Anwalt Kündigungsschutzklage München: Wir setzen Ihre Abfindung durch
Ihr Fachanwalt für Arbeitsrecht in München für Arbeitnehmer
Als Arbeitnehmer haben Sie das Recht, sich gegen eine Kündigung mit einer Kündigungsschutzklage zu wehren. Stellt sich heraus, dass Ihre Kündigung rechtlich ungültig ist, behalten Sie Ihren Arbeitsplatz oder werden mit einer Abfindung entschädigt.
Möchten Sie Ihren Arbeitsplatz behalten? Dann verhandeln wir mit Ihrem Arbeitgeber über eine Weiterbeschäftigung.
Bevorzugen Sie eine Abfindung? Dann setzen wir uns dafür ein, dass Sie die bestmögliche Entschädigung erhalten.
Als erfahrene Anwälte vertreten wir Ihre Interessen mit Nachdruck und sorgen dafür, dass das Verfahren in Ihrem Sinne endet.


🤝80 % Einigungsquote bei Kündigungen
👍Über 8 Jahre Erfahrung im Arbeitsrecht
📚 Spezialisierung als Fachanwalt für Arbeitsrecht
Martin Ritter
Ich hatte eine eilige Anfrage zu einem arbeitsrechtlichen Thema. Hr. Steinau hat innerhalb eines Tages geantwortet. Auch im darauffolgenden Telefonat hat er mir die Punkte fachlich sehr kompetent und für mich nachvollziehbar erläutert. Sehr sympathisch und auf Augenhöhe. Ich kann Hr. Steinau nur empfehlen, jederzeit wieder!
Alexander Wirthmüller
Ich kann die Kanzlei Steinau mit bestem Gewissen an jeden weiterempfehlen.
Herr Steinau ist ein sehr freundlicher und kompetenter Rechtsanwalt. Auch die Kommunikation verlief reibungslos. Es wurde immer schnell geantwortet bzw. zurückgerufen. Durch die Kanzlei Steinau habe ich jetzt und auch in Zukunft einen soliden und starken Ansprechpartner, wenn es Probleme geben sollte.
SCW Volk
Wir können die Kanzlei Steinau ohne Vorbehalt weiterempfehlen.
Rechtsanwalt Steinau hat uns in 2 Rechtsangelegenheiten vertreten. Er war sehr engagiert, jederzeit ansprechbar und vor allem hat er sehr zufriedenstellende Ergebnisse für uns erzielt.
Sie wurden gekündigt? Jetzt haben Sie 3 Wochen Zeit für Ihre Kündigungsschutzklage
Es gibt vielfältige Gründe, warum Ihre Kündigung angefochten werden kann:
Formelle Fehler, wie eine fehlende oder unzureichende Begründung der Kündigung.
Das Fehlen eines triftigen Kündigungsgrundes.
Besondere Schutzvorschriften, beispielsweise bei Schwangerschaft, Elternzeit oder Schwerbehinderung.
Ziel der Kündigungsschutzklage ist es, eine Einigung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu erreichen. Mit der Unterstützung eines erfahrenen Anwalts für Arbeitsrecht gelingt dies in 80 % der Fälle.
💡Wichtig: Die Kündigungsschutzklage muss innerhalb von drei Wochen nach Erhalt der Kündigung beim zuständigen Arbeitsgericht eingereicht werden. Wird diese Frist versäumt, gilt die Kündigung als rechtlich wirksam – selbst wenn sie unberechtigt ist. Es kommt also zur Präklusion.
Damit Sie zu Ihrem Recht kommen, benötigen Sie einen Fachanwalt für Arbeitsrecht, der:
⏰ Ihre Kündigungsschutzklage fristgerecht beim Arbeitsgericht einreicht.
🗣️ Ihre Interessen mit überzeugenden Argumenten vertritt und durchsetzt.
ℹ️ Den Verlauf Ihres Verfahrens realistisch bewertet und Sie regelmäßig über den aktuellen Stand informiert.
Wenn Kündigungsschutzklage, dann nur mit der Kanzlei Steinau
Andere Anwälte für Arbeitsrecht
Kanzlei Steinau
Ihre Vorteile bei der Kanzlei Steinau
In nur 3 Schritten zur Kündigungsschutzklage

Wie können Sie starten?
Buchen Sie direkt Ihr Erstgespräch. Bereits vor dem Gespräch können Sie Ihre Unterlagen per Mail an arbeitsrecht@kanzlei-steinau.de zur Sichtung senden. Sie erhalten eine Ersteinschätzung Ihres Falls zu möglichen Kosten und Erfolgsaussichten. Gemeinsam besprechen wir im Anschluss das weitere Vorgehen.In nur 3 Schritten zur Kündigungsschutzklage

Wie können Sie starten?
Buchen Sie direkt Ihr Erstgespräch. Bereits vor dem Gespräch können Sie Ihre Unterlagen per Mail an arbeitsrecht@kanzlei-steinau.de zur Sichtung senden. Sie erhalten eine Ersteinschätzung Ihres Falls zu möglichen Kosten und Erfolgsaussichten. Gemeinsam besprechen wir im Anschluss das weitere Vorgehen.Über mich
Mir ist es ein besonderes Anliegen, mich für die Rechte von Arbeitnehmern einzusetzen. Ob Kündigungsschutzklage, Kündigung oder Verhandlung von Aufhebungs- und Abwicklungsverträgen – ich begleite Sie mit fundiertem Fachwissen und strategischer Beratung durch komplexe arbeitsrechtliche Verfahren. Dafür habe ich eine Spezialisierung als Fachanwalt für Arbeitsrecht erworben. Seit 2017 führe ich die Kanzlei stets mit dem Ziel, die Interessen meiner Mandanten durchzusetzen.

Über mich

Mir ist es ein besonderes Anliegen, mich für die Rechte von Arbeitnehmern einzusetzen. Ob Kündigungsschutzklage, Kündigung oder Verhandlung von Aufhebungs- und Abwicklungsverträgen – ich begleite Sie mit fundiertem Fachwissen und strategischer Beratung durch komplexe arbeitsrechtliche Verfahren. Dafür habe ich eine Spezialisierung als Fachanwalt für Arbeitsrecht erworben. Seit 2017 führe ich die Kanzlei stets mit dem Ziel, die Interessen meiner Mandanten durchzusetzen.
Ihr Weg zu uns
Es bleibt Ihnen überlassen, ob Sie für das Beratungsgespräch persönlich in unserer Kanzlei erscheinen möchten. Falls ja, finden Sie uns unter folgender Adresse:
Kanzlei Steinau
Inh. Rechtsanwalt Franz Steinau, LL.M.
Radlkoferstraße 2
81373 München
Häufig gestellte Fragen zum Thema “Anwalt Kündigungsschutzklage München“
Eine Kündigungsschutzklage dient dazu, die Rechtsgültigkeit einer Kündigung zu prüfen. Ziel ist es, entweder das Arbeitsverhältnis fortzusetzen oder eine angemessene Abfindung zu erzielen.
Die Kündigungsschutzklage muss innerhalb von drei Wochen nach Erhalt der Kündigung beim zuständigen Arbeitsgericht eingereicht werden.
Formale Fehler, das Fehlen eines triftigen Kündigungsgrundes oder besondere Schutzvorschriften wie Schwangerschaft oder Schwerbehinderung können eine Kündigung unwirksam machen.
Zunächst wird in einer Güteverhandlung eine Einigung zwischen den Parteien angestrebt. Gelingt dies nicht, folgt ein Kammertermin, bei dem das Gericht über die Wirksamkeit der Kündigung entscheidet.
In 80 % der Fälle wird bereits in der Güteverhandlung eine Einigung erzielt, entweder durch Rücknahme der Kündigung oder durch Zahlung einer Abfindung.
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