Anwalt Kündigungsschutzklage München: Wir setzen Ihre Abfindung durch

Ihr Fachanwalt für Arbeitsrecht in München für Arbeitnehmer

Als Arbeitnehmer haben Sie das Recht, sich gegen eine Kündigung mit einer Kündigungsschutzklage zu wehren. Stellt sich heraus, dass Ihre Kündigung rechtlich ungültig ist, behalten Sie Ihren Arbeitsplatz oder werden mit einer Abfindung entschädigt.

  • Möchten Sie Ihren Arbeitsplatz behalten? Dann verhandeln wir mit Ihrem Arbeitgeber über eine Weiterbeschäftigung.

  • Bevorzugen Sie eine Abfindung? Dann setzen wir uns dafür ein, dass Sie die bestmögliche Entschädigung erhalten.

Als erfahrene Anwälte vertreten wir Ihre Interessen mit Nachdruck und sorgen dafür, dass das Verfahren in Ihrem Sinne endet.

Zwei Personen schütteln sich bei einer gerichtlichen Verhandlung die Hand.
Kanzlei Steinau - Google Rezensionen

🤝80 % Einigungsquote bei Kündigungen

👍Über 8 Jahre Erfahrung im Arbeitsrecht

📚 Spezialisierung als Fachanwalt für Arbeitsrecht

Martin Ritter


Ich hatte eine eilige Anfrage zu einem arbeitsrechtlichen Thema. Hr. Steinau hat innerhalb eines Tages geantwortet. Auch im darauffolgenden Telefonat hat er mir die Punkte fachlich sehr kompetent und für mich nachvollziehbar erläutert. Sehr sympathisch und auf Augenhöhe. Ich kann Hr. Steinau nur empfehlen, jederzeit wieder!

Alexander Wirthmüller


Ich kann die Kanzlei Steinau mit bestem Gewissen an jeden weiterempfehlen.
Herr Steinau ist ein sehr freundlicher und kompetenter Rechtsanwalt. Auch die Kommunikation verlief reibungslos. Es wurde immer schnell geantwortet bzw. zurückgerufen. Durch die Kanzlei Steinau habe ich jetzt und auch in Zukunft einen soliden und starken Ansprechpartner, wenn es Probleme geben sollte.

SCW Volk


Wir können die Kanzlei Steinau ohne Vorbehalt weiterempfehlen.
Rechtsanwalt Steinau hat uns in 2 Rechtsangelegenheiten vertreten. Er war sehr engagiert, jederzeit ansprechbar und vor allem hat er sehr zufriedenstellende Ergebnisse für uns erzielt.

Sie wurden gekündigt? Jetzt haben Sie 3 Wochen Zeit für Ihre Kündigungsschutzklage

Es gibt vielfältige Gründe, warum Ihre Kündigung angefochten werden kann:

  • Formelle Fehler, wie eine fehlende oder unzureichende Begründung der Kündigung.

  • Das Fehlen eines triftigen Kündigungsgrundes.

  • Besondere Schutzvorschriften, beispielsweise bei Schwangerschaft, Elternzeit oder Schwerbehinderung.

Ziel der Kündigungsschutzklage ist es, eine Einigung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu erreichen. Mit der Unterstützung eines erfahrenen Anwalts für Arbeitsrecht gelingt dies in 80 % der Fälle.

💡Wichtig: Die Kündigungsschutzklage muss innerhalb von drei Wochen nach Erhalt der Kündigung beim zuständigen Arbeitsgericht eingereicht werden. Wird diese Frist versäumt, gilt die Kündigung als rechtlich wirksam – selbst wenn sie unberechtigt ist. Es kommt also zur Präklusion.

Damit Sie zu Ihrem Recht kommen, benötigen Sie einen Fachanwalt für Arbeitsrecht, der:

⏰ Ihre Kündigungsschutzklage fristgerecht beim Arbeitsgericht einreicht.

🗣️ Ihre Interessen mit überzeugenden Argumenten vertritt und durchsetzt.

ℹ️ Den Verlauf Ihres Verfahrens realistisch bewertet und Sie regelmäßig über den aktuellen Stand informiert.

Wenn Kündigungsschutzklage, dann nur mit der Kanzlei Steinau

Andere Anwälte für Arbeitsrecht

  • Oft mehrere Tage Wartezeit bis zur Ersteinschätzung
  • Spezialisierung auf nur eine Seite – Arbeitgeber oder Arbeitnehmer. Das heißt: Anwalt kennt sich wenig mit Argumentation der Gegenseite aus.
  • Oft Übernahme des Falls durch einen unerfahrenen Anwalt.
  • Kein Feedback zum aktuellen Stand des Verfahrens.

Kanzlei Steinau

  • Ersteinschätzung innerhalb 24 Stunden.
  • Vertretung von Arbeitnehmern und Arbeitgebern. Das heißt: Ihr Fachanwalt für Arbeitsrecht kennt die Gegenseite und deren Argumentation.
  • Ihr Fachanwalt für Arbeitsrecht kennt sich seit mehr als 8 Jahren im Kündigungsschutz aus. Er weiß, welche Taktik in Ihrem Fall am meisten Aussicht auf Erfolg hat.
  • Sie erhalten regelmäßig Rückmeldung zu Ihrem Verfahren und kennen stets den aktuellen Stand.

Ihre Vorteile bei der Kanzlei Steinau

  • Mehr als 8 Jahre Erfahrung im Arbeitsrecht: Wir kennen uns mit Kündigungsschutzklagen aus – auch mit Ihrer!
  • Schnelle Ergebnisse: In 80 % der Fälle erzielen wir bereits im Gütetermin eine Einigung – damit Sie sich nicht unnötig lange damit auseinandersetzen müssen.
  • Erfahrung auf beiden Seiten: Wir vertreten Arbeitnehmer und Arbeitgeber, kennen die Argumentation der Gegenseite und setzen diese gezielt zu Ihrem Vorteil ein.
  • Zeitnahe Ersteinschätzung: Innerhalb von 24 Stunden erhalten Sie eine Einschätzung zu Ihrem Fall.
  • Regelmäßiges Feedback: Mit uns bleiben Sie stets über den aktuellen Stand Ihres Verfahrens informiert.
  • Kompetenz garantiert: Ihr Fall wird von einem spezialisierten Fachanwalt für Arbeitsrecht übernommen – für beste Erfolgsaussichten.

In nur 3 Schritten zur Kündigungsschutzklage

Zwei Rechtsanwälte verhandeln über einen Vertrag.

Schritt 1 Erstgespräch:

In einem Erstgespräch haben Sie die Möglichkeit, Ihren Fall grob zu schildern. Wir geben Ihnen eine realistische Einschätzung zu den möglichen Kosten und Erfolgsaussichten.

Schritt 2 Prüfung Ihres Falls:

Sobald Sie uns alle notwendigen Dokumente übermittelt haben, erfolgt eine detaillierte Prüfung Ihres Falls.

Schritt 3 Verhandlungen:

Wir versuchen, mit Ihrem Arbeitgeber zu verhandeln und eine außergerichtliche Einigung zu erzielen. Falls die Verhandlungen zu keinem überzeugenden Ergebnis führen, reichen wir eine Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht ein. Wir vertreten Ihre Interessen während des gesamten Verfahrens.

Wie können Sie starten?  

Buchen Sie direkt Ihr Erstgespräch. Bereits vor dem Gespräch können Sie Ihre Unterlagen per Mail an arbeitsrecht@kanzlei-steinau.de zur Sichtung senden. Sie erhalten eine Ersteinschätzung Ihres Falls zu möglichen Kosten und Erfolgsaussichten. Gemeinsam besprechen wir im Anschluss das weitere Vorgehen.

In nur 3 Schritten zur Kündigungsschutzklage

Zwei Rechtsanwälte verhandeln über einen Vertrag.

Schritt 1 Erstgespräch:

In einem Erstgespräch haben Sie die Möglichkeit, Ihren Fall grob zu schildern. Wir geben Ihnen eine realistische Einschätzung zu den möglichen Kosten und Erfolgsaussichten.

Schritt 2 Prüfung Ihres Falls:

Sobald Sie uns alle notwendigen Dokumente übermittelt haben, erfolgt eine detaillierte Prüfung Ihres Falls.

Schritt 3 Verhandlungen:

Wir versuchen, mit Ihrem Arbeitgeber zu verhandeln und eine außergerichtliche Einigung zu erzielen. Falls die Verhandlungen zu keinem überzeugenden Ergebnis führen, reichen wir eine Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht ein. Wir vertreten Ihre Interessen während des gesamten Verfahrens.

Wie können Sie starten?  

Buchen Sie direkt Ihr Erstgespräch. Bereits vor dem Gespräch können Sie Ihre Unterlagen per Mail an arbeitsrecht@kanzlei-steinau.de zur Sichtung senden. Sie erhalten eine Ersteinschätzung Ihres Falls zu möglichen Kosten und Erfolgsaussichten. Gemeinsam besprechen wir im Anschluss das weitere Vorgehen.

Über mich

Mir ist es ein besonderes Anliegen, mich für die Rechte von Arbeitnehmern einzusetzen. Ob Kündigungsschutzklage, Kündigung oder Verhandlung von Aufhebungs- und Abwicklungsverträgen – ich begleite Sie mit fundiertem Fachwissen und strategischer Beratung durch komplexe arbeitsrechtliche Verfahren. Dafür habe ich eine Spezialisierung als Fachanwalt für Arbeitsrecht erworben. Seit 2017 führe ich die Kanzlei stets mit dem Ziel, die Interessen meiner Mandanten durchzusetzen.

Fachanwalt für Arbeitsrecht Franz Steinau in seiner Kanzlei für Arbeitsrecht in München

Über mich

Fachanwalt für Arbeitsrecht Franz Steinau in seiner Kanzlei für Arbeitsrecht in München

Mir ist es ein besonderes Anliegen, mich für die Rechte von Arbeitnehmern einzusetzen. Ob Kündigungsschutzklage, Kündigung oder Verhandlung von Aufhebungs- und Abwicklungsverträgen – ich begleite Sie mit fundiertem Fachwissen und strategischer Beratung durch komplexe arbeitsrechtliche Verfahren. Dafür habe ich eine Spezialisierung als Fachanwalt für Arbeitsrecht erworben. Seit 2017 führe ich die Kanzlei stets mit dem Ziel, die Interessen meiner Mandanten durchzusetzen.

Ihr Weg zu uns

Es bleibt Ihnen überlassen, ob Sie für das Beratungsgespräch persönlich in unserer Kanzlei erscheinen möchten. Falls ja, finden Sie uns unter folgender Adresse:

Kanzlei Steinau

Inh. Rechtsanwalt Franz Steinau, LL.M.

Radlkoferstraße 2

81373 München

Häufig gestellte Fragen zum Thema “Anwalt Kündigungsschutzklage München“

Was ist das Ziel einer Kündigungsschutzklage?

Eine Kündigungsschutzklage dient dazu, die Rechtsgültigkeit einer Kündigung zu prüfen. Ziel ist es, entweder das Arbeitsverhältnis fortzusetzen oder eine angemessene Abfindung zu erzielen.

Welche zeitliche Frist gilt bei einer Kündigungsschutzklage?

Die Kündigungsschutzklage muss innerhalb von drei Wochen nach Erhalt der Kündigung beim zuständigen Arbeitsgericht eingereicht werden.

Welche Fehler machen eine Kündigung unwirksam?

Formale Fehler, das Fehlen eines triftigen Kündigungsgrundes oder besondere Schutzvorschriften wie Schwangerschaft oder Schwerbehinderung können eine Kündigung unwirksam machen.

Wie läuft ein Kündigungsschutzverfahren ab?

Zunächst wird in einer Güteverhandlung eine Einigung zwischen den Parteien angestrebt. Gelingt dies nicht, folgt ein Kammertermin, bei dem das Gericht über die Wirksamkeit der Kündigung entscheidet.

Wie hoch sind die Erfolgsaussichten einer Kündigungsschutzklage?

In 80 % der Fälle wird bereits in der Güteverhandlung eine Einigung erzielt, entweder durch Rücknahme der Kündigung oder durch Zahlung einer Abfindung.

Wie schnell kann ich mit einer Rückmeldung rechnen?

Sie erhalten innerhalb von 24 Stunden eine Antwort auf Ihre Kontaktanfrage.