindestens sechs Monaten besteht. Mehr über die Voraussetzungen für eine Kündigungsschutzklage lesen Sie hier.
3-Wochen-Frist der Kündigungsschutzklage
Ihre Kündigungsschutzklage muss zwingend innerhalb von 3 Wochen nach Erhalt der schriftlichen Kündigung beim zuständigen Arbeitsgericht eingereicht werden. Versäumen Sie diese Frist, ist die Kündigung in jedem Fall rechtlich gültig – selbst wenn sie unrechtmäßig war.
Sobald Sie Kündigungsschutz genießen, kann sich für Sie eine Kündigungsschutzklage lohnen – besonders, wenn der Kündigungsgrund fragwürdig ist.

Wer trägt die Kosten einer Kündigungsschutzklage?
Die Angst vor hohen Kosten schreckt viele Arbeitnehmer vor einer Kündigungsschutzklage ab. Doch meist ist diese Sorge unbegründet – vor allem, wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben.
Keine Kosten dank Rechtsschutzversicherung
Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, die Arbeitsrecht abdeckt? Dann übernimmt diese in der Regel sämtliche Kosten der Kündigungsschutzklage. Dazu gehören:
- Gerichtskosten
- Anwaltsgebühren
- Kosten für Gutachter oder Zeugen (falls benötigt)
In diesem Fall müssen Sie sich also keinerlei finanzielle Sorgen machen. Denn für Sie fällt maximal der Betrag einer Selbstbeteiligung an, sofern Sie diese mit Ihrem Versicherer vereinbart haben. Im Durchschnitt sind das 150 € bis 200 €. Ob für Sie eine Selbstbeteiligung anfällt und in welcher Höhe, entnehmen Sie Ihrer Versicherungspolice.
Welche Kosten fallen ohne Rechtsschutzversicherung an?
Wenn Sie keine Rechtsschutzversicherung haben, können folgende Kosten für Sie anfallen:
Gerichtskosten | Anwaltskosten |
Es entstehen keine Gerichtskosten, wenn Sie sich spätestens im ersten Verhandlungstermin (sogenannte Güteverhandlung) mit Ihrem Arbeitgeber einigen. Erst wenn das Arbeitsgericht in einem weiteren Kammertermin ein Urteil fällen muss, zahlt die Verliererseite die Gerichtskosten. | Die Höhe der Anwaltskosten richtet sich nach dem Streitwert der Klage. Der primäre Faktor ist Ihr Bruttomonatsgehalt. Je höher Ihre Bruttomonatsvergütung, desto höher die Anwaltskosten. |
Auch wenn Sie keine Rechtsschutzversicherung haben, kann sich eine Kündigungsschutzklage für Sie lohnen. Denn in rund 80 % der Fälle endet das Verfahren spätestens im Gütetermin mit einer Einigung – und Sie erhalten eine Abfindung oder werden weiterbeschäftigt.
Überlegen Sie sich daher, ob das finanzielle Risiko im Verhältnis zum möglichen Nutzen steht. Ein guter Anwalt für Arbeitsrecht berät Sie detailliert, ob sich in Ihrem Fall eine Kündigungsschutzklage voraussichtlich lohnt und mit welchen Kosten Sie rechnen müssen.
Wann fallen Gerichtskosten beim Arbeitsgericht an?
Eine Kündigungsschutzklage zielt darauf ab, dass Sie sich mit Ihrem Arbeitgeber einigen – und zwar, ohne dass Sie durch enorme Ausgaben belastet werden. Daher entfallen die Gerichtskosten, wenn die Einigung im Gütetermin gelingt. Doch wann entstehen Gerichtskosten?
- Gerichtskosten entstehen erst, wenn Sie sich nicht spätestens in der Güteverhandlung mit Ihrem Arbeitgeber einigen. Dann muss das Arbeitsgericht in einer zweiten Verhandlung, dem Kammertermin, ein Urteil fällen. In der Regel trägt dann die Verliererseite die Gerichtskosten.
- Sollte der Fall in Berufung gehen – also vor ein höheres Gericht – fallen ebenfalls zusätzliche Gerichtskosten an. Auch hier trägt die Partei, die den Prozess verliert, die Kosten.
Die Gerichtskosten hängen vom Streitwert ab. Dieser beträgt in der Regel 3 Bruttomonatsgehälter. Oftmals werden neben dem Gehalt noch weitere Faktoren (z. B. Arbeitszeugnis) in den Streitwert integriert. Außerdem richten sich die Kosten nach der Instanz des Verfahrens. Je höher das Gericht, desto höher sind die Kosten.
Ein Rechenbeispiel:
Angenommen, Ihr Bruttomonatsgehalt beträgt 3.000 €. Dann beträgt der Streitwert 9.000 €.
Die Gerichtskosten berechnen sich nach dem Gerichtskostengesetz (GKG) und der dazugehörigen Gebührentabelle. Für Arbeitsgerichtsverfahren wird eine dreifache Gebühr (3,0) erhoben.
- Laut Gerichtskostentabelle beträgt die einfache Gebühr (1,0) für einen Streitwert von 9.000 € → 245 €
- Da im Arbeitsgerichtsverfahren eine 3,0-fache Gebühr anfällt:
245 € × 3 = 735 €
Das bedeutet, die Gesamtgerichtskosten belaufen sich in diesem Beispiel auf 735 €, sofern das Verfahren nicht durch einen Vergleich endet (dann entfallen die Gerichtskosten in der Regel).
Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung für Arbeitsrecht haben, müssen Sie KEINE Gerichtskosten tragen!
Wann fallen bei einer Kündigungsschutzklage Anwaltskosten an?
Die Anwaltskosten bei einer Kündigungsschutzklage hängen ebenfalls vom Streitwert, also 3 Bruttomonatsgehältern, ab. Auch hier gilt wieder: Je höher das Gehalt, desto höher ist der Streitwert und dementsprechend die Anwaltskosten.
Nehmen wir wieder an, Ihr Bruttomonatsgehalt beträgt 3.000 €. Dann beträgt der Streitwert 9.000 €.
Szenario A: Gütetermin mit Vergleich
Verfahrensgebühr (1,3-fach): | 725,40 € |
Termingebühr (1,2-fach): | 669,60 € |
Einigungsgebühr (1,0-fach) bei Einigung im Gütetermin: | 558,00 € |
Post- und Telekommunikationspauschale: | 20,00 € |
Gesamt netto: Gesamt brutto (inkl. 19 % MwSt.): | 1.973,00 € |
Das wäre in einem erfolgreichen Gütetermin der zu zahlende Betrag.
Szenario B: Kein Vergleich im Gütetermin – Verfahren geht in den Kammertermin
Bereits im Gütetermin entstanden:
- Verfahrensgebühr (1,3-fach): 725,40 €
- Termingebühr (1,2-fach): 669,60 €
- Keine Einigungsgebühr, da kein Vergleich geschlossen wurde
Im Kammertermin kommt hinzu:
- Verfahrensgebühr (1,3-fach) für Kammertermin: 725,40 €
- Post und Telekommunikation: 20,00 €
- Keine weitere Termingebühr, da diese nur einmalig anfällt
Verfahrensgebühr (Gütetermin): | 725,40 € |
Termingebühr (Gütetermin): | 669,60 € |
Einigungsgebühr: | entfällt |
Verfahrensgebühr (Kammertermin): | 725,40 |
Post- und Telekommunikationspauschale: | 20,00 € |
Gesamt netto: | 2.140,40 € |
Wichtig: Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung für Arbeitsrecht haben, müssen Sie KEINE Anwaltskosten tragen!
Welche Kosten können zusätzlich anfallen?
Neben den reinen Anwalts- und Gerichtskosten können in einem arbeitsgerichtlichen Verfahren weitere Kostenpunkte anfallen:
- Kosten für Gutachten oder Sachverständige:
Wenn Ihr Verfahren vor dem Kammergericht verhandelt wird, können zur Klärung technischer oder medizinischer Fragen Gutachten benötigt werden. Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn Sie krankheitsbedingt gekündigt wurden. Diese Kosten werden in der Regel dem Streitwert zugerechnet und müssen von der unterlegenen Partei oder im Rahmen der Kostenentscheidung anteilig übernommen werden.
- Kosten für Zeugen:
Falls Zeugen vernommen werden müssen, entstehen Kosten für deren Auslagen. Dazu zählen Aufwandsentschädigungen oder Fahrtkosten. Auch eventuelle Zeugenentschädigungen für die Vorbereitung und die Aussage vor Gericht zählen zu den zusätzlichen Kosten. - Sonstige Aufwendungen:
Für den Weg zum Gericht, für Termine mit dem Sachverständigen oder für Besprechungen mit dem Mandanten können Fahrtkosten anfallen. Zusätzlich können Aufwendungen für Telefonate, Porto, Kopien oder sonstige administrative Tätigkeiten berechnet werden.
Diese zusätzlichen Posten können je nach Einzelfall einen erheblichen Kostenanteil ausmachen und sollten bei der Kostenprognose eines Verfahrens berücksichtigt werden.
Achtung: Wenn Sie rechtsschutzversichert sind, übernimmt Ihre Versicherung auch diese Kosten für Sie!
So sichern Sie sich mit einer Rechtsschutzversicherung optimal ab
Eine Kündigungsschutzklage kann Arbeitnehmer finanziell belasten, wenn sie keine Rechtsschutzversicherung haben. Deshalb ist es von entscheidender Bedeutung, bereits im Vorfeld für einen umfassenden Rechtsschutz zu sorgen.
Eine Rechtsschutzversicherung für Arbeitsrecht übernimmt in der Regel sämtliche Kosten eines arbeitsgerichtlichen Verfahrens – von der Güteterminphase bis zum Kammertermin. Das bedeutet:
Keine finanziellen Überraschungen: Alle Kosten, die durch die Kündigungsschutzklage anfallen, werden von der Versicherung getragen.
Finanzielle Absicherung: Sie müssen sich nicht um hohe Einzelkosten sorgen, selbst wenn zusätzliche Kostenpunkte wie Gutachter- oder Zeugenhonorare entstehen.
Fokus auf den Fall: Mit einem umfassenden Rechtsschutz können Sie sich uneingeschränkt auf die Durchsetzung Ihrer Rechte konzentrieren, ohne Angst vor finanziellen Risiken zu haben.
Bei der Auswahl einer Rechtsschutzversicherung, insbesondere im Hinblick auf arbeitsrechtliche Auseinandersetzungen wie Kündigungsschutzklagen, sollten Sie auf folgende Punkte achten:
1. Deckungssumme: Die Deckungssumme bestimmt den maximalen Betrag, den die Versicherung pro Rechtsfall übernimmt. Es wird empfohlen, eine Deckungssumme von mindestens 300.000 € zu wählen, um auch bei komplexen und langwierigen Verfahren ausreichend abgesichert zu sein.
2. Wartezeit: Viele Rechtsschutzversicherungen sehen eine Wartezeit vor, die drei Monate beträgt. Während dieser Zeit besteht kein Versicherungsschutz für neu auftretende Rechtsstreitigkeiten. Daher ist es wichtig, die Versicherung frühzeitig abzuschließen, bevor ein konkreter Konflikt absehbar ist.
3. Selbstbeteiligung: Die Selbstbeteiligung ist der Betrag, den Sie im Schadensfall selbst tragen müssen. Eine höhere Selbstbeteiligung kann die monatlichen Prämien senken, bedeutet aber im Ernstfall höhere Eigenkosten. Überlegen Sie, welches Modell für Ihre finanzielle Situation am besten geeignet ist.
4. Leistungsumfang: Stellen Sie sicher, dass der Versicherungsvertrag alle relevanten Bereiche abdeckt, die für Sie wichtig sind. Im Arbeitsrecht sollten etwa Kündigungsschutzklagen, Streitigkeiten über Arbeitszeugnisse, Abmahnungen und Gehaltsforderungen eingeschlossen sein.
5. Freie Anwaltswahl: Einige Versicherer arbeiten mit einem Netzwerk von Partneranwälten zusammen. Achten Sie darauf, dass Sie dennoch die Freiheit haben, einen Anwalt Ihres Vertrauens zu wählen, ohne finanzielle Nachteile zu erleiden.
Ein Vergleich verschiedener Angebote und die Informationen aus den Vertragsbedingungen helfen Ihnen bei der Auswahl einer geeigneten Rechtsschutzversicherung.

Kann ich eine Kündigungsschutzklage steuerlich absetzen?
Die Kosten, die Ihnen im Rahmen einer Kündigungsschutzklage entstehen, können steuerlich als Werbungskosten geltend gemacht werden. Das umfasst sowohl Anwalts- als auch Gerichtskosten, da sie unmittelbar der Sicherung und dem Erhalt Ihrer Einnahmen dienen.
Wann können Anwalts- und Gerichtskosten steuerlich geltend gemacht werden?
Anwalts- und Gerichtskosten sind dann als Werbungskosten absetzbar, wenn sie in direktem Zusammenhang mit Ihrer beruflichen Tätigkeit stehen. Bei einer Kündigungsschutzklage ist dieser Zusammenhang gegeben, da das Verfahren darauf abzielt, Ihr Arbeitsverhältnis und somit Ihre Einkünfte zu sichern.
Welche Kosten sind als Werbungskosten absetzbar?
Folgende Kosten können im Rahmen einer Kündigungsschutzklage als Werbungskosten abgesetzt werden:
- Anwaltskosten: Gebühren für die rechtliche Beratung und Vertretung.
- Gerichtskosten: Anfallende Gebühren für das gerichtliche Verfahren.
- Kosten für Gutachten oder Sachverständige: Falls diese zur Untermauerung Ihres Standpunkts erforderlich sind.
- Zeugenauslagen: Erstattungen für Zeugen, die in Ihrem Interesse aussagen.
- Reisekosten: Fahrtkosten zu Gerichtsterminen oder Besprechungen mit Ihrem Anwalt.
Es ist wichtig zu beachten, dass diese Kosten nur dann absetzbar sind, wenn Sie sie selbst getragen haben. Wurden die Kosten beispielsweise von einer Rechtsschutzversicherung übernommen, entfällt die Abzugsmöglichkeit.
Wo trage ich die Kosten in der Steuererklärung ein?
Um die genannten Kosten steuerlich geltend zu machen, tragen Sie diese in Ihrer Steuererklärung wie folgt ein:
Anlage N (Einkünfte aus nicht selbstständiger Arbeit): Die entsprechenden Aufwendungen tragen Sie in die Zeilen für »Werbungskosten« ein. Es empfiehlt sich, eine detaillierte Aufstellung der entstandenen Kosten beizufügen und alle Belege sorgfältig aufzubewahren, falls das Finanzamt Nachweise anfordert.
Wenn Sie die Kosten für Ihre Kündigungsschutzklage steuerlich geltend machen, können Sie Ihre steuerliche Belastung reduzieren und die finanziellen Auswirkungen abmildern. Wenden Sie sich bei Fragen am besten an Ihren Steuerberater.
Mit diesen 3 Tipps können Sie bei einer Kündigungsschutzklage Geld sparen
Beachten Sie folgende 3 Tipps, um bei Ihrer Kündigungsschutzklage Kosten zu sparen.
Engagieren Sie einen Anwalt mit Erfahrung
Wählen Sie einen Anwalt, der auf Arbeitsrecht spezialisiert ist und Erfahrung mit Kündigungsschutzklagen hat. Dadurch steigen Ihre Erfolgsaussichten. Denn Ihr Anwalt kennt die optimale Argumentationsstrategie, um beispielsweise eine möglichst hohe Abfindung für Sie zu erzielen.
Nutzen Sie steuerliche Vorteile
Die Kosten für die Kündigungsschutzklage können Sie als Werbungskosten in Ihrer Steuererklärung geltend machen. Das bedeutet, dass Anwalts- und Gerichtskosten sowie weitere Auslagen wie Gutachten oder Zeugenvorschüsse Ihre Steuerlast mindern. Möglich ist das allerdings nur, wenn Sie die Kosten für Ihre Kündigungsschutzklage selbst übernommen haben und diese nicht durch eine Rechtsschutzversicherung gedeckt wurden.
Schließen Sie eine Rechtsschutzversicherung ab
Wenn Sie bereits eine Rechtsschutzversicherung haben, übernimmt diese die Kosten für Ihr Verfahren. Sie zahlen maximal eine Selbstbeteiligung. Kümmern Sie sich daher schon vor arbeitsrechtlichen Konflikten um eine geeignete Rechtsschutzversicherung.
Manche Rechtsschutzversicherer ermöglichen Ihnen, rückwirkend eine Rechtsschutzversicherung abzuschließen. Halten Sie nach derartigen Angeboten Ausschau, wenn Sie bereits eine Kündigung erhalten, aber noch keine Rechtsschutzversicherung haben!
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So finden Sie den besten Anwalt für Ihre Kündigungsschutzklage
Spezialisierung im Arbeitsrecht: Ein Anwalt mit Fokus auf Arbeitsrecht und spezifischer Erfahrung in Kündigungsschutzklagen kennt die relevanten Gesetze und weiß, wie man effektiv vor Gericht argumentiert. Auch wenn Ihr Fall komplex sein sollte, kennt Ihr Anwalt die beste Taktik für Ihr Verfahren.
Erreichbarkeit und Kommunikation: Stellen Sie sicher, dass Ihr Anwalt innerhalb von 24 Stunden auf Anfragen reagiert. Damit Sie regelmäßig über den Stand Ihres Verfahrens informiert sind.
Empfehlungen und Bewertungen: Nutzen Sie persönliche Empfehlungen oder recherchieren Sie Online-Bewertungen. So finden Sie einen Anwalt, der einen guten Ruf hat. Das gibt Ihnen Vertrauen.
Kostentransparenz und Erfolgsaussichten: Ein seriöser Anwalt gibt Ihnen eine realistische Einschätzung zu den möglichen Kosten und Erfolgschancen Ihres Falls.
Wenn Sie einen Anwalt in München für Ihre Kündigungsschutzklage suchen, der diese Kriterien erfüllt, dann buchen Sie Ihren Termin zur schnellen Erstberatung bei der Kanzlei Steinau!
Kündigungsschutzklage? Aber nur mit Kanzlei Steinau!
In unserer Münchener Kanzlei Steinau setzen wir uns engagiert für Ihre Rechte bei Kündigungsschutzklagen und anderen arbeitsrechtlichen Verfahren ein. Profitieren Sie von unserem umfassenden Leistungsangebot:
Unsere Kanzlei ist auf Arbeitsrecht fokussiert. Franz Steinau hat mehr als 8 Jahre Erfahrung auf diesem Gebiet, insbesondere im Kündigungsschutz. Mit unserer Fachkompetenz haben wir das nötige Know-how, um beste Ergebnisse für Ihr Verfahren zu erreichen.
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Im Rahmen einer Erstberatung erhalten Sie eine Einschätzung zu Ihrem Fall, damit Sie sofort Gewissheit haben. Leere Versprechungen müssen Sie bei uns nicht in Kauf nehmen. Wir klären Sie über die Erfolgsaussichten und zu erwartenden Kosten auf.
Fazit: Keine Angst vor den Kosten einer Kündigungsschutzklage
Eine Kündigungsschutzklage muss keine finanzielle Belastung sein – besonders dann nicht, wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben. Diese übernimmt in der Regel die Anwalts- und Gerichtskosten, sodass für Sie als Arbeitnehmer kein Kostenrisiko entsteht.
Doch auch ohne Rechtsschutzversicherung kann sich eine Kündigungsschutzklage lohnen. Lassen Sie sich frühzeitig von einem erfahrenen Anwalt beraten, um herauszufinden, ob Ihr Fall Aussicht auf Erfolg hat und welche Schritte sinnvoll sind. Eine rechtzeitige Einschätzung hilft, Klarheit zu gewinnen und die beste Entscheidung für Ihre berufliche Zukunft zu treffen.
Häufig gestellte Fragen zu den Kosten einer Kündigungsschutzklage
Eine Kündigungsschutzklage ist ein Rechtsmittel, das Arbeitnehmer ergreifen können, um gegen eine ungerechtfertigte Kündigung vorzugehen. Ziel ist es, die Kündigung für unwirksam erklären zu lassen und den Arbeitsplatz zu erhalten. Alternativ besteht die Möglichkeit, eine Abfindung zu erhalten.
Grundsätzlich trägt jede Partei ihre eigenen Anwaltskosten, unabhängig vom Ausgang des Verfahrens. Die Gerichtskosten zahlt die unterlegene Partei – sofern das Verfahren nicht im Gütetermin endet.
Ja, die Kosten für die Kündigungsschutzklage können als Werbungskosten in der Steuererklärung geltend gemacht werden. Das reduziert Ihre Steuerlast und hilft, die finanziellen Belastungen durch das Verfahren abzumildern.
Die Kosten werden in der Anlage N unter »Werbungskosten« eingetragen. Eine genaue Dokumentation der Ausgaben ist empfehlenswert.
Ja, wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, übernimmt diese in der Regel die Anwalts- und Gerichtskosten für die Kündigungsschutzklage. Beachten Sie jedoch, dass die Versicherung in der Regel nur dann zahlt, wenn der Vertrag bereits vor dem Kündigungsschreiben abgeschlossen wurde.
Manche Rechtsschutzversicherungen bieten einen rückwirkenden Schutz. Prüfen Sie die Details, um festzustellen, ob dieser Schutz für Sie greift.
Gerichtskosten entstehen erst, wenn keine Einigung im Gütetermin erzielt wird und das Verfahren in die nächste Instanz (Kammertermin) geht.
Wählen Sie einen Anwalt, der auf Arbeitsrecht spezialisiert ist und Erfahrung mit Kündigungsschutzklagen hat. Achten Sie darauf, dass der Anwalt gut erreichbar ist und Ihnen realistische Einschätzungen zu den Erfolgsaussichten und den Kosten des Verfahrens gibt.