Anwalt Kündigungsschutz: Ob Abfindung oder Job zurück – wir setzen Ihre Rechte durch!
Ihre Münchner Kanzlei mit Schwerpunkt Arbeitsrecht für Arbeitnehmer
Eine Kündigung ist ein großer Schock, aber Sie sind nicht machtlos. Denn Sie haben grundsätzlich das Recht auf Kündigungsschutz und können dagegen vorgehen. Stellt sich heraus, dass Ihre Kündigung rechtlich ungültig ist, bedeutet das für Sie: Sie behalten Ihren Job oder bekommen eine angemessene Abfindung.
Möchten Sie weiterhin in Ihrem Job bleiben, übernehmen wir die Verhandlungen mit Ihrem Arbeitgeber. Ziel ist es dabei, eine Fortsetzung Ihres Arbeitsverhältnisses zu erreichen.
Ist Ihnen eine Abfindung lieber? Dann setzen wir uns engagiert dafür ein, dass Sie eine faire und möglichst hohe Entschädigung erhalten.
Mit unserer langjährigen Erfahrung vertreten wir entschlossen Ihre Interessen und sorgen dafür, dass das Verfahren erfolgreich für Sie verläuft.


Über 2.000 Fälle erfolgreich vertreten
Über 8 Jahre Expertise im Arbeitsrecht
Spezialisierung als Fachanwalt für Arbeitsrecht
Martin Ritter
Ich hatte eine eilige Anfrage zu einem arbeitsrechtlichen Thema. Hr. Steinau hat innerhalb eines Tages geantwortet. Auch im darauffolgenden Telefonat hat er mir die Punkte fachlich sehr kompetent und für mich nachvollziehbar erläutert. Sehr sympathisch und auf Augenhöhe. Ich kann Hr. Steinau nur empfehlen, jederzeit wieder!
Alexander Wirthmüller
Ich kann die Kanzlei Steinau mit bestem Gewissen an jeden weiterempfehlen.
Herr Steinau ist ein sehr freundlicher und kompetenter Rechtsanwalt. Auch die Kommunikation verlief reibungslos. Es wurde immer schnell geantwortet bzw. zurückgerufen. Durch die Kanzlei Steinau habe ich jetzt und auch in Zukunft einen soliden und starken Ansprechpartner, wenn es Probleme geben sollte.
SCW Volk
Wir können die Kanzlei Steinau ohne Vorbehalt weiterempfehlen.
Rechtsanwalt Steinau hat uns in 2 Rechtsangelegenheiten vertreten. Er war sehr engagiert, jederzeit ansprechbar und vor allem hat er sehr zufriedenstellende Ergebnisse für uns erzielt.
Kündigung erhalten? Dann brauchen Sie jetzt Kündigungsschutz!
Eine Kündigung durch Ihren Arbeitgeber bedeutet nicht das letzte Wort. Denn Sie können diese aus vielfältigen Gründen anfechten:
Formelle Mängel: Kündigungsfrist nicht eingehalten, Unterschrift fehlt, Zustellung unzureichend
Kein triftiger Kündigungsgrund
Es bestehen besondere Schutzvorschriften wie Schwangerschaft, Schwerbehinderung oder Elternzeit.
Das Ziel im Kündigungsschutz ist, eine Einigung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber zu erwirken. Wenn Sie einen erfahrenen Anwalt für Arbeitsrecht an der Seite haben, gelingt das in 80 % der Fälle.
Wichtig: Eine Kündigungsschutzklage muss dem zuständigen Arbeitsgericht spätestens drei Wochen nach Erhalt Ihrer Kündigung vorliegen. Versäumen Sie diese Frist, ist die Kündigung rechtsgültig – auch wenn sie unrechtmäßig ist (Präklusion).
Damit Ihre Rechte gewahrt bleiben, ist ein Fachanwalt für Arbeitsrecht unerlässlich:
Termingerechte Einreichung Ihrer Klage
Vertretung Ihrer Interessen
Realistische Einschätzung Ihres Prozessverlaufs mit regelmäßigem Feedback
Wenn Kündigungsschutz, dann mit der Kanzlei Steinau
Andere Anwälte für Arbeitsrecht
Kanzlei Steinau
Ihre Vorteile bei der Kanzlei Steinau
So sichern Sie Ihr Recht beim Aufhebungsvertrag – in nur 3 einfachen Schritten

Wie können Sie starten?
Vereinbaren Sie mit nur wenigen Klicks Ihr Erstgespräch. Ihre Unterlagen können Sie uns bereits vorab per E-Mail an arbeitsrecht@kanzlei-steinau.de zur Prüfung zusenden. So können wir für Sie eine erste Einschätzung zu den voraussichtlichen Kosten und Erfolgsaussichten vornehmen. Im Anschluss klären wir gemeinsam die nächsten Schritte.
In nur 3 Schritten zur Kündigungsschutzklage

Wie können Sie starten?
Über Franz Steinau
Seit der Kanzleigründung im Jahr 2017 stehe ich meinen Mandanten tatkräftig zur Seite. Denn mein besonderes Engagement gilt dem Schutz der Rechte von Arbeitnehmern. Hierfür habe ich die Qualifikation als Fachanwalt für Arbeitsrecht erworben. Ob es um Kündigungsschutz oder die Verhandlung von Aufhebungs- und Abwicklungsvereinbarungen geht: Ich unterstütze Sie mit fundiertem Fachwissen und einer strategischen Herangehensweise bei allen arbeitsrechtlichen Herausforderungen.

Über Franz Steinau

Seit der Kanzleigründung im Jahr 2017 stehe ich meinen Mandanten tatkräftig zur Seite. Denn mein besonderes Engagement gilt dem Schutz der Rechte von Arbeitnehmern. Hierfür habe ich die Qualifikation als Fachanwalt für Arbeitsrecht erworben. Ob es um Kündigungsschutz oder die Verhandlung von Aufhebungs- und Abwicklungsvereinbarungen geht: Ich unterstütze Sie mit fundiertem Fachwissen und einer strategischen Herangehensweise bei allen arbeitsrechtlichen Herausforderungen.
Ihr Weg zu uns
Sie haben die Wahl: Wünschen Sie einen persönlichen Termin direkt bei uns in der Kanzlei? Dann freuen wir uns darauf, Sie an folgender Adresse begrüßen zu dürfen:
Kanzlei Steinau
Inh. Rechtsanwalt Franz Steinau, LL.M.
Radlkoferstraße 2
81373 München
Häufig gestellte Fragen zum Anwalt für Kündigungsschutz
Es ist ratsam, sofort einen Anwalt für Kündigungsschutz zu konsultieren, sobald Sie eine Kündigung erhalten haben. Denn die Frist zur Einreichung einer Kündigungsschutzklage beträgt nur drei Wochen. Ein erfahrener Anwalt bewertet Ihren Fall gründlich und sorgt dafür, dass keine Fristen versäumt werden. Er erläutert Ihnen verständlich Ihre Optionen, egal ob Sie eine Weiterbeschäftigung oder Abfindung wünschen.
Eine Kündigung kann zum Beispiel aus folgenden Gründen unwirksam sein:
Fehler bei der Zustellung
Kündigungsfrist nicht eingehalten
triftiger Kündigungsgrund fehlt
besondere Schutzvorschriften (z. B. Schwangerschaft, Elternzeit, Schwerbehinderung) liegen vor
Ihr Anwalt für Kündigungsschutz überprüft Ihre Kündigung auf Fehler und sorgt dafür, dass Ihre Rechte gewahrt bleiben.
Zunächst findet ein Erstgespräch statt. Sie schildern Ihren Fall und erhalten eine Ersteinschätzung zu Ihren Erfolgsaussichten und Kosten. Anschließend prüft Ihr Anwalt detailliert Ihre Unterlagen. Ziel ist es, eine außergerichtliche Einigung zwischen Ihnen und Ihrem Arbeitgeber zu erwirken. Sollte das scheitern, wird die Klage beim Arbeitsgericht eingereicht. Während des gesamten Verfahrens vertreten wir Ihre Interessen aktiv und informieren Sie regelmäßig über den Stand.
Wir verfügen über mehr als 8 Jahre Erfahrung im Kündigungsschutz und haben über 2.000 Fälle erfolgreich begleitet. Unsere Spezialisierung als Fachanwälte für Arbeitsrecht garantiert Ihnen fundiertes Expertenwissen. Wir vertreten sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber. Dadurch kennen wir auch die Argumentation der Gegenseite und können sie strategisch nutzen. Zudem erhalten Sie bei uns eine Ersteinschätzung innerhalb von 24 Stunden und regelmäßige Updates zum Verfahren.
Ja, wenn die Kündigung vom Arbeitsgericht als unwirksam eingestuft wird, haben Sie grundsätzlich das Recht, Ihren Arbeitsplatz weiterzuführen. Falls aber die Fronten zwischen Ihnen und Ihrem Arbeitgeber verhärtet sind, können Sie auch eine Abfindung anstreben.
Sollten Sie eine Weiterbeschäftigung ablehnen oder diese nicht möglich sein, strebt Ihr Anwalt für Sie eine angemessene Abfindung an. Dazu verhandeln wir mit Ihrem Arbeitgeber, um für Sie eine möglichst hohe Entschädigung auszuhandeln.
Die Kosten variieren je nach Komplexität des Falls und dem Verfahrensverlauf. Im Erstgespräch informieren wir Sie klar über die voraussichtlichen Gebühren und Erfolgsaussichten. Eine Rechtsschutzversicherung übernimmt in der Regel die Kosten für das gesamte Verfahren.