Kündigungsschutzklage einreichen: Diese 5 Fehler sollten Sie unbedingt vermeiden

Illustration einer besorgten Frau im Anzug, die vor einem Tisch mit einem Kündigungsschreiben steht

Zuletzt aktualisiert: 21.11.2025 | Kategorie: Ratgeber

Für Arbeitnehmer ist eine Kündigung ein einschneidendes Erlebnis und fast immer mit Zukunftsängsten verbunden. Die Kündigungsschutzklage ist in dieser Situation das wichtigste Mittel, um sich gegen eine Entlassung zu wehren. Sie entscheidet darüber, ob die Kündigung rechtmäßig ist. Wurden Sie unberechtigt gekündigt, können Sie Ihren Arbeitsplatz behalten oder eine Entschädigung, meist eine Abfindung, aushandeln.

Doch was bedeutet das konkret für Sie? In diesem Artikel erfahren Sie, was eine Kündigungsschutzklage ist, wie sie abläuft und welche Voraussetzungen Sie beachten müssen. Wir zeigen Ihnen außerdem, welche 5 Fehler Sie unbedingt vermeiden sollten. So haben Sie beste Chancen, dass das Verfahren in Ihrem Sinne endet.

Wichtiges in Kürze zu Kündigungsschutzklage einreichen:

Eine Kündigungsschutzklage ist das zentrale rechtliche Mittel, um eine Kündigung gerichtlich prüfen zu lassen und unrechtmäßige Entlassungen abzuwehren. Besonders wichtig ist die Drei-Wochen-Frist zur Einreichung der Klage. Wird sie versäumt, gilt die Kündigung als wirksam, auch wenn sie fehlerhaft war.

Ungültige Kündigungen beinhalten häufig formelle Fehler, fehlende Abmahnungen oder Verstöße gegen den Sonderkündigungsschutz.

Das Verfahren läuft in mehreren Schritten ab, von der Klageeinreichung über den Gütetermin bis zum Kammertermin. Dort endet das Verfahren spätestens mit einem Urteil oder Vergleich.

Typische Fehler sind verspätete Fristeinhaltung, fehlende Unterlagen oder falsche Erwartungen an automatische Abfindungen. Ein Fachanwalt für Arbeitsrecht erhöht die Erfolgschancen deutlich, da er Fristen wahrt, Unterlagen prüft und strategisch für faire Abfindungen oder Weiterbeschäftigung verhandelt.

Was ist eine Kündigungsschutzklage?

Eine Kündigungsschutzklage ist das wichtigste rechtliche Mittel, um sich gegen eine Kündigung zu wehren. Mit ihr können Sie vom Arbeitsgericht prüfen lassen, ob die Kündigung wirksam ist. Wenn Sie Recht bekommen, besteht das Arbeitsverhältnis weiter. In den meisten Fällen ist es jedoch unzumutbar, wieder an den Arbeitsplatz zurückzukehren. Daher wird im Zuge der Klage oft über eine Abfindung als Entschädigung für den Jobverlust verhandelt.

Wann ist eine Kündigung unwirksam?

Wenn formelle Fehler vorliegen, steigen Ihre Chancen erheblich. Das gilt zum Beispiel bei einer falsch berechneten Kündigungsfrist oder einer fehlenden Unterschrift. Das Arbeitsgericht prüft auch sachliche Mängel. Liegt etwa ein Verstoß gegen den besonderen Kündigungsschutz vor, (z. B. bei Schwangerschaft oder Schwerbehinderung), ist die Kündigung ebenfalls ungültig.

Welche Arten von Kündigungen gibt es?

Ihr Arbeitgeber kann Ihnen aus verschiedenen Gründen kündigen, etwa bei einer wirtschaftlichen Schieflage des Unternehmens oder wenn Sie gegen Pflichten verstoßen. Das Arbeitsgericht prüft bei einer Kündigungsschutzklage folgende Gründe:

  • Betriebsbedingte Kündigung: Der Arbeitgeber muss nachweisen, dass der Arbeitsplatz dauerhaft wegfällt und er eine faire Sozialauswahl durchgeführt hat. Das bedeutet: Er darf nicht willkürlich kündigen, sondern muss prüfen, welcher Mitarbeiter sozial am wenigsten schutzwürdig ist. Schon kleine Fehler können hier zur Unwirksamkeit führen.

  • Verhaltensbedingte Kündigung: Sie setzt in der Regel eine vorherige Abmahnung voraus. Fehlt diese oder ist sie nicht stichhaltig, sind die Erfolgschancen einer Klage hoch.

  • Personenbedingte Kündigung: Typischerweise geht es um längere Krankheit. Der Arbeitgeber muss beweisen, dass keine Weiterbeschäftigung mehr möglich ist. Dieser Nachweis fällt oft schwer.

Unabhängig davon, aus welchem Grund Ihnen gekündigt wurde, gilt immer dieselbe Frist. Die Kündigungsschutzklage müssen Sie innerhalb von drei Wochen beim Arbeitsgericht einreichen. Verpassen Sie diese Frist, gilt die Kündigung in aller Regel als wirksam, auch wenn sie eigentlich fehlerhaft wäre.

So läuft eine Kündigungsschutzklage ab

Eine Kündigungsschutzklage folgt einem festen Ablauf vor dem Arbeitsgericht. Dabei gibt es mehrere Stationen, die je nach Verlauf des Verfahrens unterschiedlich viel Zeit in Anspruch nehmen. Beachten Sie, dass Sie die Kündigungsschutzklage bereits ab dem ersten Schritt mit einem Fachanwalt für Arbeitsrecht führen sollten. Er kennt die passende Taktik, schwächt gegnerische Argumente ab und wahrt sämtliche Fristen.

1. Einreichung der Klage
Der erste Schritt ist die Einreichung der Klageschrift beim zuständigen Arbeitsgericht. In der Klageschrift argumentieren Sie, warum Sie die Kündigung für unwirksam halten. Ein Fachanwalt für Arbeitsrecht übernimmt diese Formalitäten und stellt sicher, dass alle Fristen gewahrt bleiben.

2. Güteverhandlung
Circa eine Woche nach der Einreichung lädt das Gericht Sie und Ihren Arbeitgeber zu einem Gütetermin ein. Dieser findet meist ein bis zwei Wochen nach der Einladung statt und dauert etwa 15 Minuten. Ziel ist eine schnelle Einigung, oft in Form einer Abfindung oder durch die Rücknahme der Kündigung. Da rund 80 % der Kündigungsschutzklagen bereits hier durch einen Vergleich beendet werden, sind die Erfolgsaussichten in dieser Phase besonders hoch.

3. Kammertermin
Kommt es beim Gütetermin zu keiner Einigung, wird das Verfahren fortgesetzt. Dann folgt der Kammertermin, der in der Regel rund sechs Monate später stattfindet. Dort sitzen ein Berufsrichter und zwei ehrenamtliche Richter: einer von der Arbeitgeber- und einer von der Arbeitnehmerseite. In dieser Phase werden Beweise geprüft, Zeugen vernommen und die rechtlichen Argumente beider Seiten ausführlich abgewogen.

4. Urteil oder Vergleich
Am Ende des Verfahrens fällt das Gericht eine Entscheidung darüber, ob die Kündigung rechtlich Bestand hat. Wird sie für unwirksam erklärt, gilt das Arbeitsverhältnis als fortgesetzt. In der Realität kommt es jedoch selten zu einem endgültigen Urteil. Häufig einigen sich beide Parteien zuvor auf einen Vergleich: Das Arbeitsverhältnis endet einvernehmlich, und der Arbeitnehmer erhält dafür eine Abfindung als finanziellen Ausgleich.

💡 Eine Kündigungsschutzklage kann auch wieder zurückgenommen werden, etwa wenn sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber außergerichtlich einigen. Die Rücknahme beendet das Verfahren, hat aber zur Folge, dass die Kündigung wirksam bleibt. Deshalb sollte dieser Schritt nur nach rechtlicher Beratung erfolgen.

Ein Anwalt sitzt mit einer Mandantin an einem Tisch im Gerichtssaal, konzentriert sich auf seine Arbeit und bereitet sich mit Akten und Laptop auf eine Gerichtsverhandlung vor.

Welche Besonderheiten sind bei Kündigungen zu beachten?

Je nach Kündigungsart oder persönlicher Lage unterscheiden sich die Erfolgschancen einer Klage deutlich. Hier erfahren Sie, welche Sonderfälle besondere Aufmerksamkeit erfordern.

Kündigung in der Probezeit

Während der Probezeit gilt nur ein eingeschränkter Kündigungsschutz. Der Arbeitgeber darf mit einer Frist von zwei Wochen kündigen, ohne Gründe nennen zu müssen. Eine Klage führt hier meist nicht zum Erfolg. Sie kann aber dennoch sinnvoll sein, wenn offensichtliche Formfehler oder Verstöße gegen das gesetzliche Diskriminierungsverbot vorliegen.

Kündigung im Kleinbetrieb

In Betrieben mit zehn oder weniger Mitarbeitern gilt das Kündigungsschutzgesetz in der Regel nicht. Trotzdem haben Arbeitnehmer auch hier Rechte: Kündigungen müssen nachvollziehbar und fair sein. Eine willkürliche oder offensichtlich ungerechtfertigte Kündigung ist unwirksam. Außerdem gelten Sonderrechte, etwa für Schwangere oder Schwerbehinderte, auch im Kleinbetrieb. Eine Klage kann daher im Einzelfall sinnvoll sein.

Fristlose Kündigung

Eine fristlose Kündigung bedeutet das sofortige Ende des Arbeitsverhältnisses, ohne Einhaltung einer Frist. Dafür muss ein triftiger Grund vorliegen, etwa Diebstahl, grobe Beleidigung oder Arbeitszeitbetrug. Da die Hürden hier besonders hoch sind, prüft das Gericht diese Kündigungen sehr streng. Ist die Begründung unklar oder nicht nachweisbar, sind die Chancen einer erfolgreichen Klage ausgesprochen gut.

Sonderkündigungsschutz

Bestimmte Personengruppen sind gesetzlich besonders geschützt und dürfen nur in Ausnahmefällen gekündigt werden:

  • Schwerbehinderte: Eine Kündigung ist nur mit Zustimmung des Integrationsamts zulässig.

  • Schwangere und Mütter im Mutterschutz: Während der Schwangerschaft und bis vier Monate nach der Geburt besteht ein nahezu vollständiger Kündigungsschutz.

  • Elternzeit: Auch während der Elternzeit sind Kündigungen grundsätzlich verboten. Nur in seltenen Ausnahmefällen darf eine Behörde zustimmen.

  • Betriebsratsmitglieder: Sie sind besonders abgesichert und können nur in ganz außergewöhnlichen Fällen gekündigt werden.

Wird dieser besondere Schutz missachtet, stehen die Chancen einer Kündigungsschutzklage äußerst hoch.

Die 5 häufigsten Fehler bei der Kündigungsschutzklage und wie Sie sie vermeiden

Frist versäumt: Die Klage muss innerhalb von 3 Wochen nach Zugang der Kündigung eingereicht werden. Schon ein Feiertag oder eine falsche Berechnung können das Verfahren unzulässig machen.
✔ Notieren Sie sofort das Zustellungsdatum und suchen Sie direkt anwaltliche Hilfe.

Keine Rechtsschutzversicherung: Ein Verfahren kostet oft mehrere tausend Euro. Ohne Absicherung tragen Sie das Risiko selbst.
✔ Prüfen Sie, ob Ihre Rechtsschutzversicherung oder Prozesskostenhilfe greift.

Unvollständige Unterlagen: Fehlen Kündigungsschreiben, Arbeitsvertrag oder Gehaltsabrechnungen, kann das Gericht den Fall nicht prüfen. Das führt zu Verzögerungen oder sogar zum Scheitern der Klage.
✔ Sammeln Sie alle relevanten Dokumente sofort nach Erhalt der Kündigung.

Falsche Erwartungen: Eine Abfindung gibt es nicht automatisch. Sie entsteht fast immer durch Vergleichsverhandlungen. Auch eine Rückkehr in den Job ist nicht in jedem Fall sinnvoll.
✔ Lassen Sie Ihre Erfolgschancen realistisch von einem Fachanwalt einschätzen.

Kein Anwalt eingeschaltet: Ohne Fachanwalt für Arbeitsrecht sinken Ihre Chancen auf ein erfolgreiches Ende des Verfahrens deutlich. Ein Anwalt kennt Fristen, Taktiken und Argumente und verhandelt bessere Abfindungen.
✔ Beauftragen Sie frühzeitig einen spezialisierten Anwalt für Arbeitsrecht.

Sind Sie noch auf der Suche nach einem Fachanwalt für Arbeitsrecht, mit dem Sie Ihre Rechte im Kündigungsschutzprozess durchsetzen können? Dann vereinbaren Sie bei der Kanzlei Steinau Ihren Termin zur schnellen Erstberatung!

Illustration eines Anwalts im Anzug, der einer Frau ein Dokument mit einem Warnsymbol und einem Kreuz erklärt

Reichen Sie Ihre Kündigungsschutzklage mit der Kanzlei Steinau ein

Eine Kündigung kommt oft überraschend. Umso wichtiger ist es, sofort juristische Unterstützung zu erhalten. In unserer Münchner Kanzlei setzen wir uns konsequent für die Rechte von Arbeitnehmern ein, sowohl in Kündigungsschutzverfahren als auch in anderen arbeitsrechtlichen Streitfällen.

Ihre Vorteile bei der Kanzlei Steinau

✔ Fokus auf Arbeitsrecht: Rechtsanwalt Franz Steinau ist seit über acht Jahren ausschließlich im Arbeitsrecht tätig. Sein Schwerpunkt liegt im Kündigungsschutz. Dieses Fachwissen bildet die Grundlage für Ihre Strategie.

✔ Schnelle Reaktion: Auf Ihre Anfrage reagieren wir innerhalb von 24 Stunden. Damit verlieren Sie keine wertvolle Zeit.

✔ Klarheit von Anfang an: Schon in der Erstberatung erhalten Sie eine klare Einschätzung zu Ihren Erfolgschancen und den möglichen Kosten, ohne leere Versprechen.

Wenn Sie juristische Unterstützung bei einer Kündigung benötigen, vereinbaren Sie direkt über unsere Website einen Termin zur Erstberatung bei der Kanzlei Steinau!

Fazit: Mit Anwalt zum erfolgreichen Kündigungsschutzprozess

Eine Kündigungsschutzklage ist ein klar geregeltes Verfahren. Entscheidend sind die Einhaltung der Drei-Wochen-Frist, vollständige Unterlagen und eine realistische Einschätzung Ihrer Ziele, sei es Abfindung oder Weiterbeschäftigung. Vermeiden Sie die typischen Fehler, so stehen Ihre Chancen im Verfahren deutlich besser.

Ein Fachanwalt für Arbeitsrecht stärkt Ihre Position zusätzlich mit Erfahrung und Strategie. Die Kanzlei Steinau in München begleitet Sie von der ersten Prüfung bis zur Verhandlung. Dabei werden Fristen gewahrt, Argumente strategisch eingesetzt und Ihre Interessen konsequent durchgesetzt. Vereinbaren Sie jetzt Ihre Erstberatung und ebnen Sie den Weg für eine erfolgreiche Kündigungsschutzklage.

Häufig gestellte Fragen zu Kündigungsschutzklage einreichen

Wie lange habe ich Zeit, um eine Kündigungsschutzklage einzureichen?

Sie haben nur drei Wochen ab Zugang der Kündigung Zeit, um Ihre Klage beim Arbeitsgericht einzureichen. Wird diese Frist versäumt, gilt die Kündigung in aller Regel als wirksam, auch wenn sie eigentlich fehlerhaft war. Deshalb ist es wichtig, sofort nach Erhalt der Kündigung zu handeln und am besten direkt einen Fachanwalt einzuschalten.

Welche Unterlagen benötige ich für die Kündigungsschutzklage?

Das Gericht benötigt alle Informationen und Daten zu Ihrer Kündigung. Unbedingt erforderlich sind das Kündigungsschreiben, Ihr Arbeitsvertrag sowie aktuelle Gehaltsabrechnungen. Zusätzlich können Abmahnungen, Arbeitszeugnisse oder Krankmeldungen wichtig sein. Je vollständiger Ihre Unterlagen sind, desto besser kann Ihr Anwalt Ihre Chancen einschätzen und das Verfahren vorbereiten.

Bekomme ich bei einer Kündigungsschutzklage automatisch eine Abfindung?

Nein, ein Anspruch auf Abfindung ist gesetzlich nur in Ausnahmefällen vorgesehen. In der Praxis ergibt sie sich meist aus einem Vergleich zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Viele Arbeitgeber zahlen freiwillig, um ein langes Verfahren zu vermeiden oder eine unsichere Kündigung nicht vor Gericht verteidigen zu müssen. Die Höhe hängt stark von Verhandlungsgeschick und anwaltlicher Strategie ab.

Was kostet eine Kündigungsschutzklage?

Die Kosten richten sich nach dem sogenannten Streitwert, der in der Regel dem dreifachen Bruttomonatsgehalt entspricht. Daraus ergeben sich die Anwaltsgebühren. Gerichtskosten fallen in der ersten Instanz nicht an, da jede Seite ihre Kosten selbst trägt. Mit einer Rechtsschutzversicherung entfällt das finanzielle Risiko, weil sie sämtliche Kosten des Verfahrens übernimmt.

Lohnt sich eine Kündigungsschutzklage auch in der Probezeit oder im Kleinbetrieb?

In der Probezeit ist der Kündigungsschutz eingeschränkt. Eine Klage ist nur in Ausnahmefällen erfolgreich, etwa bei Formfehlern oder Diskriminierung. Im Kleinbetrieb mit bis zu zehn Mitarbeitern gilt das Kündigungsschutzgesetz zwar nicht, aber auch dort sind willkürliche Kündigungen unzulässig. In Einzelfällen kann eine Klage also sinnvoll sein. Lassen Sie sich hierzu von einem Anwalt für Arbeitsrecht beraten.

Warum sollte ich einen Anwalt für meine Kündigungsschutzklage einschalten?

Ein Fachanwalt für Arbeitsrecht kennt die typischen Taktiken von Arbeitgebern und weiß, wie er diese aushebeln kann. Er achtet darauf, dass Fristen eingehalten werden, vertritt Sie souverän bei Gerichtsterminen und setzt realistische Ziele, sei es eine Weiterbeschäftigung oder eine Abfindung. Ohne anwaltliche Unterstützung ist die Gefahr groß, wichtige Chancen zu verpassen.