Anwalt Abfindung München: Sie wurden gekündigt? Wir setzen Ihre Ansprüche durch!
Ihr Fachanwalt für Arbeitsrecht in München für Arbeitnehmer, wenn es um Kündigungen, Abfindungsverhandlungen, Kündigungsschutzklagen und andere arbeitsrechtliche Konflikte geht.
Kündigung erhalten? Dann lassen Sie sich nicht von Ihrem Arbeitgeber mit einer mickrigen Abfindung abspeisen. Sichern Sie sich die Abfindung, die Ihnen wirklich zusteht. Denn bei einer Kündigung haben Sie gute Chancen auf eine finanzielle Entschädigung.
Ob durch außergerichtliche Einigung oder Kündigungsschutzklage –
wir verhandeln für Sie die maximale Abfindung.
Wir prüfen Ihre Situation, analysieren die Erfolgsaussichten und setzen Ihre Ansprüche konsequent durch. Denn als spezialisierte Kanzlei für Arbeitsrecht in München wissen wir genau, wie Sie deutlich mehr aus Ihrer Kündigung herausholen!


💪 Über 2.000 Fälle erfolgreich vertreten
🤝80 % Einigungsquote bei Kündigungen
👍Über 8 Jahre Erfahrung im Arbeitsrecht
📚 Spezialisierung als Fachanwalt für Arbeitsrecht
Martin Ritter
Ich hatte eine eilige Anfrage zu einem arbeitsrechtlichen Thema. Hr. Steinau hat innerhalb eines Tages geantwortet. Auch im darauffolgenden Telefonat hat er mir die Punkte fachlich sehr kompetent und für mich nachvollziehbar erläutert. Sehr sympathisch und auf Augenhöhe. Ich kann Hr. Steinau nur empfehlen, jederzeit wieder!
Alexander Wirthmüller
Ich kann die Kanzlei Steinau mit bestem Gewissen an jeden weiterempfehlen.
Herr Steinau ist ein sehr freundlicher und kompetenter Rechtsanwalt. Auch die Kommunikation verlief reibungslos. Es wurde immer schnell geantwortet bzw. zurückgerufen. Durch die Kanzlei Steinau habe ich jetzt und auch in Zukunft einen soliden und starken Ansprechpartner, wenn es Probleme geben sollte.
SCW Volk
Wir können die Kanzlei Steinau ohne Vorbehalt weiterempfehlen.
Rechtsanwalt Steinau hat uns in 2 Rechtsangelegenheiten vertreten. Er war sehr engagiert, jederzeit ansprechbar und vor allem hat er sehr zufriedenstellende Ergebnisse für uns erzielt.
Warum Sie ohne Fachanwalt für Arbeitsrecht bei Ihrer Abfindung Tausende Euro verlieren
Als Arbeitnehmer riskieren Sie, Tausende Euro zu verlieren, wenn Sie ohne Anwalt über Ihre Abfindung verhandeln.
Ohne Anwalt: | Viele Arbeitnehmer akzeptieren das erste Angebot – häufig 0,25 bis 0,5 Monatsgehälter pro Beschäftigungsjahr. |
Mit Fachanwalt für Arbeitsrecht: | Durch geschickte Verhandlungs- und Argumentationstaktik sowie Androhung einer Kündigungsschutzklage ist in der Regel ein halbes Bruttomonatsgehalt pro Beschäftigungsjahr realistisch. Bei hoher sozialer Schutzbedürftigkeit (beispielsweise im hohen Alter) können in manchen Fällen auch 0,6 bis 0,75 Monatsgehälter verhandelt werden. |
Beispiel: Ein Arbeitnehmer mit 10 Jahren Betriebszugehörigkeit und einem Bruttogehalt von 4.000 €:
Ausgangslage | Abfindung ohne Anwalt | Abfindung mit Anwalt |
Angebot vom Arbeitgeber | 10.000 € (0,25 × 10) | Mindestens 30.000 € (0,75 × 10) |
Ergebnis: mindestens 20.000 € mehr – allein durch anwaltliche Unterstützung.
⚖️ Warum erzielt ein Anwalt so hohe Abfindungen?
Ihr Fachanwalt für Arbeitsrecht …
- … kennt versteckte Schwächen in der Kündigung und nutzt sie taktisch aus.
- … setzt gerichtliche Schritte gezielt als Druckmittel ein.
- … nutzt juristische Argumente statt emotionaler Appelle.
- … hat Verhandlungserfahrung mit dem Arbeitgeber oder dessen Anwälten.
Ohne juristische Begleitung verschenken Sie bares Geld. Mit einem Fachanwalt für Arbeitsrecht können Sie sogar eine 6-fach höhere Abfindung oder mehr erhalten!
Abfindung durchsetzen? Ja, aber nur mit der Kanzlei Steinau!
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Ihre Vorteile bei der Kanzlei Steinau
Nur 3 Schritte zu Ihrem Recht

Wie können Sie starten?
Buchen Sie jetzt Ihre Erstberatung bei uns. Wir bieten Ihnen eine erste Einschätzung zu Ihrem Anliegen und informieren Sie über die Erfolgsaussichten sowie mögliche Kosten. Gemeinsam entwickeln wir mit Ihnen eine Strategie für die nächsten Schritte.In nur 3 Schritten zur Kündigungsschutzklage

Wie können Sie starten?
Buchen Sie direkt Ihr Erstgespräch. Bereits vor dem Gespräch können Sie Ihre Unterlagen per Mail an arbeitsrecht@kanzlei-steinau.de zur Sichtung senden. Sie erhalten eine Ersteinschätzung Ihres Falls zu möglichen Kosten und Erfolgsaussichten. Gemeinsam besprechen wir im Anschluss das weitere Vorgehen.Über Franz Steinau
Ob Kündigung, Abfindung, Arbeitsvertrag oder andere arbeitsrechtliche Konflikte – ich entwickle mit Ihnen eine klare Strategie, um Ihre Ziele durchzusetzen. Seit über 8 Jahren bin ich im Arbeitsrecht tätig und leite meine Kanzlei in München seit 2017. Ich setze mich engagiert dafür ein, dass Ihre Rechte gewahrt bleiben und erziele das bestmögliche Ergebnis für Sie.
Wo immer es möglich ist, strebe ich eine außergerichtliche Einigung an, um Ihnen belastende und langwierige Verfahren zu ersparen. Sollte ein Gerichtsprozess unumgänglich sein, vertrete ich Ihre Interessen entschlossen und mit voller Durchsetzungskraft, egal, wie komplex Ihr Fall ist.

Über mich

Mir ist es ein besonderes Anliegen, mich für die Rechte von Arbeitnehmern einzusetzen. Ob Kündigungsschutzklage, Kündigung oder Verhandlung von Aufhebungs- und Abwicklungsverträgen – ich begleite Sie mit fundiertem Fachwissen und strategischer Beratung durch komplexe arbeitsrechtliche Verfahren. Dafür habe ich eine Spezialisierung als Fachanwalt für Arbeitsrecht erworben. Seit 2017 führe ich die Kanzlei stets mit dem Ziel, die Interessen meiner Mandanten durchzusetzen.
Ihr Weg zu uns
Es steht Ihnen frei, ob Sie für ein Beratungsgespräch zu uns in die Kanzlei kommen möchten. Falls ja, erreichen Sie uns unter folgender Adresse:
Kanzlei Steinau
Inh. Rechtsanwalt Franz Steinau, LL.M.
Radlkoferstraße 2
81373 München
Häufig gestellte Fragen zum Anwalt für Abfindung in München
Nein, ein gesetzlicher Anspruch auf Abfindung besteht in der Regel nicht automatisch. In vielen Fällen können Sie jedoch durch eine Kündigungsschutzklage oder geschickte Verhandlungen eine Abfindung erzielen. Das beste Ergebnis erwirken Sie mit anwaltlicher Unterstützung.
Absolut! Viele Mandanten erzielen mit anwaltlicher Hilfe mindestens das Zwei- bis Dreifache der ursprünglich angebotenen Summe. Allein durch Verhandlungstaktik und juristische Expertise entstehen hier oft Tausende Euro an Mehrwert.
Nicht immer ist eine Kündigungsschutzklage notwendig. Um Ihnen einen langwierigen Prozess zu ersparen, streben wir stets eine Einigung mit der Gegenseite an. In etwa 80 % gelingt uns das spätestens im Gütetermin.
Bei uns profitieren Sie von über 8 Jahren Spezialisierung im Arbeitsrecht, persönlicher Betreuung durch einen Fachanwalt und einer hohen Einigungsquote von 80 %. Zudem vertreten wir Arbeitnehmer und Arbeitgeber – dadurch kennen wir die Taktiken beider Seiten.
Wenn Ihr Arbeitgeber Verhandlungsgespräche verweigert oder die Fronten verhärtet sind, reichen wir eine Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht ein. Auch hier setzen wir alles daran, die bestmögliche Abfindung für Sie zu erzielen.