Eine Kündigung trifft Sie als Arbeitnehmer hart, besonders wenn Sie diese als unrechtmäßig empfinden. Doch wenn Ihnen Ihr Arbeitgeber kündigt, muss das nicht das letzte Wort sein. Denn eine Kündigungsschutzklage gibt Ihnen das Recht, sich gegen die Entscheidung Ihres Arbeitgebers zu wehren – sei es, um das Arbeitsverhältnis fortzusetzen oder eine faire Abfindung zu erzielen.
Doch wann lohnt sich dieser Schritt? Die Antwort hängt davon ab, ob Ihre Kündigung rechtsgültig war und in Ihrem Fall der Kündigungsschutz greift. Dieser Blogartikel gibt Ihnen einen umfassenden Einblick in die Voraussetzungen, Kosten sowie die Vorteile und Risiken einer Kündigungsschutzklage. Zusätzlich erfahren Sie in unseren 5 Tipps, wie Sie das Beste aus Ihrer Kündigung herausholen und das Verfahren zu Ihren Gunsten gestalten.
Wichtiges in Kürze zum Thema “Was ist eine Kündigungsschutzklage?”
Eine Kündigungsschutzklage ermöglicht Ihnen als Arbeitnehmer, sich gegen die Kündigung Ihres Arbeitgebers zu wehren. Das Ziel ist, eine Rückkehr an den Arbeitsplatz oder eine Abfindung zu erwirken.
Für eine erfolgreiche Klage ist es erforderlich, dass Ihr Arbeitgeber mindestens 10 Vollzeitstellen besetzt und Sie dort seit mindestens 6 Monaten ununterbrochen beschäftigt sind.
Die Klage muss innerhalb von drei Wochen nach Erhalt der Kündigung beim Arbeitsgericht eingereicht werden.
Gerichtskosten fallen erst an, wenn der Vergleich scheitert und das Arbeitsgericht ein Urteil fällen muss – dann trägt die unterlegene Partei die Kosten. Viele Rechtsschutzversicherungen decken das Verfahren ab.
Was ist eine Kündigungsschutzklage? – Definition, Voraussetzungen und Frist
Für Arbeitnehmer ist die Kündigungsschutzklage das rechtliche Mittel, die Kündigung des Arbeitgebers anzufechten. Die Klage wird an das Arbeitsgericht gesendet. Dabei prüft das Gericht, ob die Kündigung rechtlich gültig ist. Denn eine Kündigung kann aus verschiedenen Gründen anfechtbar sein:
Formfehler:
Hat Ihnen Ihr Arbeitgeber die Kündigung per E-Mail gesendet oder gar mündlich ausgesprochen? Dann ist sie rechtlich ungültig. Denn die Kündigung muss Ihnen schriftlich und unterschrieben vorliegen. Diese sogenannte Schriftform ist zwingend erforderlich.Fehlender Kündigungsgrund:
Zur Veranschaulichung: Angestellte mit 40 Jahren Betriebszugehörigkeit oder unterhaltspflichtige Mitarbeiter haben einen stärkeren Kündigungsschutz als junge Kollegen, die erst seit einem Jahr im Unternehmen arbeiten.
Mögliche Kündigungsgründe sind insbesondere, wenn der Arbeitnehmer durch gravierendes Fehlverhalten auffällt oder sich für den Job nicht eignet. Auch wenn der Betrieb wirtschaftliche Probleme hat, ist eine Kündigung möglich. In dem Fall muss Ihr Arbeitgeber jedoch vorher eine Sozialauswahl treffen. Dabei werden etwa Alter, Länge der Betriebszugehörigkeit, Unterhaltspflichten und Schwerbehinderung berücksichtigt.
Verstoß gegen Schutzvorschriften:
Besondere Regelungen gelten für Schwangere, Mitarbeiter in Elternzeit oder schwerbehinderte Arbeitnehmer. In solchen Fällen ist eine Kündigung nur unter strengen Voraussetzungen und mit Zustimmung der zuständigen Aufsichtsbehörde zulässig.
Kommt das Gericht zu dem Ergebnis, dass die Kündigung unwirksam ist, bleibt Ihr Arbeitsverhältnis bestehen. Machen es schwerwiegende Konflikte jedoch unzumutbar, an den Arbeitsplatz zurückzukehren? Dann ist es alternativ möglich, eine Abfindung zu verhandeln.

Voraussetzungen für eine Kündigungsschutzklage
Damit eine Kündigungsschutzklage rechtlich möglich ist, müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:
Anwendbarkeit des Kündigungsschutzgesetzes (KSchG):
Das Kündigungsschutzgesetz gilt nur in Betrieben, die mehr als 10 Mitarbeiter in Vollzeit beschäftigen. Teilzeitkräfte werden anteilig berücksichtigt, sodass ihre Arbeitszeit auf Vollzeitstellen umgerechnet wird.Mindestdauer der Betriebszugehörigkeit:
Sie müssen mindestens sechs Monate ununterbrochen im Unternehmen beschäftigt sein. Dieser Zeitraum deckt sich in der Regel mit der Dauer der Probezeit.
Erfüllen Sie diese beiden Voraussetzungen? Dann haben Sie beste Chancen auf einen erfolgreichen Kündigungsschutzprozess. In 80 % der Fälle gelingt es, eine Einigung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber zu erzielen.
Frist für die Einreichung einer Kündigungsschutzklage
Beachten Sie unbedingt die Frist der Kündigungsschutzklage. Denn diese ist zwingend einzuhalten und entscheidend für den Erfolg Ihres Verfahrens.
Ihre Kündigungsschutzklage muss spätestens 3 Wochen nach Erhalt der schriftlichen Kündigung beim zuständigen Arbeitsgericht eingereicht werden.
Wird die Frist nicht eingehalten, gilt die Kündigung in jedem Fall als rechtlich gültig – und zwar auch dann, wenn sie unberechtigt ist.
💡Wichtig!
Beauftragen Sie für Ihre Kündigungsschutzklage einen Anwalt für Arbeitsrecht. Er prüft die Erfolgsaussichten Ihrer Klage und weiß genau, wie er die Kündigung fristgerecht, rechtlich fundiert und überzeugend anfechten kann!
Der Ablauf einer Kündigungsschutzklage
Die Kündigungsschutzklage läuft in mehreren Schritten ab. Der Verlauf hängt davon ab, ob und wie rasch sich die Parteien einigen.
Einreichung der Klage:
Ihr Anwalt für Arbeitsrecht reicht die Kündigungsschutzklage innerhalb von 3 Wochen beim zuständigen Arbeitsgericht ein. Er kümmert sich um sämtliche formale Anforderungen.Gütetermin:
Nach der Klageeinreichung setzt das Gericht einen ersten Termin an, den sogenannten Gütetermin. Ziel dieses 15-minütigen Termins ist es, eine Einigung zwischen den Parteien zu erreichen. In den meisten Fällen gelingt das auch. Dann kehrt der Arbeitnehmer entweder in den Betrieb zurück oder erhält eine Abfindung.Kammertermin:
Sollten sich die Parteien im Gütetermin nicht einigen, folgt der Kammertermin. Dann wird der Fall vor der Kammer des Arbeitsgerichts verhandelt. Das Gericht prüft die Rechtmäßigkeit der Kündigung und fällt ein Urteil.
Keine Sorge, Ihr Anwalt für Arbeitsrecht kümmert sich um den Schriftverkehr und begleitet Sie zu den Terminen.
In diesem Artikel finden Sie weitere Informationen zum Ablauf der Kündigungsschutzklage.Welche Kosten entstehen bei einer Kündigungsschutzklage?
Die Kosten einer Kündigungsschutzklage sind komplex. Wenn Sie einen entsprechenden Arbeitsrechtsschutz haben, genießen Sie hierbei jedoch deutliche Vorteile:
Ihre Rechtsschutzversicherung übernimmt in der Regel sämtliche Kosten des Verfahrens – das schließt alle Verfahrensschritte, Gerichtskosten und Anwaltsgebühren ein. Für Sie fällt höchstens die Selbstbeteiligung an, die Sie mit Ihrem Versicherer bei Vertragsabschluss vereinbart haben.
💡Wichtig: Der Versicherungsfall muss nach Vertragsbeginn eintreten. Sie müssen also bereits rechtsschutzversichert sein, wenn Sie Ihre Kündigung erhalten haben.
Ihr Anwalt übernimmt die Korrespondenz mit Ihrer Versicherung und kümmert sich um die Deckungszusage.
Eine Rechtsschutzversicherung bietet Ihnen folglich eine erhebliche Entlastung, da Sie sich keine Sorgen um anfallende Kosten machen müssen.

Vorteile und Risiken einer Kündigungsschutzklage
Eine Kündigungsschutzklage bietet für Arbeitnehmer in erster Linie Vorteile. Denn sie ist DAS rechtliche Mittel, um sich gegen eine Kündigung zu wehren. Dennoch ist es wichtig, sowohl die Vorteile als auch die Risiken zu kennen und sorgfältig abzuwägen.
Ihre Vorteile bei einer Kündigungsschutzklage:
Wiedereinstellung oder Abfindung: Sie haben als Arbeitnehmer die Chance, Ihren Arbeitsplatz zurückzuerhalten, falls die Kündigung rechtlich ungültig ist. Ist eine Rückkehr an den Arbeitsplatz keine Option, können Sie eine Abfindung aushandeln. Ihr Anwalt für Arbeitsrecht sorgt dafür, dass diese für Sie möglichst hoch ausfällt.
Prüfung der Rechtsgültigkeit: Das Verfahren bietet Ihnen die Chance, die Kündigung rechtlich überprüfen zu lassen. Oft machen Arbeitgeber Fehler bei der Kündigung, wodurch diese rechtsungültig wird.
Verhandlungsmöglichkeiten: Sie haben die Möglichkeit, mit Ihrem Arbeitgeber über die Kündigung zu verhandeln. Das bietet Ihnen die Chance, sich mit Ihrem Arbeitgeber auf ein zufriedenstellendes Ergebnis abseits der Kündigung zu einigen. Mit der Unterstützung eines erfahrenen Anwalts für Arbeitsrecht maximieren Sie diese Erfolgsaussicht. Denn dieser kennt die beste Verhandlungstaktik für Ihren Fall.
Die Risiken bei einer Kündigungsschutzklage:
Zeitaufwand: Das Verfahren kann zeitaufwendig sein. Kommt es zu einem Kammertermin, müssen Sie mit etwa 6 Monaten rechnen. In der Regel wollen jedoch beide Parteien ein rasches Ende erzielen. Mit der Unterstützung eines Anwalts für Arbeitsrecht gelingt eine Einigung in 80 % der Fälle spätestens im Gütetermin. Dann ist das Verfahren bereits nach etwa 3 Wochen beendet.
Emotionale Belastung: Ein laufendes Verfahren kann emotional belastend sein, vor allem, wenn der Arbeitsplatzverlust mit starken Existenzängsten einhergeht. Hierbei steht Ihnen Ihr Anwalt für Arbeitsrecht unterstützend zur Seite, übernimmt die Korrespondenz und kämpft für Ihr Recht.
Ungewissheit: Falls keine Einigung erzielt wird, bleibt der Arbeitnehmer oft bis zum endgültigen Urteil in Ungewissheit. Ein erfahrener Anwalt für Arbeitsrecht hält Sie jedoch stets über das Verfahren auf dem Laufenden und erklärt Ihnen, was auf Sie zukommt.
Ihr Anwalt für Arbeitsrecht kann Ihre Vorteile und Risiken bei der Kündigungsschutzklage professionell beurteilen. Er unterstützt Sie bei der strategischen Verhandlung und hilft, die besten Ergebnisse zu erzielen, sei es eine Wiedereinstellung oder eine möglichst hohe Abfindung. Zudem schützt er Sie vor möglichen Fallstricken im Verfahren und sorgt dafür, dass Ihre Rechte gewahrt bleiben.

5 Tipps, wie Sie das Beste aus Ihrer Kündigung herausholen und das Verfahren zu Ihren Gunsten gestalten
Eine Kündigung kann zunächst ein großer Schock sein und Ihre Gedanken durcheinanderbringen. Mit diesen 5 Tipps behalten Sie den Überblick und wissen genau, welche Schritte wichtig sind.
Suchen Sie sich unverzüglich einen erfahrenen Anwalt für Arbeitsrecht und lassen Sie überprüfen, ob der Kündigungsgrund rechtmäßig ist. Dieser schätzt Ihre Chancen realistisch ein und kümmert sich im Falle eines Kündigungsschutzprozesses um die gesamte Abwicklung – einschließlich der fristgerechten Einreichung der Klage, der Kommunikation mit dem Gericht und der Verhandlungen mit Ihrem Arbeitgeber.
Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung? Dann checken Sie, ob diese die Kosten für die Kündigungsschutzklage abdeckt. Die Korrespondenz übernimmt auch Ihr Anwalt für Sie.
Sammeln Sie alle relevanten Dokumente: Kündigung, Korrespondenz mit dem Arbeitgeber, Arbeitszeugnisse und ggf. Zeugenberichte. Übermitteln Sie diese Dokumente an Ihren Anwalt für Arbeitsrecht. So kann sich dieser ein genaues Bild von Ihrem Fall machen.
Im Falle eines Kündigungsschutzprozesses ist der Gütetermin Ihre Chance für Verhandlungen. In den meisten Fällen wird hier ein Vergleich erzielt, der schneller und weniger belastend ist als ein Gerichtsverfahren. Auch hier steht Ihnen Ihr Anwalt für Arbeitsrecht zur Seite.
Falls eine Wiedereinstellung für Sie nicht infrage kommt: Sprechen Sie mit Ihrem Anwalt über die Möglichkeit, eine Abfindung auszuhandeln. Dieser kennt die beste Argumentationstaktik.
Nun sind Sie optimal auf das Verfahren vorbereitet und haben beste Chancen auf eine erfolgreiche Kündigungsschutzklage.
Ihre Kündigungsschutzklage in besten Händen – Kanzlei Steinau
Setzen Sie auf die Expertise der Kanzlei Steinau in München, wenn es um Ihre Kündigungsschutzklage geht. Wir bieten Ihnen:
✅ Fachkompetenz im Arbeitsrecht: Als Experten im Arbeitsrecht und Kündigungsschutz setzen wir uns intensiv für Ihre Rechte ein und streben stets das bestmögliche Ergebnis für Sie an.
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Fazit
Eine Kündigung stellt für Arbeitnehmer eine schwierige und belastende Situation dar, besonders wenn sie als unrechtmäßig empfunden wird. Doch eine Kündigungsschutzklage eröffnet Ihnen die Möglichkeit, sich gegen eine solche Kündigung zur Wehr zu setzen – sei es durch die Rückkehr an den Arbeitsplatz oder durch eine faire Abfindung. Um von dieser Möglichkeit zu profitieren, müssen Sie sicherstellen, dass Ihre Kündigung rechtlich angreifbar ist und die relevanten Voraussetzungen erfüllt sind.
Daher ist es am besten, einen Anwalt für Arbeitsrecht zu konsultieren. Dieser kümmert sich um das gesamte Verfahren und behält die Fristen und formalen Anforderungen im Auge. Außerdem schätzt er Ihre Erfolgschancen realistisch ein. Damit erhöhen Sie Ihre Chancen auf ein erfolgreiches Verfahren.
Häufig gestellte Fragen zum Thema: Was ist eine Kündigungsschutzklage?
Eine Kündigungsschutzklage ist ein rechtliches Verfahren, mit dem Arbeitnehmer die Kündigung durch ihren Arbeitgeber anfechten können. Das Ziel der Klage ist es, die Kündigung auf ihre Rechtmäßigkeit zu überprüfen und gegebenenfalls eine Rückkehr zum Arbeitsplatz oder eine Abfindung zu erreichen.
Sie müssen eine Kündigungsschutzklage innerhalb von 3 Wochen nach Erhalt der schriftlichen Kündigung beim Arbeitsgericht einreichen. Versäumen Sie diese Frist, wird die Kündigung als rechtlich gültig angesehen, auch wenn sie unrechtmäßig ist.
Um eine Kündigungsschutzklage einzureichen, muss Ihr Arbeitgeber mehr als 10 Mitarbeiter in Vollzeit beschäftigen und Sie müssen mindestens sechs Monate ununterbrochen im Unternehmen beschäftigt sein.
Eine Kündigung kann ungültig sein, wenn sie formale Fehler enthält, kein triftiger Grund für die Kündigung vorliegt oder besondere Schutzvorschriften verletzt wurden.
Wenn das Gericht entscheidet, dass die Kündigung unwirksam war, bleibt Ihr Arbeitsverhältnis bestehen. Wenn eine Rückkehr zum Arbeitsplatz jedoch unzumutbar ist, besteht die Möglichkeit, eine Abfindung auszuhandeln.
Der Prozess beginnt mit der Einreichung der Klage beim Arbeitsgericht. Zunächst gibt es einen Gütetermin, bei dem eine Einigung zwischen den Parteien erzielt werden soll. Wenn das nicht gelingt, folgt ein Kammertermin, bei dem das Gericht ein Urteil über die Rechtmäßigkeit der Kündigung fällt.
Die Kosten einer Kündigungsschutzklage setzen sich aus Gerichtskosten und Anwaltsgebühren zusammen. Diese richten sich nach dem Streitwert (in der Regel Ihr monatliches Bruttogehalt). Die Anwaltsgebühren variieren je nach Aufwand und Umfang der Klage.
Ja, es ist ratsam, einen Anwalt für Arbeitsrecht zu beauftragen. Ein erfahrener Anwalt prüft die Erfolgsaussichten Ihrer Klage und ficht die Kündigung korrekt an. Er begleitet Sie durch den gesamten Prozess, um das bestmögliche Ergebnis für Sie zu erzielen.