Kündigungsschutzklage Voraussetzungen: Vermeiden Sie diese 6 Fehler, wenn Sie Ihre Kündigung erfolgreich anfechten möchten

Zuletzt aktualisiert: 24.07.2025 | Kategorie: Ratgeber

Eine plötzliche Kündigung trifft viele Arbeitnehmer unerwartet und kann existenzielle Sorgen auslösen. Doch Sie sind nicht machtlos! In den meisten Fällen schützt das Kündigungsschutzgesetz Sie vor willkürlichen Entlassungen und eröffnet Ihnen gute Chancen, Ihren Arbeitsplatz zu verteidigen oder eine Abfindung auszuhandeln.

Aber unter welchen Voraussetzungen ist eine Kündigung rechtlich ungültig? Welche Fristen müssen Sie einhalten? Und wie läuft eine Kündigungsschutzklage ab? In diesem Artikel erfahren Sie alles Wichtige zu Ihren Rechten und den entscheidenden Schritten für eine erfolgreiche Klage. Unsere Checkliste hilft Ihnen dabei, die häufigsten 6 Fehler zu vermeiden.

Wichtiges in Kürze zu den Voraussetzungen einer Kündigungsschutzklage:

Die Kündigungsschutzklage ist ein rechtliches Mittel, das Ihnen als Arbeitnehmer die Möglichkeit bietet, sich gegen eine Kündigung zu wehren. Ziel ist es, den Arbeitsplatz zu sichern oder eine Abfindung als finanzielle Entschädigung für den Verlust des Arbeitsplatzes zu erzielen.

Der Kündigungsschutz greift, wenn Ihr Arbeitgeber mindestens 10 Vollzeitstellen besetzt und Sie seit über 6 Monaten für das Unternehmen arbeiten. Bei Teilzeit- oder Geringbeschäftigten gilt eine Umrechnungsquote.

Eine Kündigungsschutzklage muss spätestens 3 Wochen nach Erhalt der Kündigung beim Arbeitsgericht eingereicht werden. Für maximale Erfolgschancen sollten Sie einen Anwalt für Arbeitsrecht beauftragen, weil dieser die richtige Strategie für Ihr Verfahren kennt und die beste Argumentationstaktik anwenden kann.

Kündigungsschutzklage: Wer kann klagen?

Als Arbeitnehmer haben Sie die Möglichkeit, sich gegen eine Kündigung zu wehren – vorausgesetzt, bestimmte Bedingungen für eine Kündigungsschutzklage sind erfüllt. Entscheidend ist, ob das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) greift und ob die Kündigung rechtlich anfechtbar ist.

Voraussetzungen nach dem Kündigungsschutzgesetz (KSchG)

Das KSchG schützt Arbeitnehmer vor ungerechtfertigten Kündigungen. Ihre Kündigung ist dann ungerechtfertigt, wenn sie ohne triftigen Grund erfolgt oder Ihr Arbeitgeber wichtige gesetzliche Anforderungen missachtet. Um Ihre Kündigung erfolgreich anfechten zu können, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

Betriebsgröße

Beschäftigungsdauer

Form

Fristeinhaltung

Ihr Arbeitgeber muss mehr als zehn Mitarbeiter (ohne Auszubildende) beschäftigen.

Sie müssen seit mindestens 6 Monaten ununterbrochen im Betrieb tätig sein (das beschreibt in der Regel den Zeitraum der Probezeit).

Ihr Arbeitgeber muss Ihnen die Kündigung schriftlich und unterschrieben vorlegen.

Mündlich ausgesprochene oder per Mail oder Messengerdienst gesendete Kündigungen sind ohnehin unwirksam! Ihr Arbeitsverhältnis bleibt bestehen und Sie haben weiterhin Anspruch auf Ihr Gehalt.

Sie müssen die Klage innerhalb von drei Wochen nach Erhalt der Kündigung beim Arbeitsgericht einreichen.

Andernfalls ist die Kündigung wirksam!

Allgemeiner und besonderer Kündigungsschutz

Wenn Ihre Arbeitssituation lediglich diese zentralen Elemente, also Betriebsgröße, Beschäftigungsdauer, Form und Fristeinhaltung, erfüllt, gilt für Sie der allgemeine Kündigungsschutz. Dieser ist abzugrenzen vom besonderen Kündigungsschutz. Der besondere Kündigungsschutz ist gegeben, wenn Sie:

  • schwanger sind oder innerhalb der letzten 4 Monate entbunden haben
  • eine Schwerbehinderung haben
  • sich in Elternzeit befinden
  • als Betriebsrat oder Datenschutzbeauftragter tätig sind

Greift bei Ihnen der besondere Kündigungsschutz, sind die Hürden für Ihren Arbeitgeber höher, wenn er Sie entlassen möchte. In diesen Fällen ist eine Kündigung nämlich nur unter strengen Bedingungen möglich oder sogar ganz ausgeschlossen. Ihr Arbeitgeber benötigt dann beispielsweise die Zustimmung des Integrationsamts.

⚠️ Auch Kündigungen, die aus diskriminierenden oder sittenwidrigen Gründen erfolgen, sind rechtlich unzulässig! Dazu zählen etwa Kündigungen aufgrund des Geschlechts, Alters, der Religion oder politischen Einstellung.

Welche Kündigungsgründe gibt es?

Wenn Sie die oben genannten Bedingungen erfüllen, haben Sie die Möglichkeit, eine Kündigungsschutzklage einzureichen. Denn unter diesen Voraussetzungen darf Ihnen Ihr Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis nur aus sozial gerechtfertigten Gründen kündigen. Diese sind:

  • Betriebsbedingte Kündigung: Stellenabbau, wirtschaftliche ProblemeIn diesem Fall muss Ihr Arbeitgeber allerdings zuvor eine Sozialauswahl treffen. Dabei muss er Alter, Unterhaltspflichten, Länge der Betriebszugehörigkeit und Schwerbehinderung berücksichtigen.
  • Personenbedingte Kündigung: dauerhafte Erkrankung, fehlende Eignung für den Job oder Entzug der Arbeitserlaubnis
  • Verhaltensbedingte Kündigung: Diebstahl, Arbeitsverweigerung, unentschuldigtes Fehlen

Auch wenn es einen triftigen Grund für Ihre Kündigung gibt, ist es dennoch möglich, die Kündigung abzuwehren. Enthält diese etwa formale Fehler oder hat Ihr Arbeitgeber Schutzvorschriften außer Acht gelassen, haben Sie beste Chancen, erfolgreich dagegen vorzugehen.

⚠️ Ihre Kündigungsschutzklage müssen Sie binnen drei Wochen beim Arbeitsgericht einreichen! Diese Frist beginnt mit dem Erhalt der Kündigung. Verpassen Sie diese Frist, ist die Kündigung automatisch rechtswirksam, auch wenn sie ungerechtfertigt ist! Kontaktieren Sie also umgehend einen Anwalt für Arbeitsrecht!

Die 3 Schritte einer Kündigungsschutzklage

Eine Kündigungsschutzklage dient dazu, gerichtlich überprüfen zu lassen, ob Ihre Kündigung rechtlich zulässig ist oder nicht. Der Ablauf dieser Klage gliedert sich in maximal 3 Schritte:

1. Klageeinreichung

Nach Erhalt der Kündigung haben Sie 3 Wochen Zeit, um beim zuständigen Arbeitsgericht Klage einzureichen. Die Klage muss schriftlich erfolgen und sollte das Kündigungsschreiben sowie gegebenenfalls weitere relevante Unterlagen enthalten. Es ist empfehlenswert, sich von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht beraten zu lassen, um die Erfolgsaussichten der Klage zu prüfen und die Klageschrift korrekt zu verfassen.

2. Güteverhandlung

In der Regel erhalten Sie vom Arbeitsgericht innerhalb von 2 bis 3 Wochen nach Klageeinreichung die Einladung zur Güteverhandlung. Dieser Termin dient dem Versuch, eine gütliche Einigung zwischen den Parteien zu erzielen, beispielsweise durch einen Vergleich. Entweder soll die Kündigung zurückgezogen werden oder, falls das unzumutbar ist, verhandeln Sie über eine angemessene Abfindung.

Der Gütetermin beim Arbeitsgericht dauert in der Regel etwa 15 Minuten. Gelingt die Einigung nicht, wird ein Kammertermin anberaumt.

💡 In rund 80 % gelingt eine Einigung und das Verfahren endet an dieser Stelle.

3. Kammertermin

Der Kammertermin findet in der Regel 2 bis 6 Monate nach dem Gütetermin statt und wird von einem Berufsrichter sowie zwei ehrenamtlichen Richtern durchgeführt. Hier erfolgt eine ausführliche Erörterung des Sachverhalts, gegebenenfalls mit Beweisaufnahme. Das Gericht fällt anschließend ein Urteil und entscheidet damit über die Wirksamkeit der Kündigung. Zum Kammertermin werden Sie ebenfalls von Ihrem Anwalt begleitet.

Hier finden Sie weitere Informationen zum Ablauf einer Kündigungsschutzklage.
Ein Anwalt und sein Mandat schütteln sich vor dem Arbeitsgericht die Hand

Die Kündigungsschutzklage: Erfolgsaussichten und Fallstricke

Eine Kündigungsschutzklage dient dazu, die Wirksamkeit der vom Arbeitgeber ausgesprochenen Kündigung gerichtlich überprüfen zu lassen. Das Hauptziel einer solchen Klage ist es, Ihre Kündigung für unwirksam erklären zu lassen, sodass das Arbeitsverhältnis fortgesetzt wird. Ist das unzumutbar, können Sie eine angemessene Abfindung für den Verlust Ihres Arbeitsplatzes erhalten.

Hohe Vergleichsquote bei Kündigungsschutzklagen

Die Vergleichsquote bei Kündigungsschutzklagen ist in Deutschland besonders hoch. Etwa 80 % der Verfahren enden mit einem Vergleich spätestens in der Güteverhandlung. Das liegt daran, dass beide Parteien ein Interesse an einer schnellen und einvernehmlichen Lösung haben, um langwierige und kostenintensive Prozesse zu vermeiden.

Dauer einer Kündigungsschutzklage

In der Regel dauert eine Kündigungsschutzklage nur wenige Wochen. Nach Einreichung der Klage beim Arbeitsgericht findet meist innerhalb von 2 bis 3 Wochen eine Güteverhandlung statt. Insgesamt ist das Verfahren somit oft innerhalb von 6 Wochen abgeschlossen. Sollte keine Einigung erzielt werden, folgt ein Kammertermin. Dann kann das Verfahren rund 6 Monate dauern. 

Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass die genaue Dauer von verschiedenen Faktoren abhängt. Dazu zählen, wie komplex der Fall ist und wie hoch die Bereitschaft beider Parteien, eine Einigung zu erzielen.

Häufige Fallstricke bei der Kündigungsschutzklage

Sie sollten folgende Fallstricke im Blick behalten, wenn Sie eine Kündigungsschutzklage in Erwägung ziehen. Denn in einigen Fällen ist eine Kündigungsschutzklage nicht zielführend.

1. Das Kündigungsschutzgesetz greift nicht, wenn:

  • Ihr Arbeitgeber weniger als 10 Vollzeitstellen besetzt.
  • Wenn Sie kürzer als 6 Monate für das Unternehmen beschäftigt sind.

2. Während der Probezeit gelten verkürzte Kündigungsfristen, in der Regel zwei Wochen. Der allgemeine Kündigungsschutz greift hier nicht. Daher hat eine Kündigungsschutzklage in diesem Fall keine Aussicht auf Erfolg.

3. Ohne eine bestehende Rechtsschutzversicherung können bei einer Kündigungsschutzklage erhebliche Kosten auf Sie zukommen. Daher ist dringend anzuraten, bereits vor einem rechtlichen Konflikt abgesichert zu sein.

4. Nach Erhalt der Kündigung haben Sie 3 Wochen Zeit, um eine Kündigungsschutzklage einzureichen. Das Versäumen dieser Frist führt dazu, dass die Kündigung in jedem Fall als wirksam gilt.

💡 Tipp: Wenden Sie sich grundsätzlich an einen Anwalt für Arbeitsrecht, wenn Sie eine Kündigung erhalten haben. Dieser weiß, mit welcher Argumentation Ihre Kündigung am besten abgewendet werden kann und erstreitet für Sie die höchstmögliche Abfindung.

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Checkliste: Vermeiden Sie diese 6 Fehler bei einer Kündigung

Nach Erhalt einer Kündigung ist es entscheidend, bestimmte arbeitsrechtliche Fehler zu vermeiden. So wahren Sie Ihre Rechte und verhindern mögliche Nachteile.

❌ Lassen Sie sich nicht zu voreiligen Unterschriften drängen, insbesondere bei Dokumenten wie Aufhebungsverträgen oder Bestätigungen über erhaltene Kündigungen. Solche Unterschriften können rechtliche Konsequenzen haben und sollten nur nach sorgfältiger Prüfung und rechtlicher Beratung erfolgen.

❌ Vermeiden Sie sofortige Krankmeldungen: Obwohl es verständlich ist, nach einer Kündigung emotional belastet zu sein, kann eine sofortige Krankmeldung den Eindruck erwecken, dass Sie nicht an einer einvernehmlichen Lösung interessiert sind. Das könnte sich negativ auf Verhandlungen über Abfindungen oder Zeugnisse auswirken.

❌ Halten Sie die Fristen ein: Nach Erhalt einer Kündigung haben Sie 3 Wochen Zeit, um eine Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht einzureichen. Das Versäumen dieser Frist führt dazu, dass auch eine ungerechtfertigte Kündigung als wirksam gilt.

❌ Suchen Sie frühzeitig rechtlichen Rat: Ein erfahrener Fachanwalt für Arbeitsrecht informiert Sie über Ihre Rechte und unterstützt Sie bei der Entscheidungsfindung, ob eine Klage sinnvoll ist oder ob ein Aufhebungsvertrag in Betracht gezogen werden sollte.

❌ Dokumentieren Sie alle relevanten Informationen: Notieren Sie alle Details zur Kündigung, einschließlich Datum, Uhrzeit und Umstände der Übergabe. Diese Informationen können im Falle eines Rechtsstreits von Bedeutung sein.

❌ Stimmen Sie eigenmächtig keinem Aufhebungsvertrag zu: Ein Aufhebungsvertrag sollte nie ohne rechtliche Beratung unterzeichnet werden, da er Auswirkungen auf Arbeitslosengeld und andere Ansprüche haben kann.

Wenn Sie diese Fehler vermeiden und das Beste aus Ihrer Kündigung herausholen möchten, holen Sie sich am besten Rat von einem erfahrenen Anwalt für Arbeitsrecht.

✔️ Ein Fachanwalt stellt fest, ob das Kündigungsschutzgesetz in Ihrem Fall greift und ob eine Kündigungsschutzklage Aussicht auf Erfolg hat.

✔️ Ihr Anwalt gewährleistet, dass die dreiwöchige Frist für die Kündigungsschutzklage eingehalten wird und alle erforderlichen Unterlagen korrekt eingereicht werden. Das vermeidet Verfahrensfehler.

✔️ Ihr Anwalt kennt die richtige Strategie für Ihr Verfahren. Das erhöht die Chancen auf eine erfolgreiche Kündigungsschutzklage erheblich.

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Ein Anwalt und sein Mandant besprechen die Voraussetzungen für eine Kündigungsschutzklage in der Kanzlei

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Fazit: Kündigungsschutzklage als Chance für Arbeitnehmer

Eine Kündigungsschutzklage ist ein wirksames Instrument, um sich gegen eine ungerechtfertigte Kündigung zu wehren – vorausgesetzt, Sie erfüllen die gesetzlichen Voraussetzungen. Wenn Sie die Klagefrist einhalten, die formalen Vorgaben beachten und die Fehler und Stolpersteine vermeiden, steigen Ihre Erfolgschancen erheblich.

Durch eine frühzeitige und fachkundige Beratung durch einen erfahrenen Fachanwalt für Arbeitsrecht können Sie sicherstellen, dass alle notwendigen Schritte korrekt umgesetzt werden, um entweder die Kündigung für unwirksam erklären zu lassen oder eine angemessene Abfindung zu erzielen. Nutzen Sie diese Chance, um Ihre Rechte zu schützen und sich gegen eine ungerechtfertigte Kündigung zu verteidigen.

Häufig gestellte Fragen zu den Voraussetzungen einer Kündigungsschutzklage

Was sind die grundlegenden Voraussetzungen für eine Kündigungsschutzklage?

Die Klage setzt voraus, dass das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) Anwendung findet. Dazu muss Ihr Arbeitgeber in der Regel mehr als zehn Mitarbeiter beschäftigen und Sie müssen mindestens sechs Monate ununterbrochen im Unternehmen tätig sein. Zudem muss die Kündigung form- und fristgerecht erfolgen.

Wer kann eine Kündigungsschutzklage erheben?

Grundsätzlich können alle Arbeitnehmer, deren Arbeitsverhältnis unter das KSchG fällt, eine Kündigungsschutzklage einreichen. Das gilt, sofern keine Sonderregelungen (wie in Kleinbetrieben oder während der Probezeit) greifen.

Wie lange habe ich Zeit, um eine Kündigungsschutzklage einzureichen?

Sie müssen die Klage innerhalb von 3 Wochen nach Erhalt der Kündigung beim zuständigen Arbeitsgericht einreichen. Wird diese Frist versäumt, gilt die Kündigung als rechtswirksam.

Was passiert, wenn ich die Klagefrist verpasse?

Wird die Frist überschritten, wird Ihre Kündigung automatisch rechtswirksam – auch wenn sie sozial ungerechtfertigt ist. Deshalb ist es essenziell, sofort nach Erhalt der Kündigung rechtlichen Rat einzuholen.

Wie gliedert sich der Ablauf einer Kündigungsschutzklage?

Der Prozess umfasst in der Regel 3 Schritte:

  • Klageeinreichung beim Arbeitsgericht.
  • Einladung und Durchführung der Güteverhandlung (bei der häufig bereits ein Vergleich erzielt wird).
  • Falls keine Einigung erzielt wird, folgt ein Kammertermin, in dem das Gericht dann ein Urteil über die Wirksamkeit der Kündigung fällt.

Wie hoch ist die Vergleichsquote bei Kündigungsschutzklagen?

Etwa 80 Prozent der Kündigungsschutzklagen enden bereits in der Güteverhandlung mit einem Vergleich, wodurch langwierige Gerichtsverfahren vermieden werden.

Was passiert, wenn in der Güteverhandlung keine Einigung erzielt wird?

Wird im Rahmen der Güteverhandlung kein Vergleich erreicht, folgt ein Kammertermin. Dort fällen die Richter ein Urteil.

Welche Vorteile bietet die frühzeitige Inanspruchnahme eines Fachanwalts für Arbeitsrecht?

Ein erfahrener Anwalt prüft, ob das Kündigungsschutzgesetz in Ihrem Fall greift, hilft Ihnen, alle formalen  Anforderungen einzuhalten, und entwickelt eine effektive Strategie, um Ihre Kündigung anzufechten. Das verbessert Ihre Chancen erheblich, dass die Kündigung als unwirksam erklärt wird oder Sie eine angemessene Abfindung erhalten.