Arbeitsrecht für Arbeitnehmer: Wir setzen Ihre Rechte durch
Ihr Fachanwalt in München für Kündigungsschutzklagen, Kündigungen, Arbeits- und Auflösungsverträge und alle Arten von arbeitsrechtlichen Konflikten
Als Arbeitnehmer genießen Sie umfassende Rechte: Egal ob Ihr Arbeitgeber Sie drängt, einen Auflösungsvertrag zu unterschreiben, Sie von einer Kündigung betroffen sind, Gehaltszahlungen einfordern möchten oder Diskriminierungen ausgesetzt sind. In diesen Fällen benötigen Sie einen Fachanwalt für Arbeitsrecht, der sich für Ihre Rechte starkmacht:
- Einigung erzielen: Ob Weiterbeschäftigung, Abfindung oder eine außergerichtliche Vereinbarung – Wir entwickeln eine Strategie, die Ihren Interessen entspricht.
- Erfahrung mit schwierigen Fällen: Auch bei komplexen Themen wie Diskriminierung, Mobbing oder Betriebsübergängen sind wir verhandlungssicher und setzen Ihre Rechte durch.
- Vermeidung unnötiger Konflikte: Durch strategisches Verhandlungsgeschick sorgen wir dafür, dass Konfliktlösungen gefunden werden, ohne die Situation weiter eskalieren zu lassen. Damit Sie nicht unnötigen Belastungen ausgesetzt sind.
Egal, um welches arbeitsrechtliche Thema es sich handelt – wir vertreten Ihre Interessen professionell und mit Stärke, um das bestmögliche Ergebnis für Sie zu erzielen.


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Martin Ritter
Ich hatte eine eilige Anfrage zu einem arbeitsrechtlichen Thema. Hr. Steinau hat innerhalb eines Tages geantwortet. Auch im darauffolgenden Telefonat hat er mir die Punkte fachlich sehr kompetent und für mich nachvollziehbar erläutert. Sehr sympathisch und auf Augenhöhe. Ich kann Hr. Steinau nur empfehlen, jederzeit wieder!
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Konflikte mit dem Arbeitgeber? Warum Sie jetzt einen Anwalt für Arbeitsrecht benötigen
Wir verbringen mehr Zeit bei der Arbeit als mit Familie oder Freunden. Daher ist es nicht ungewöhnlich, dass Konflikte entstehen. Oft sind es rechtliche Hürden, die eine Einigung erschweren und die Fronten verhärten. Ihr Anwalt für Arbeitsrecht hilft Ihnen, Ihre rechtliche Situation zu verstehen und Ihre Rechte durchzusetzen. Er übernimmt für Sie:
- Einhaltung wichtiger Fristen: Im Arbeitsrecht gibt es enge Fristen, die Sie unbedingt beachten müssen. Eine Kündigungsschutzklage muss beispielsweise innerhalb von drei Wochen beim Arbeitsgericht eingereicht werden.
- Verhandlungsgeschick: Ein erfahrener Anwalt für Arbeitsrecht weiß, wie er in Verhandlungen das beste Ergebnis für Sie erzielt. Er kennt die Taktiken und Strategien, die notwendig sind, um Ihre Position zu stärken und ein für Sie vorteilhaftes Ergebnis zu erzielen.
- Vertretung bei gerichtlichen Verfahren: In manchen Fällen ist ein Gerichtsverfahren notwendig, etwa wenn es um ausstehende Gehaltszahlungen geht. Ihr Anwalt kennt die arbeitsrechtlichen und verfahrenstechnischen Aspekte und vertritt Ihre Interessen professionell vor dem Arbeitsgericht.
Lassen Sie sich frühzeitig von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht beraten, um Ihre Chancen auf ein erfolgreiches Ergebnis zu maximieren.
💡Tipp: Ein guter Fachanwalt für Arbeitsrecht …
⚖️… bietet Ihnen eine schnelle Ersteinschätzung zu möglichen Kosten und Erfolgsaussichten.
💬… gibt Ihnen laufend Feedback zu Ihrem Fall, damit Sie immer wissen, wo Sie stehen.
👂… hört Ihnen aufmerksam zu und zeigt Verständnis für Ihre Sorgen und Bedürfnisse.
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Wie können Sie starten?
Buchen Sie direkt Ihr Erstgespräch. Bereits vor dem Gespräch können Sie Ihre Unterlagen per Mail an arbeitsrecht@kanzlei-steinau.de zur Sichtung senden. Sie erhalten eine Ersteinschätzung Ihres Falls zu möglichen Kosten und Erfolgsaussichten. Gemeinsam besprechen wir im Anschluss das weitere Vorgehen.Wie können Sie starten?
Vereinbaren Sie Ihr Erstgespräch. Wir geben Ihnen eine erste Einschätzung zu Ihrem Fall, einschließlich der Erfolgsaussichten und möglicher Kosten. Gemeinsam planen wir den nächsten Schritt.Über Franz Steinau
Meine Leidenschaft gilt dem Schutz der Rechte von Arbeitnehmern. Egal, ob es um Kündigungsschutzklagen, Kündigungen, Aufhebungs- und Arbeitsverträge, offene Gehaltszahlungen oder Konflikte am Arbeitsplatz wie Mobbing geht – ich begleite Sie mit strategischer Beratung und fundiertem Fachwissen durch komplexe arbeitsrechtliche Verfahren. Dafür habe ich eine Spezialisierung als Fachanwalt für Arbeitsrecht erworben. Die Kanzlei führe ich seit der Gründung im Jahr 2017 stets mit dem Ziel, die bestmöglichen Ergebnisse für meine Mandanten zu erzielen und ihre Interessen im Arbeitsrecht erfolgreich durchzusetzen.

Über mich

Mir ist es ein besonderes Anliegen, mich für die Rechte von Arbeitnehmern einzusetzen. Ob Kündigungsschutzklage, Kündigung oder Verhandlung von Aufhebungs- und Abwicklungsverträgen – ich begleite Sie mit fundiertem Fachwissen und strategischer Beratung durch komplexe arbeitsrechtliche Verfahren. Dafür habe ich eine Spezialisierung als Fachanwalt für Arbeitsrecht erworben. Seit 2017 führe ich die Kanzlei stets mit dem Ziel, die Interessen meiner Mandanten durchzusetzen.
Ihr Weg zu uns
Sie entscheiden, ob Sie für Beratungsgespräche persönlich in unsere Kanzlei kommen möchten. Sollte dies der Fall sein, finden Sie uns unter der folgenden Adresse:
Kanzlei Steinau
Inh. Rechtsanwalt Franz Steinau, LL.M.
Radlkoferstraße 2
81373 München
Häufig gestellte Fragen zum Arbeitsrecht für Arbeitnehmer
Sobald Sie eine Kündigung, einen Auflösungsvertrag oder eine Abmahnung erhalten haben, bei Konflikten wie Diskriminierung, Mobbing oder offenen Gehaltsforderungen.
In Betrieben mit mehr als zehn besetzten Vollzeitstellen gilt das Kündigungsschutzgesetz. Eine Kündigung muss dann sozial gerechtfertigt sein (z. B. betriebsbedingt, personenbedingt oder verhaltensbedingt).
Nicht jede Kündigung führt automatisch zu einer Abfindung. Diese kann aber oft durch eine Kündigungsschutzklage oder eine Verhandlung mit dem Arbeitgeber erzielt werden.
Sie müssen die Kündigungsschutzklage innerhalb von drei Wochen nach Erhalt der Kündigung beim Arbeitsgericht einreichen.
Das hängt von den Bedingungen Ihrer Versicherung ab, allerdings decken viele Rechtsschutzversicherungen arbeitsrechtliche Streitigkeiten ab, wie z. B. Kündigungsschutzklagen.
Ja, viele arbeitsrechtliche Konflikte lassen sich durch außergerichtliche Verhandlungen lösen. Ein Anwalt kann Ihnen dabei helfen, eine optimale Vereinbarung zu erreichen.
Die Kosten für eine anwaltliche Erstberatung betragen gemäß § 13 BGB 190 € zzgl. USt. Wenn die Beratung per Telefon, E-Mail oder Anwaltsschreiben erfolgt, fällt zusätzlich eine Beratungsgebühr an. Die maximalen Kosten für eine Erstberatung belaufen sich auf 249,90 € inklusive USt.
Je nach Ausgang des Verfahrens können Sie entweder Ihren Arbeitsplatz behalten oder eine Abfindung erhalten.
Wenn Ihr Arbeitgeber das Gehalt nicht oder verspätet zahlt, sollten Sie ihn zunächst schriftlich zur Zahlung auffordern. Gerne hilft Ihnen ein Anwalt, Ihre Lohnansprüche durchzusetzen – notfalls auch vor Gericht.
Sie können eine schriftliche Gegendarstellung verfassen. Allerdings ist es ratsam, Ihre Abmahnung durch einen Anwalt prüfen zu lassen. Falls die Abmahnung unberechtigt ist, kann sie aus der Personalakte entfernt werden.
Sammeln Sie Beweise (E-Mails, Zeugenaussagen, Vorfälle dokumentieren) und sprechen Sie mit einem Anwalt. Sie haben Anspruch auf Schutzmaßnahmen oder sogar Schadenersatz.
Ja, nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses haben Sie einen gesetzlichen Anspruch auf ein wohlwollend formuliertes Arbeitszeugnis. Ein Anwalt für Arbeitsrecht prüft für Sie gerne, ob es korrekt und rechtlich einwandfrei ist.
Ein Aufhebungsvertrag kann zur Sperrzeit beim Arbeitslosengeld führen. Lassen Sie ihn daher vor der Unterzeichnung unbedingt von einem Anwalt prüfen.
Grundsätzlich schützt eine Erkrankung nicht vor einer Kündigung. Allerdings muss der Arbeitgeber nachweisen, dass Ihre Krankheit die betrieblichen Abläufe erheblich beeinträchtigt und keine Besserung in Sicht ist (z. B. bei langfristigen oder häufigen Kurzerkrankungen).
Nein, Schwangere stehen unter besonderem Kündigungsschutz und können nur in seltenen Ausnahmefällen mit Zustimmung der zuständigen Behörde gekündigt werden. Schwerbehinderte Mitarbeiter genießen ebenfalls einen besonderen Kündigungsschutz. Der Arbeitgeber benötigt vor einer Kündigung die Zustimmung des Integrationsamts.
Nein, eine Kündigung muss immer schriftlich erfolgen und vom Arbeitgeber unterschrieben sein, sonst ist sie unwirksam. Eine mündliche Kündigung, eine Kündigung per E-Mail, SMS oder einem Messengerdienst wie WhatsApp ist rechtlich ungültig.