Wenn Ihnen Ihr Arbeitgeber eine Kündigung vorlegt, ist das ein schockierendes Erlebnis. Denn der Jobverlust ist nicht nur eine berufliche, sondern auch eine persönliche Krise. Existenzängste und das Gefühl der Ohnmacht können den Alltag bestimmen. Doch so belastend die Situation auch ist: Sie haben Rechte – und Sie können sich gegen die Kündigung zur Wehr setzen.
In diesem Artikel erfahren Sie, wie der gesetzliche Kündigungsschutz funktioniert, welche Rechte Ihnen als Arbeitnehmer zustehen und welche Fristen Sie beachten müssen. Zudem stellen wir Ihnen 4 konkrete Schritte vor, wie Sie sich bei einer Kündigung am besten verhalten, um Ihre Rechte erfolgreich durchzusetzen.
Wichtiges in Kürze zum Kündigungsschutz für Arbeitnehmer:
Arbeitnehmer genießen Kündigungsschutz, wenn sie länger als sechs Monate in einem Betrieb mit über zehn Mitarbeitern beschäftigt sind. Besondere Gruppen wie Schwangere, Schwerbehinderte oder Betriebsräte sind zusätzlich besonders geschützt.
Zulässige Kündigungen müssen personen-, verhaltens- oder betriebsbedingt sein. Wer sich gegen eine Kündigung wehren will, muss innerhalb von drei Wochen Klage beim Arbeitsgericht einreichen – sonst gilt die Kündigung als wirksam.
Wichtig nach einer Kündigung: sofort einen Fachanwalt für Arbeitsrecht kontaktieren, fristgerecht Klage erheben und sich bei der Agentur für Arbeit melden.
Kündigungsschutz für Arbeitnehmer: Was er bedeutet und wann er Sie schützt
Der Kündigungsschutz ist ein wichtiges rechtliches Mittel für Arbeitnehmer und damit Ihre Waffe, sich gegen eine Kündigung zu wehren. Ziel des Kündigungsschutzes ist es, Arbeitnehmer vor ungerechtfertigten oder willkürlichen Entlassungen zu bewahren.
Wenn Sie unter das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) fallen, können Sie beim Arbeitsgericht eine Kündigungsschutzklage einreichen. In über 80 % der Fälle ist diese erfolgreich und es gelingt eine Einigung mit dem Arbeitgeber, sofern Sie sich von einem Anwalt für Arbeitsrecht unterstützen lassen. Dann wird entweder das Arbeitsverhältnis fortgeführt oder Sie erhalten für den Verlust des Arbeitsplatzes eine finanzielle Entschädigung.
Der allgemeine Kündigungsschutz gilt nur für Arbeitnehmer, die seit über 6 Monaten in einem Unternehmen arbeiten, das mindestens 10 Mitarbeiter in Vollzeit beschäftigt.
Es gibt jedoch auch Personengruppen, die aufgrund ihres rechtlichen Status oder ihrer gesellschaftlichen Rolle besonderen Schutz genießen. Eine Kündigung ist dann nur unter strengen Voraussetzungen möglich.
Welche Arbeitnehmer genießen einen besonderen Kündigungsschutz?
Schwerbehinderte Mitarbeiter | Schwangere und Arbeitnehmer in Elternzeit | Betriebsräte und Datenschutzbeauftragte |
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Kündigungsgründe und -fristen im Überblick: Wann kann eine Kündigung rechtens sein?
Es gibt verschiedene Gründe, warum Ihnen Ihr Arbeitgeber eine Kündigung vorlegen kann. Nicht immer muss er die Kündigung im Kündigungsschreiben begründen. Auch wenn ein Kündigungsgrund auf den ersten Blick schlüssig erscheint, kann er in vielen Fällen dennoch angefochten werden.
Wenn Sie rechtlich gegen Ihre Kündigung vorgehen, muss Ihr Arbeitgeber spätestens vor dem Arbeitsgericht den Kündigungsgrund angeben. Sehen Sie anhand der verschiedenen Szenarien im Überblick, unter welchen Umständen ein Kündigungsgrund angegeben werden muss:
Szenario 1: Sie sind noch in der Probezeit. Ihr Arbeitgeber kann Sie ohne Angabe von Gründen mit einer Kündigungsfrist von 2 Wochen entlassen. In der Regel lohnt sich eine Kündigungsschutzklage nicht.
Szenario 2: Sie genießen einen besonderen Kündigungsschutz. Ihr Arbeitgeber muss einen triftigen Kündigungsgrund angeben. Der Kündigungsschutz ist besonders stark, daher muss eine zusätzliche Institution wie die zuständige Aufsichtsbehörde oder das Integrationsamt der Kündigung zustimmen.
Szenario 3: Sie arbeiten in einem Kleinbetrieb mit weniger als 10 besetzten Vollzeitstellen. Es ist nicht zwingend erforderlich, dass Ihr Arbeitgeber einen Kündigungsgrund angibt, sofern er innerhalb der gesetzlichen Frist kündigt. Falls Sie mit Ihrem Arbeitgeber keine anderen Fristen vereinbart haben, gilt:
Betriebszugehörigkeit | Kündigungsfrist |
bis 2 Jahre | 4 Wochen |
ab 2 Jahren | 1 Monat |
ab 5 Jahren | 2 Monate |
ab 8 Jahren | 3 Monate |
Szenario 4: Sie arbeiten in einem größeren Betrieb mit mindestens 10 Vollzeitbeschäftigten. Ihr Arbeitgeber muss einen Kündigungsgrund angeben. Hier kommt eine personen-, verhaltens- oder betriebsbedingte Kündigung infrage. Sofern keine abweichende Regelung getroffen wurde, gelten folgende Kündigungsfristen:
Betriebszugehörigkeit | Kündigungsfrist |
bis 2 Jahre | 4 Wochen |
ab 2 Jahren | 1 Monat |
ab 5 Jahren | 2 Monate |
ab 8 Jahren | 3 Monate |
ab 10 Jahren | 4 Monate |
ab 12 Jahren | 5 Monate |
ab 15 Jahren | 6 Monate |

Welche Gründe können eine Kündigung rechtfertigen?
Es gibt drei Hauptgründe, die eine Kündigung rechtfertigen können: personen-, verhaltens- und betriebsbedingt. Die Angabe eines Kündigungsgrundes ist zwingend erforderlich, wenn Sie unter den allgemeinen oder besonderen Kündigungsschutz fallen. Das gilt zum Beispiel in Betrieben mit mehr als 10 Mitarbeitern oder bei besonderen Schutzfällen wie einer Schwerbehinderung oder Schwangerschaft. In Kleinbetrieben muss Ihr Arbeitgeber zwar keinen Grund angeben, kann aber dazu verpflichtet werden.
Personenbedingte Kündigung
Eine personenbedingte Kündigung kommt in Betracht, wenn Sie beispielsweise aufgrund einer Erkrankung oder aus anderen persönlichen Gründen Ihre vertraglichen Pflichten nicht mehr erfüllen können. Dabei muss Ihr Arbeitgeber nachweisen, dass Ihre Arbeitsleistung dauerhaft nicht den Anforderungen entspricht und eine Verbesserung nicht zu erwarten ist.
Verhaltensbedingte Kündigung
Verhaltensbedingte Kündigungen können ausgesprochen werden, wenn der Arbeitnehmer wiederholt gegen Arbeitsregeln verstößt oder sein Verhalten am Arbeitsplatz störend ist. Dazu gehören beispielsweise wiederholte unentschuldigte Fehlzeiten oder das Nichterfüllen von Arbeitsaufträgen. Der Arbeitgeber muss hier jedoch in der Regel eine Abmahnung aussprechen, bevor er kündigen kann.
Betriebsbedingte Kündigung
Dringende betriebliche Erfordernisse können eine betriebsbedingte Kündigung rechtfertigen. Das heißt: Ihr Arbeitgeber kann Ihnen betriebsbedingt kündigen, wenn das Unternehmen aufgrund wirtschaftlicher Schwierigkeiten Stellen abbauen muss. Das kann durch Umstrukturierungen, Schließung eines Standorts oder Auftragsrückgang geschehen. Der Arbeitgeber muss darlegen, dass die Kündigung notwendig ist, um den Betrieb weiterhin wirtschaftlich führen zu können.
Sind mehrere Mitarbeiter von der betriebsbedingten Kündigung betroffen, muss Ihr Arbeitgeber eine Sozialauswahl treffen. Dabei muss Ihr Arbeitgeber bei der Kündigung soziale Gesichtspunkte wie Alter, Betriebszugehörigkeit, Unterhaltspflichten und Schwerbehinderung berücksichtigen. Ziel ist es, sozial schwächere Arbeitnehmer zu schützen, indem die Kündigung möglichst die am wenigsten Schutzbedürftigen trifft. Ist die Kündigung sozial ungerechtfertigt, kann sie für unwirksam erklärt werden.
In vielen Fällen können Sie eine Kündigung für unwirksam erklären lassen, weil diese auch bei triftigen Gründen oft formelle Fehler aufweist. Häufige Fehler sind zum Beispiel, wenn der Kündigungsgrund fehlt oder die Kündigungsfrist nicht eingehalten wurde.
Kündigungsschutzklage: Ablauf, Fristen und Ihre Erfolgsaussichten
Möchten Sie sich gegen Ihre Kündigung wehren? Wenn Sie das Gefühl haben, dass Ihre Kündigung nicht gerechtfertigt ist oder die formellen Voraussetzungen nicht erfüllt wurden, ist eine Kündigungsschutzklage eine der besten Optionen, um Ihre Rechte zu schützen.
Wann ist eine Kündigungsschutzklage sinnvoll?
Eine Kündigungsschutzklage kann in verschiedenen Situationen sinnvoll sein, insbesondere wenn die Kündigung als unrechtmäßig angesehen wird. Sie sollten in den folgenden Fällen eine Klage in Betracht ziehen:
1. Unrechtmäßige Kündigung: Wenn Sie glauben, dass Ihre Kündigung unrechtmäßig war, sei es wegen fehlender oder falscher Kündigungsgründe oder aufgrund einer nicht eingehaltenen Kündigungsfrist.
2. Fehlende soziale Rechtfertigung: Falls Ihr Arbeitgeber gegen das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) verstößt und kein triftiger Grund für die Kündigung vorliegt (wie z. B. personenbedingte, verhaltensbedingte oder betriebsbedingte Gründe).
3. Kündigungsschutz greift: Eine Kündigungsschutzklage ist besonders dann sinnvoll, wenn der Kündigungsschutz greift, etwa weil Sie in einem Unternehmen mit mehr als zehn Mitarbeitern arbeiten und länger als sechs Monate dort beschäftigt sind. In diesem Fall müssen Kündigungen strengen rechtlichen Anforderungen genügen, was in vielen Fällen eine Klage rechtfertigt.
4. Verhandlung einer Abfindung oder Wiedereinstellung: Meist kann die Klage dazu genutzt werden, eine Abfindung zu verhandeln oder eine Rettung des Arbeitsverhältnisses anzustreben. In über 80 % der Fälle endet eine Kündigungsschutzklage mit einem Vergleich.
Lassen Sie sich von einem erfahrenen Anwalt für Arbeitsrecht beraten, sobald Sie eine Kündigung erhalten haben. Dieser prüft Ihre Kündigung auf Fehler und schätzt Ihre Erfolgsaussichten realistisch ein.
Ablauf einer Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht
Der Prozess einer Kündigungsschutzklage erfolgt in mehreren Schritten, die aufeinander aufbauen. Das Verfahren beginnt mit der Einreichung der Klage beim zuständigen Arbeitsgericht. Der Ablauf sieht wie folgt aus:
1. Klageeinreichung: Der erste Schritt ist die Einreichung der Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht. Diese muss zwingend innerhalb von drei Wochen nach Erhalt der Kündigung erfolgen, da die Kündigung andernfalls als rechtsgültig angesehen wird. Hier muss begründet werden, warum Sie die Kündigung für ungültig halten.
2. Gütetermin: Nach Einreichung der Klage findet etwa 2–3 Wochen später ein Gütetermin statt. Dieser Termin dient dazu, eine gütliche Einigung zwischen Ihnen und Ihrem Arbeitgeber zu erzielen. Ein Vergleich im Gütetermin ist in den meisten Fällen der schnellste und kostengünstigste Weg, das Verfahren zu beenden. Häufig wird dabei eine Abfindung oder eine Rückkehr an den Arbeitsplatz vereinbart.
3. Kammertermin: Sollte im Gütetermin keine Einigung erzielt werden, folgt der Kammertermin. Dieser findet in der Regel etwa 6 Monate nach dem Gütetermin statt. Hier entscheidet das Gericht in einer ausführlichen Verhandlung, ob die Kündigung wirksam ist oder nicht. Die Parteien haben die Möglichkeit, Beweise vorzulegen und Zeugen zu hören. Das Urteil des Arbeitsgerichts kann entweder die Kündigung für unwirksam erklären, eine Abfindung festsetzen oder den Anspruch auf Wiedereinstellung regeln.
Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung besitzen, übernimmt diese in der Regel die Kosten für die Kündigungsschutzklage, sofern Arbeitsrechtsschutz abgedeckt ist. In diesem Fall entstehen für Sie keine zusätzlichen Kosten. Sie zahlen maximal die Selbstbeteiligung, die Sie mit Ihrem Versicherer vereinbart haben.
Wenden Sie sich für eine Kündigungsschutzklage auf jeden Fall an einen Anwalt für Arbeitsrecht. Dieser reicht für Sie die Klage ein und kämpft während des gesamten Verfahrens um Ihre Rechte. Ihre Erfolgschancen sind mit einem Anwalt an Ihrer Seite um ein Vielfaches höher.
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Kündigung erhalten – Was jetzt? Ihre wichtigsten 4 Schritte als Arbeitnehmer
Wenn Sie eine Kündigung erhalten, ist das zunächst ein schockierendes Ereignis. Es ist jedoch wichtig, ruhig und überlegt zu handeln, um Ihre Rechte zu wahren und die bestmöglichen Entscheidungen für Ihre Zukunft zu treffen. Folgende 4 Schritte helfen Ihnen, konsequent und logisch zu handeln. So maximieren Sie Ihre Erfolgsaussichten und schützen Ihre Rechte als Arbeitnehmer.
1. Kontaktieren Sie sofort einen Anwalt für Arbeitsrecht!
Wenden Sie sich so schnell wie möglich an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht, um Ihre Kündigung rechtlich prüfen zu lassen. Der Anwalt hilft Ihnen, die Wirksamkeit der Kündigung zu beurteilen und informiert Sie darüber, welche rechtlichen Möglichkeiten Sie haben.
2. Beachten Sie die Frist für die Kündigungsschutzklage!
Eine Kündigungsschutzklage muss innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung eingereicht werden. Versäumen Sie diese Frist, wird die Kündigung rechtsgültig, auch wenn sie unrechtmäßig war. Kontaktieren Sie deshalb rechtzeitig Ihren Anwalt für Arbeitsrecht, damit dieser genügend Zeit hat, Ihre Kündigung zu prüfen und die Klage fristgerecht einzureichen.
3. Melden Sie sich arbeitslos!
Melden Sie sich spätestens drei Tage nach Erhalt der Kündigung bei der zuständigen Agentur für Arbeit arbeitslos. So vermeiden Sie eine Sperrfrist beim Arbeitslosengeld und sichern sich frühzeitig Unterstützung bei der Jobsuche.
4. Prüfen Sie Ihre Optionen für eine Abfindung oder Ihr Arbeitsverhältnis!
Überlegen Sie, ob Sie eine Abfindung akzeptieren möchten oder ob eine Rückkehr an Ihren Arbeitsplatz für Sie infrage kommt. Ihr Anwalt unterstützt Sie bei dieser Abwägung und wählt die geschickteste Verhandlungstaktik für Ihren Fall.
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Wir von der Kanzlei Steinau in München kämpfen entschieden für Ihre Rechte und bieten Ihnen eine zeitnahe Ersteinschätzung.
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Feedback innerhalb von 24 Stunden: Wir garantieren Ihnen, dass Sie stets zeitnah von uns eine Rückmeldung erhalten, damit Sie immer den aktuellen Stand Ihres Verfahrens kennen.
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Kündigungsschutz für Arbeitnehmer: Ihr Rechtsmittel bei einer Kündigung
Der Kündigungsschutz ist Ihre rechtliche Absicherung als Arbeitnehmer. Wenn Sie eine Kündigung erhalten haben, ist es entscheidend, Ihre Rechte zu kennen und schnell zu handeln. Mithilfe einer Kündigungsschutzklage können Sie sich gegen unrechtmäßige Kündigungen wehren, Ihre Abfindung verhandeln oder sogar eine Rückkehr an Ihren Arbeitsplatz erreichen.
Der rechtzeitige Kontakt zu einem Fachanwalt für Arbeitsrecht ist entscheidend, um Ihre Erfolgsaussichten zu maximieren und die bestmögliche Entscheidung für Ihre Situation zu treffen. Vereinbaren Sie noch heute Ihren Termin für die Erstberatung bei der Kanzlei Steinau in München.
Häufig gestellte Fragen zum Kündigungsschutz für Arbeitnehmer
Eine Kündigung ist nur dann rechtens, wenn sie einen triftigen Grund hat, wie eine personenbedingte, verhaltensbedingte oder betriebsbedingte Kündigung. Dabei muss Ihr Arbeitgeber alle formellen Anforderungen, wie die Einhaltung der Kündigungsfrist und die Schriftform, erfüllen. Sie können sich gegen eine Kündigung in vielen Fällen wehren, auch wenn sie auf den ersten Blick rechtsgültig erscheint.
Besonders geschützte Arbeitnehmergruppen sind Schwangere, Arbeitnehmer in Elternzeit, Betriebsräte, Datenschutzbeauftragte und schwerbehinderte Mitarbeiter. Für diese Gruppen gelten strengere Kündigungsvoraussetzungen, und eine Kündigung ist nur mit Zustimmung des Arbeitsgerichts oder einer Aufsichtsbehörde möglich.
Sie müssen eine Kündigungsschutzklage innerhalb von drei Wochen nach Erhalt der Kündigung beim Arbeitsgericht einreichen, andernfalls wird die Kündigung als rechtsgültig angesehen. Beauftragen Sie hierfür am besten einen Anwalt für Arbeitsrecht, dieser kennt die beste Argumentationstaktik und maximiert Ihre Erfolgschancen.
Ja, es ist möglich, mit Ihrem Arbeitgeber über eine Abfindung zu verhandeln. Sie dient als finanzielle Entschädigung für den Verlust des Arbeitsplatzes. Lassen Sie die Verhandlungen Ihren Anwalt für Arbeitsrecht führen, dieser kennt sich mit der besten Argumentationstaktik für Ihren Fall aus.
Zunächst sollten Sie die Kündigung auf Fehler prüfen und sofort einen Anwalt für Arbeitsrecht kontaktieren. Es ist wichtig, die Frist für eine Kündigungsschutzklage zu beachten und sich rechtzeitig vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses arbeitslos zu melden. Prüfen Sie außerdem, ob eine Abfindung oder Wiedereinstellung für Sie infrage kommt.
Nein, eine Kündigung muss schriftlich erfolgen. Spricht Ihnen Ihr Arbeitgeber die Kündigung mündlich aus oder über ein soziales Netzwerk, ist sie ungültig. Sie können die Kündigung ignorieren. Allerdings sollten Sie sich dennoch an einen Anwalt für Arbeitsrecht wenden, um Ihre Rechte zu wahren.