Kündigungsschutzklage in München: Sichern Sie sich Ihre Abfindung oder Weiterbeschäftigung

Die Kanzlei Steinau prüft Ihre Kündigung, übernimmt die rechtliche Vertretung und setzt sich dafür ein, dass Sie Ihren Arbeitsplatz behalten oder eine faire Abfindung erhalten.

Eine Kündigung erschüttert Ihre Existenz, bringt finanzielle Unsicherheit und zwingt Sie, unter Zeitdruck zu handeln. Die Kanzlei Steinau prüft Ihre Kündigung umgehend, reicht fristgerecht Klage ein und kämpft für Ihre Abfindung oder Weiterbeschäftigung.

Einhaltung der Frist: Wir sorgen dafür, dass Ihre Kündigungsschutzklage termingerecht und rechtssicher beim Arbeitsgericht in München eingeht.

Rechtliche Klarheit: Sie erfahren direkt, welche Chancen Ihre Klage hat, welche Optionen bestehen und welche Strategie für Ihre Situation die beste ist.

Job oder Abfindung sichern: Wir setzen uns entschieden für Ihre Rechte ein, egal, ob Sie Ihren Arbeitsplatz sichern oder über eine angemessene Abfindung verhandeln möchten.

Anwalt bespricht Vorgehen mit seinem Kunden

80 % Einigungsquote bei Kündigungsschutzverfahren

Über 8 Jahre Erfahrung im Arbeitsrecht

Spezialisierung als Fachanwalt für Arbeitsrecht

Martin Ritter


Ich hatte eine eilige Anfrage zu einem arbeitsrechtlichen Thema. Hr. Steinau hat innerhalb eines Tages geantwortet. Auch im darauffolgenden Telefonat hat er mir die Punkte fachlich sehr kompetent und für mich nachvollziehbar erläutert. Sehr sympathisch und auf Augenhöhe. Ich kann Hr. Steinau nur empfehlen, jederzeit wieder!

Alexander Wirthmüller


Ich kann die Kanzlei Steinau mit bestem Gewissen an jeden weiterempfehlen.
Herr Steinau ist ein sehr freundlicher und kompetenter Rechtsanwalt. Auch die Kommunikation verlief reibungslos. Es wurde immer schnell geantwortet bzw. zurückgerufen. Durch die Kanzlei Steinau habe ich jetzt und auch in Zukunft einen soliden und starken Ansprechpartner, wenn es Probleme geben sollte.

SCW Volk


Wir können die Kanzlei Steinau ohne Vorbehalt weiterempfehlen.
Rechtsanwalt Steinau hat uns in 2 Rechtsangelegenheiten vertreten. Er war sehr engagiert, jederzeit ansprechbar und vor allem hat er sehr zufriedenstellende Ergebnisse für uns erzielt.

Anwalt setzt Stempel auf Dokument

Kündigungsschutzklage München: 4 Risiken, wenn Sie an den falschen Anwalt geraten

Nicht jeder Anwalt, der Kündigungsschutzklagen übernimmt, ist auf das Arbeitsrecht spezialisiert. Das führt häufig dazu, dass Chancen übersehen oder Fristen nicht eingehalten werden. Diese vier Probleme treten besonders häufig auf:

Fristversäumnis durch fehlende Struktur
Wenn Ihre Klage nicht innerhalb von 21 Tagen nach Kündigungszugang beim Arbeitsgericht eingeht, verfällt Ihr Anspruch endgültig. Manche Kanzleien lassen zu viel Zeit verstreichen, weil sie zu spät Rückmeldung geben oder Unterlagen nicht zügig bearbeiten.

Unpersönliche Betreuung ohne festen Ansprechpartner
In großen Kanzleien oder bei Onlineportalen fehlt oft die direkte Verbindung zu Ihrem Anwalt. Die Absprache läuft über Assistenzen, Rückfragen bleiben offen. Ohne klares Verständnis der eigenen Lage fällt eine fundierte Entscheidung schwer.

Schwache Verhandlungsführung
Spätestens im ersten Gerichtstermin zeigt sich, wer vorbereitet ist und wer nicht. Fehlt die arbeitsrechtliche Spezialisierung, bleiben Vergleichsmöglichkeiten oft ungenutzt oder werden zu schwach verhandelt. Die Folge: Sie verzichten womöglich auf eine höhere Abfindung oder bessere Bedingungen.

Standardverfahren statt angepasster Strategien
Ohne genaue Analyse des Kündigungsgrundes wird oft einfach Klage erhoben. So bleiben taktische Spielräume ungenutzt und Ihre Chancen auf Abfindung oder Weiterbeschäftigung sinken unnötig.

Mit klarer Spezialisierung im Arbeitsrecht, verbindlichen Absprachen und strukturierter Fallbearbeitung steigen Ihre Chancen auf ein Ergebnis in Ihrem Sinne, sei es die Wiedereinstellung oder eine faire Abfindung. Wenn Sie frühzeitig rechtliche Unterstützung in Anspruch nehmen, nutzen Sie das volle Potenzial Ihrer Kündigungsschutzklage.

Wenn Kündigungsschutz, dann mit der Kanzlei Steinau

Kündigungsschutzklage mit anderen Kanzleien

Kündigungsschutzklage mit der Kanzlei Steinau

Fristversäumnis durch fehlende Struktur
Rückmeldungen kommen spät, Unterlagen werden verzögert bearbeitet. Die 21-Tage-Frist wird knapp oder verpasst.

Rechtzeitige Prüfung und sichere Fristeinhaltung
Wir prüfen Ihre Kündigung sofort nach Mandatsübernahme und reichen die Klage termingerecht und ohne Zeitdruck ein.

Schwache Verhandlungsführung im Gütetermin
Oft werden Vergleichsmöglichkeiten übersehen oder nicht genutzt.

Gezielte Vorbereitung und aktive Verhandlung
Wir entwickeln eine klare Strategie und nutzen den ersten Termin, um Ihr gewünschtes Ergebnis für Sie zu erreichen.

Unpersönliche Betreuung ohne festen Ansprechpartner
Absprache über Assistenzen, wechselnde Zuständigkeiten, keine klare Linie im Verfahren.

Direkter Kontakt zum Fachanwalt
Sie sprechen von Anfang an mit einem spezialisierten Anwalt, der Ihren Fall kennt und versteht.

Standardverfahren statt angepasster Strategien
Ohne genaue Prüfung wird einfach Klage eingereicht, auch wenn ein anderer Weg besser für Sie wäre.

Strategie je nach Zielsetzung
Ob Abfindung oder Wiedereinstellung: Wir passen unsere Vorgehensweise exakt an Ihren Fall an.

Ihre Vorteile bei der Kanzlei Steinau

Mehr als 8 Jahre Erfahrung im Arbeitsrecht: Wir kennen uns auch mit komplexen Kündigungsschutzklagen aus und nutzen diese Expertise für Ihren Fall.

Erste Einschätzung innerhalb von 24h: Sie erhalten spätestens am nächsten Werktag eine Rückmeldung von Ihrem Fachanwalt für Arbeitsrecht. Wir sagen Ihnen ehrlich, welche Ergebnisse bei Ihrer Kündigungsschutzklage zu erwarten sind.

Fristgerechte Klageeinreichung: Wir reichen Ihre Klage rechtzeitig ein und bereiten den Gütetermin strategisch vor, inklusive aller Unterlagen und Argumentationslinien.

Angepasste Strategie statt Standardverfahren: Ob Sie auf Wiedereinstellung oder Abfindung zielen, wir entwickeln eine Vorgehensweise, die auf Ihr konkretes Ziel abgestimmt ist.

Schnelle Ergebnisse: In 80 % der Fälle erzielen wir spätestens im Gütetermin eine Einigung. So müssen Sie sich nicht unnötig lange mit dem Prozess auseinandersetzen.

Erfahrung auf beiden Seiten: Wir vertreten Arbeitnehmer und Arbeitgeber, kennen die Taktik der gegnerischen Partei und setzen diese präzise zu Ihrem Vorteil ein.

Regelmäßiges Update: Wir informieren Sie engmaschig über den aktuellen Stand Ihres Verfahrens.

Ihre Kündigungsschutzklage in nur 3 Schritten

1. Kontaktaufnahme und Ersteinschätzung

Sie füllen einfach das Kontaktformular aus und schildern kurz den Fall Ihrer Kündigung. Wir prüfen sofort die Sachlage und geben Ihnen eine erste rechtliche Einschätzung.

2. Klärung des Ziels und Mandatsübernahme

In einem persönlichen Gespräch gehen wir Ihre Optionen im Detail durch, ob Sie eine Abfindung anstreben oder Ihre Weiterbeschäftigung. Nach Mandatserteilung starten wir sofort mit der Fallbearbeitung.

3. Umsetzung und Vertretung vor Gericht

Wir reichen die Klage fristgerecht ein, bereiten alle Unterlagen auf und vertreten Sie im Verfahren bis zum Vergleich oder zur gerichtlichen Entscheidung.

Wie können Sie Ihre Kündigungsschutzklage in München starten?

Füllen Sie einfach unser Kontaktformular aus und schildern Sie kurz Ihren Fall. Wir melden uns spätestens am nächsten Werktag mit einer Ersteinschätzung.

Über die Kanzlei Steinau

Franz Steinau ist seit über acht Jahren als Rechtsanwalt tätig, seit vielen Jahren mit klarer Spezialisierung auf Arbeitsrecht. Als Fachanwalt hat er sich besonders auf Kündigungsschutzklagen konzentriert und vertritt Arbeitnehmer in München regelmäßig vor dem Arbeitsgericht.

Er prüft jede Kündigung selbst, entwickelt eine angepasste Strategie und übernimmt die gesamte Vertretung, vom ersten Schriftwechsel bis zum Gerichtstermin. Fristen, Argumentation und Verhandlungstaktik behält er dabei stets im Blick. Sein Ziel: ein Ergebnis im Sinne seiner Mandanten, sei es die Wiedereinstellung oder eine faire Abfindung.

Anwalt für Kündigungen Franz Steinau

Über die Kanzlei Steinau

Anwalt für Kündigungen Franz Steinau

Franz Steinau ist seit über acht Jahren als Rechtsanwalt tätig, seit vielen Jahren mit klarer Spezialisierung auf Arbeitsrecht. Als Fachanwalt hat er sich besonders auf Kündigungsschutzklagen konzentriert und vertritt Arbeitnehmer in München regelmäßig vor dem Arbeitsgericht.

Er prüft jede Kündigung selbst, entwickelt eine angepasste Strategie und übernimmt die gesamte Vertretung, vom ersten Schriftwechsel bis zum Gerichtstermin. Fristen, Argumentation und Verhandlungstaktik behält er dabei stets im Blick. Sein Ziel: ein Ergebnis im Sinne seiner Mandanten, sei es die Wiedereinstellung oder eine faire Abfindung.

An diesem Standort sind wir für Sie da:
Kanzlei Steinau

Inh. Rechtsanwalt Franz Steinau, LL.M.
Radlkoferstraße 2
81373 München

Häufig gestellte Fragen zu Kündigungsschutzklage in München

Wie lange habe ich Zeit, um eine Kündigungsschutzklage einzureichen?

Ab dem Tag, an dem Sie Ihre Kündigung erhalten haben, bleiben exakt 21 Kalendertage, um die Klage beim Arbeitsgericht einzureichen. Verpassen Sie die Frist, ist eine Klage in der Regel ausgeschlossen. Die Kanzlei Steinau stellt sicher, dass Ihre Kündigungsschutzklage in München fristgerecht und vollständig eingereicht wird.

Was kostet eine Kündigungsschutzklage?

Die Kosten hängen vom Streitwert ab, in der Regel vom dreifachen Bruttomonatsgehalt. Eine erste Einschätzung erhalten Sie bei der Kanzlei Steinau unverbindlich. Wenn Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, werden die Kosten für eine Kündigungsschutzklage meist vollständig übernommen. Wir prüfen, ob Ihre Versicherung greift, und kümmern uns auf Wunsch um die Deckungsanfrage. Auch Prozesskostenhilfe kann je nach Fall beantragt werden.

Welche Chancen habe ich auf eine Abfindung?

Ob eine Abfindung realistisch ist, hängt vom Einzelfall ab: Kündigungsgrund, Betriebszugehörigkeit, Verhalten des Arbeitgebers und Verhandlungsstrategie spielen eine Rolle. Als Fachanwalt für Arbeitsrecht kennt Franz Steinau die Vergleichspraxis der Arbeitsgerichte in München und berät Sie klar zu Ihren Möglichkeiten.

Was passiert beim Gütetermin vor dem Arbeitsgericht München?

Der Gütetermin ist der erste Verhandlungstermin. Ziel ist eine Einigung, etwa durch eine Abfindung oder Rücknahme der Kündigung. Die Kanzlei Steinau bereitet Sie gezielt auf diesen Termin vor und übernimmt die gesamte Verhandlungsführung vor Ort.

Kann ich auch gegen eine Kündigung vorgehen, wenn ich in der Probezeit bin?

In der Probezeit gelten zwar kürzere Kündigungsfristen und der Kündigungsschutz ist eingeschränkt, aber auch hier lohnt sich eine rechtliche Prüfung. In manchen Fällen sind Kündigungen auch während der Probezeit unwirksam, z. B. wegen Diskriminierung oder fehlender Anhörung des Betriebsrats. Die Kanzlei Steinau prüft, ob eine Kündigungsschutzklage in Ihrem Fall, auch in der Probezeit, Aussicht auf Erfolg hat.