Anwalt Kündigungsschutz: Ob Abfindung oder Job zurück – wir setzen Ihre Rechte durch!

Ihre Münchner Kanzlei mit Schwerpunkt Arbeitsrecht für Arbeitnehmer

Eine Kündigung ist ein großer Schock, aber Sie sind nicht machtlos. Denn Sie haben grundsätzlich das Recht auf Kündigungsschutz und können dagegen vorgehen. Stellt sich heraus, dass Ihre Kündigung rechtlich ungültig ist, bedeutet das für Sie: Sie behalten Ihren Job oder bekommen eine angemessene Abfindung.

⚖️ Möchten Sie weiterhin in Ihrem Job bleiben, übernehmen wir die Verhandlungen mit Ihrem Arbeitgeber. Ziel ist es dabei, eine Fortsetzung Ihres Arbeitsverhältnisses zu erreichen.

⚖️ Ist Ihnen eine Abfindung lieber? Dann setzen wir uns engagiert dafür ein, dass Sie eine faire und möglichst hohe Entschädigung erhalten.

Mit unserer langjährigen Erfahrung vertreten wir entschlossen Ihre Interessen und sorgen dafür, dass das Verfahren erfolgreich für Sie verläuft.

Anwalt schüttelt seiner Mandantin die Hand
Kanzlei Steinau - Google Rezensionen

🤝 Über 2.000 Fälle erfolgreich vertreten

👍 Über 8 Jahre Expertise im Arbeitsrecht

📚 Spezialisierung als Fachanwalt für Arbeitsrecht

Martin Ritter


Ich hatte eine eilige Anfrage zu einem arbeitsrechtlichen Thema. Hr. Steinau hat innerhalb eines Tages geantwortet. Auch im darauffolgenden Telefonat hat er mir die Punkte fachlich sehr kompetent und für mich nachvollziehbar erläutert. Sehr sympathisch und auf Augenhöhe. Ich kann Hr. Steinau nur empfehlen, jederzeit wieder!

Alexander Wirthmüller


Ich kann die Kanzlei Steinau mit bestem Gewissen an jeden weiterempfehlen.
Herr Steinau ist ein sehr freundlicher und kompetenter Rechtsanwalt. Auch die Kommunikation verlief reibungslos. Es wurde immer schnell geantwortet bzw. zurückgerufen. Durch die Kanzlei Steinau habe ich jetzt und auch in Zukunft einen soliden und starken Ansprechpartner, wenn es Probleme geben sollte.

SCW Volk


Wir können die Kanzlei Steinau ohne Vorbehalt weiterempfehlen.
Rechtsanwalt Steinau hat uns in 2 Rechtsangelegenheiten vertreten. Er war sehr engagiert, jederzeit ansprechbar und vor allem hat er sehr zufriedenstellende Ergebnisse für uns erzielt.

Kündigung erhalten? Dann brauchen Sie jetzt Kündigungsschutz!

Eine Kündigung durch Ihren Arbeitgeber bedeutet nicht das letzte Wort. Denn Sie können diese aus vielfältigen Gründen anfechten:

  • Formelle Mängel: Kündigungsfrist nicht eingehalten, Unterschrift fehlt, Zustellung unzureichend

  • Kein triftiger Kündigungsgrund

  • Es bestehen besondere Schutzvorschriften wie Schwangerschaft, Schwerbehinderung oder Elternzeit.

Das Ziel im Kündigungsschutz ist, eine Einigung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber zu erwirken. Wenn Sie einen erfahrenen Anwalt für Arbeitsrecht an der Seite haben, gelingt das in 80 % der Fälle.

💡 Wichtig: Eine Kündigungsschutzklage muss dem zuständigen Arbeitsgericht spätestens drei Wochen nach Erhalt Ihrer Kündigung vorliegen. Versäumen Sie diese Frist, ist die Kündigung rechtsgültig – auch wenn sie unrechtmäßig ist (Präklusion).

Damit Ihre Rechte gewahrt bleiben, ist ein Fachanwalt für Arbeitsrecht unerlässlich:

⏰ Termingerechte Einreichung Ihrer Klage

🗣️ Vertretung Ihrer Interessen

ℹ️ Realistische Einschätzung Ihres Prozessverlaufs mit regelmäßigem Feedback

Wenn Kündigungsschutz, dann mit der Kanzlei Steinau

Andere Anwälte für Arbeitsrecht

  • Die Ersteinschätzung zieht sich tagelang hin. So verstreicht wertvolle Zeit, die bei der Frist einer Kündigungsschutzklage entscheidend ist.
  • Viele Anwälte spezialisieren sich ausschließlich auf Arbeitnehmer oder Arbeitgeber und sind mit der Gegenseite kaum vertraut.
  • Häufig wird Ihr Fall einem unerfahrenen Anwalt übertragen.
  • Oft erhalten Sie keine Informationen zum Fortschritt Ihres Verfahrens.

Kanzlei Steinau

  • Ersteinschätzung innerhalb 24 Stunden – wir halten garantiert alle Fristen Ihres Verfahrens ein.
  • Wir vertreten beide Seiten. Unser Wissen über die Argumentation der Gegenseite nutzen wir gezielt zu Ihrem Vorteil.
  • Ihr Fachanwalt für Arbeitsrecht verfügt über 8 Jahre Erfahrung im Kündigungsschutz und entwickelt die erfolgversprechendste Strategie für Ihren Fall.
  • Wir sorgen für regelmäßige Updates, damit Sie jederzeit wissen, wie der Stand Ihres Falls ist.

Ihre Vorteile bei der Kanzlei Steinau

  • Langjährige Expertise:
    Wir haben mehr als 8 Jahre Berufserfahrung im Arbeitsrecht und kennen uns mit Kündigungsschutz bestens aus. Damit bringen wir das notwendige Know-how mit, um auch Ihre Rechte durchzusetzen.
  • 80 % Einigungsquote:
    Wir vermeiden für Sie langwierige Verfahren – denn in den meisten arbeitsrechtlichen Streitigkeiten erreichen wir eine Einigung.
  • Vertretung beider Parteien:
    Unsere Erfahrung mit beiden Parteien – Arbeitnehmer und Arbeitgeber – ermöglicht es uns, Ihre Position optimal zu stärken.
  • Schnelle Rückmeldung:
    Sie bekommen von uns innerhalb eines Werktags eine erste Einschätzung zu Ihrem Anliegen.
  • Regelmäßiges Feedback:
    Wir halten Sie kontinuierlich über den Fortschritt Ihres Verfahrens auf dem Laufenden.
  • Betreuung durch Fachanwalt:
    Ihr Fall wird von einem erfahrenen Fachanwalt für Arbeitsrecht begleitet, um Ihnen optimale Erfolgschancen zu sichern.

So sichern Sie Ihr Recht beim Aufhebungsvertrag – in nur 3 einfachen Schritten

Richterhammer und Waage liegen auf einem Tisch

Schritt 1 Erstgespräch:

In einem ersten Beratungstermin haben Sie die Gelegenheit, Ihren Fall kurz darzustellen.
Wir informieren Sie im Anschluss über die voraussichtlichen Kosten und die Chancen auf Erfolg.

Schritt 2 Prüfung Ihres Falls:

Nachdem Sie uns alle erforderlichen Unterlagen zugesandt haben, nehmen wir eine gründliche Analyse Ihres Falls vor.

Schritt 3 Verhandlungen:

Wir streben eine außergerichtliche Einigung mit Ihrem Arbeitgeber an, damit Sie möglichst das Gerichtsverfahren umgehen können. Und wenn die Verhandlungen nicht zum gewünschten Ergebnis führen? Dann leiten wir für Sie eine Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht ein und kämpfen für Ihre Rechte während des gesamten Prozesses.

Wie können Sie starten?

Vereinbaren Sie mit nur wenigen Klicks Ihr Erstgespräch. Ihre Unterlagen können Sie uns bereits vorab per E-Mail an arbeitsrecht@kanzlei-steinau.de zur Prüfung zusenden. So können wir für Sie eine erste Einschätzung zu den voraussichtlichen Kosten und Erfolgsaussichten vornehmen. Im Anschluss klären wir gemeinsam die nächsten Schritte.

In nur 3 Schritten zur Kündigungsschutzklage

Richterhammer und Waage liegen auf einem Tisch

Schritt 1 Erstgespräch:

In einem ersten Beratungstermin haben Sie die Gelegenheit, Ihren Fall kurz darzustellen.
Wir informieren Sie im Anschluss über die voraussichtlichen Kosten und die Chancen auf Erfolg.

Schritt 2 Prüfung Ihres Falls:

Nachdem Sie uns alle erforderlichen Unterlagen zugesandt haben, nehmen wir eine gründliche Analyse Ihres Falls vor.

Schritt 3 Verhandlungen:

Wir streben eine außergerichtliche Einigung mit Ihrem Arbeitgeber an, damit Sie möglichst das Gerichtsverfahren umgehen können. Und wenn die Verhandlungen nicht zum gewünschten Ergebnis führen? Dann leiten wir für Sie eine Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht ein und kämpfen für Ihre Rechte während des gesamten Prozesses.

Wie können Sie starten?

Vereinbaren Sie mit nur wenigen Klicks Ihr Erstgespräch. Ihre Unterlagen können Sie uns bereits vorab per E-Mail an arbeitsrecht@kanzlei-steinau.de zur Prüfung zusenden. So können wir für Sie eine erste Einschätzung zu den voraussichtlichen Kosten und Erfolgsaussichten vornehmen. Im Anschluss klären wir gemeinsam die nächsten Schritte.

Über Franz Steinau

Seit der Kanzleigründung im Jahr 2017 stehe ich meinen Mandanten tatkräftig zur Seite. Denn mein besonderes Engagement gilt dem Schutz der Rechte von Arbeitnehmern. Hierfür habe ich die Qualifikation als Fachanwalt für Arbeitsrecht erworben. Ob es um Kündigungsschutz oder die Verhandlung von Aufhebungs- und Abwicklungsvereinbarungen geht: Ich unterstütze Sie mit fundiertem Fachwissen und einer strategischen Herangehensweise bei allen arbeitsrechtlichen Herausforderungen.

Fachanwalt für Arbeitsrecht Franz Steinau

Über Franz Steinau

Fachanwalt für Arbeitsrecht Franz Steinau

Seit der Kanzleigründung im Jahr 2017 stehe ich meinen Mandanten tatkräftig zur Seite. Denn mein besonderes Engagement gilt dem Schutz der Rechte von Arbeitnehmern. Hierfür habe ich die Qualifikation als Fachanwalt für Arbeitsrecht erworben. Ob es um Kündigungsschutz oder die Verhandlung von Aufhebungs- und Abwicklungsvereinbarungen geht: Ich unterstütze Sie mit fundiertem Fachwissen und einer strategischen Herangehensweise bei allen arbeitsrechtlichen Herausforderungen.

Ihr Weg zu uns

Sie haben die Wahl: Wünschen Sie einen persönlichen Termin direkt bei uns in der Kanzlei? Dann freuen wir uns darauf, Sie an folgender Adresse begrüßen zu dürfen:

Kanzlei Steinau

Inh. Rechtsanwalt Franz Steinau, LL.M.

Radlkoferstraße 2

81373 München

Häufig gestellte Fragen zum Anwalt für Kündigungsschutz

Wann sollte ich einen Anwalt für Kündigungsschutz einschalten?

Es ist ratsam, sofort einen Anwalt für Kündigungsschutz zu konsultieren, sobald Sie eine Kündigung erhalten haben. Denn die Frist zur Einreichung einer Kündigungsschutzklage beträgt nur drei Wochen. Ein erfahrener Anwalt bewertet Ihren Fall gründlich und sorgt dafür, dass keine Fristen versäumt werden. Er erläutert Ihnen verständlich Ihre Optionen, egal ob Sie eine Weiterbeschäftigung oder Abfindung wünschen.

Welche Gründe können eine Kündigung anfechtbar machen?

Eine Kündigung kann zum Beispiel aus folgenden Gründen unwirksam sein:

  • Fehler bei der Zustellung

  • Kündigungsfrist nicht eingehalten

  • triftiger Kündigungsgrund fehlt

  • besondere Schutzvorschriften (z. B. Schwangerschaft, Elternzeit, Schwerbehinderung) liegen vor

Ihr Anwalt für Kündigungsschutz überprüft Ihre Kündigung auf Fehler und sorgt dafür, dass Ihre Rechte gewahrt bleiben.

Wie läuft eine Kündigungsschutzklage ab?

Zunächst findet ein Erstgespräch statt. Sie schildern Ihren Fall und erhalten eine Ersteinschätzung zu Ihren Erfolgsaussichten und Kosten. Anschließend prüft Ihr Anwalt detailliert Ihre Unterlagen. Ziel ist es, eine außergerichtliche Einigung zwischen Ihnen und Ihrem Arbeitgeber zu erwirken. Sollte das scheitern, wird die Klage beim Arbeitsgericht eingereicht. Während des gesamten Verfahrens vertreten wir Ihre Interessen aktiv und informieren Sie regelmäßig über den Stand.

Welche Vorteile bietet die Kanzlei Steinau im Kündigungsschutz?

Wir verfügen über mehr als 8 Jahre Erfahrung im Kündigungsschutz und haben über 2.000 Fälle erfolgreich begleitet. Unsere Spezialisierung als Fachanwälte für Arbeitsrecht garantiert Ihnen fundiertes Expertenwissen. Wir vertreten sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber. Dadurch kennen wir auch die Argumentation der Gegenseite und können sie strategisch nutzen. Zudem erhalten Sie bei uns eine Ersteinschätzung innerhalb von 24 Stunden und regelmäßige Updates zum Verfahren.

Kann ich meinen Arbeitsplatz behalten, wenn die Kündigung unwirksam ist?

Ja, wenn die Kündigung vom Arbeitsgericht als unwirksam eingestuft wird, haben Sie grundsätzlich das Recht, Ihren Arbeitsplatz weiterzuführen. Falls aber die Fronten zwischen Ihnen und Ihrem Arbeitgeber verhärtet sind, können Sie auch eine Abfindung anstreben.

Was passiert, wenn ich mich lieber für eine Abfindung entscheide?

Sollten Sie eine Weiterbeschäftigung ablehnen oder diese nicht möglich sein, strebt Ihr Anwalt für Sie eine angemessene Abfindung an. Dazu verhandeln wir mit Ihrem Arbeitgeber, um für Sie eine möglichst hohe Entschädigung auszuhandeln.

Wie hoch sind die Kosten für einen Anwalt im Kündigungsschutz?

Die Kosten variieren je nach Komplexität des Falls und dem Verfahrensverlauf. Im Erstgespräch informieren wir Sie klar über die voraussichtlichen Gebühren und Erfolgsaussichten. Eine Rechtsschutzversicherung übernimmt in der Regel die Kosten für das gesamte Verfahren.