Anwalt Kündigung München: Wir sichern Ihren Arbeitsplatz oder Ihre Abfindung!
Ihr Fachanwalt für Arbeitsrecht in München für Arbeitnehmer.
Wenn Sie eine Kündigung erhalten, sind Sie nicht machtlos – Sie können sich mit einer Kündigungsschutzklage dagegen wehren. Voraussetzung ist, dass Ihr Arbeitgeber mindestens 10 Vollzeitstellen beschäftigt und Sie seit über 6 Monaten im Unternehmen tätig sind.
In vielen Fällen sind Kündigungen fehlerhaft und können erfolgreich angefochten werden.
Ziel ist es, den Arbeitsplatz zu sichern oder als Entschädigung für den Verlust eine angemessene Abfindung zu erhalten.
Als erfahrene Fachanwälte für Arbeitsrecht vertreten wir mit Nachdruck Ihre Interessen und kümmern uns darum, dass der Prozess in Ihrem Sinne endet.


80 % Einigungsquote bei Kündigungen
Spezialisierung als Fachanwalt für Arbeitsrecht
Mehr als 8 Jahre Erfahrung im Arbeitsrecht
Martin Ritter
Ich hatte eine eilige Anfrage zu einem arbeitsrechtlichen Thema. Hr. Steinau hat innerhalb eines Tages geantwortet. Auch im darauffolgenden Telefonat hat er mir die Punkte fachlich sehr kompetent und für mich nachvollziehbar erläutert. Sehr sympathisch und auf Augenhöhe. Ich kann Hr. Steinau nur empfehlen, jederzeit wieder!
Alexander Wirthmüller
Ich kann die Kanzlei Steinau mit bestem Gewissen an jeden weiterempfehlen.
Herr Steinau ist ein sehr freundlicher und kompetenter Rechtsanwalt. Auch die Kommunikation verlief reibungslos. Es wurde immer schnell geantwortet bzw. zurückgerufen. Durch die Kanzlei Steinau habe ich jetzt und auch in Zukunft einen soliden und starken Ansprechpartner, wenn es Probleme geben sollte.
SCW Volk
Wir können die Kanzlei Steinau ohne Vorbehalt weiterempfehlen.
Rechtsanwalt Steinau hat uns in 2 Rechtsangelegenheiten vertreten. Er war sehr engagiert, jederzeit ansprechbar und vor allem hat er sehr zufriedenstellende Ergebnisse für uns erzielt.
Sie wurden gekündigt? Wehren Sie sich mit einer Kündigungsschutzklage!
Die Kündigungsschutzklage ist Ihr rechtliches Mittel, um sich gegen eine Kündigung zu wehren. Es gibt zahlreiche Gründe, die Ihnen ermöglichen, Ihre Kündigung anzufechten:
- Der Kündigungsgrund fehlt im Kündigungsschreiben.
- Die Kündigung enthält formale Fehler: Zum Beispiel, wenn die Kündigung nicht in schriftlicher Form vorliegt oder die Unterschrift des Arbeitgebers fehlt.
- Die Kündigung wurde von einer Person unterschrieben, die dazu nicht bevollmächtigt ist oder nicht die entsprechende Position dafür innehat.
- Ihr Arbeitgeber hat besondere Schutzvorschriften missachtet. Darunter fallen insbesondere Schwangerschaft, Schwerbehinderung oder Elternzeit.
Ziel ist es, eine Einigung mit Ihrem Arbeitgeber zu erreichen. In 80 % der Fälle gelingt das auch. Sie behalten dann entweder Ihren Arbeitsplatz oder erhalten eine angemessene Abfindung, falls eine Rückkehr zum Arbeitsplatz unzumutbar erscheint.
Ihr Anwalt für Arbeitsrecht: Warum Sie eine Kündigung am besten mit einem Anwalt anfechten
Kümmert sich um die fristgerechte Einreichung der Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht. Denn diese muss binnen 3 Wochen nach Erhalt der Kündigung erfolgen.
Übernimmt für Sie die Verhandlungen mit Ihrem Arbeitgeber und holt für Sie das beste Ergebnis heraus.
Achtung! Eine Kündigungsschutzklage muss dem zuständigen Arbeitsgericht zwingend binnen 3 Wochen nach Erhalt der Kündigung vorliegen. Wenn diese Frist versäumt wird, ist die Kündigung rechtsgültig, auch wenn sie unberechtigt ist (sogenannte Präklusion).
Mit einem erfahrenen Anwalt für Arbeitsrecht setzen Sie Ihre Rechte durch:
Ihr Anwalt für Arbeitsrecht leitet das Verfahren gegen Ihre Kündigung fristgerecht ein. Das schützt Sie vor Versäumnissen und erhöht Ihre Chancen auf einen erfolgreichen Prozess.
Mit überzeugenden Argumenten vertritt Ihr Anwalt für Arbeitsrecht Ihre Interessen und setzt diese bei der Gegenseite durch.
Ihr Anwalt für Arbeitsrecht bewertet den Verlauf Ihres Verfahrens realistisch und gibt Ihnen regelmäßig Feedback zum aktuellen Stand.
Kündigung erhalten? Dann ab zur Kanzlei Steinau!
08/15- Anwalt
Kanzlei Steinau – Ihre Spezialisten für Arbeitsrecht
Kanzlei Steinau: Ihre Vorteile im Überblick
Wehren Sie sich in nur 3 Schritten gegen Ihre Kündigung

Wie können Sie starten?
Senden Sie uns gerne bereits vor dem Gespräch Ihre Dokumente an arbeitsrecht@kanzlei-steinau.de. So können wir Ihre Unterlagen vorab sichten und uns optimal in Ihren Fall einarbeiten. Sie erhalten von uns eine konkrete Ersteinschätzung zu den möglichen Kosten und Ihren Erfolgsaussichten. Gemeinsam besprechen wir mit Ihnen anschließend das weitere Vorgehen.
In nur 3 Schritten zur Kündigungsschutzklage

Wie können Sie starten?
Über Franz Steinau – Ihrem Anwalt bei Kündigungen
Seit 2017 setze ich mich als Fachanwalt für Arbeitsrecht engagiert für die Rechte von Arbeitnehmern ein und habe über 2000 Mandanten zu Ihrem Recht verholfen. Mit meiner Kanzlei biete ich Ihnen fundierte Beratung und strategische Unterstützung in komplexen arbeitsrechtlichen Angelegenheiten wie Kündigungsschutzklagen, Kündigungen sowie der Verhandlung von Aufhebungs- und Abwicklungsverträgen. Mein Ziel ist es stets, Ihre Interessen effektiv durchzusetzen und Sie in herausfordernden Situationen mit meiner Expertise zu unterstützen.

Über Franz Steinau – Ihrem Anwalt bei Kündigungen

Seit 2017 setze ich mich als Fachanwalt für Arbeitsrecht engagiert für die Rechte von Arbeitnehmern ein und habe über 2000 Mandanten zu Ihrem Recht verholfen. Mit meiner Kanzlei biete ich Ihnen fundierte Beratung und strategische Unterstützung in komplexen arbeitsrechtlichen Angelegenheiten wie Kündigungsschutzklagen, Kündigungen sowie der Verhandlung von Aufhebungs- und Abwicklungsverträgen. Mein Ziel ist es stets, Ihre Interessen effektiv durchzusetzen und Sie in herausfordernden Situationen mit meiner Expertise zu unterstützen.
Ihr Weg zu uns
Sie haben die Wahl, ob Sie für das Beratungsgespräch persönlich in unserer Kanzlei erscheinen möchten. In diesem Fall finden Sie uns unter folgender Adresse:
Kanzlei Steinau
Inh. Rechtsanwalt Franz Steinau, LL.M.
Radlkoferstraße 2
81373 München
Häufig gestellte Fragen zum Anwalt für Kündigungen in München
Eine Kündigungsschutzklage ist ein rechtliches Mittel, mit dem Arbeitnehmer die Wirksamkeit einer Kündigung gerichtlich überprüfen lassen, um entweder ihren Arbeitsplatz zu sichern oder eine angemessene Abfindung zu erzielen.
Grundsätzlich können Arbeitnehmer, deren Arbeitsverhältnis unter den Schutz des Kündigungsschutzgesetzes fällt, eine Kündigungsschutzklage einreichen. Dazu müssen Sie mindestens seit 6 Monaten im Unternehmen arbeiten und Ihr Arbeitgeber muss mindestens 10 Vollzeitstellen besetzen.
Sie müssen die Klage innerhalb von 3 Wochen nach Erhalt der Kündigung beim zuständigen Arbeitsgericht einreichen, da sonst die Kündigung automatisch rechtsgültig wird.
Häufige Anfechtungsgründe sind formale Fehler (z. B. fehlende oder unzureichende Begründung), das Fehlen eines triftigen Kündigungsgrundes oder die Missachtung besonderer Schutzvorschriften, etwa bei Schwangerschaft, Schwerbehinderung oder Elternzeit.
Innerhalb von 24 Stunden erhalten Sie von uns eine erste Einschätzung zu Ihrem Fall, die Ihnen Aufschluss über Ihre Erfolgsaussichten und die potenziellen Kosten gibt – ganz unverbindlich und ohne Risiko.
Ein erfahrener Fachanwalt leitet Ihr Verfahren fristgerecht ein, kennt die Taktik der Gegenseite durch Erfahrung auf beiden Seiten und gibt Ihnen regelmäßiges Feedback.
In etwa 80 % der Fälle gelingt bereits spätestens in der Güteverhandlung eine Einigung. Dadurch können langwierige Rechtsstreitigkeiten vermieden werden.
Die Höhe der Abfindung hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie der Dauer der Betriebszugehörigkeit und dem Grund für die Kündigung. Es gibt keine gesetzliche Regelung, die eine feste Abfindungssumme vorschreibt. Häufig wird als unverbindliche Faustregel ein halbes Monatsgehalt pro Beschäftigungsjahr verwendet. Bei einer einvernehmlichen Beendigung des Arbeitsverhältnisses fällt die Abfindung oftmals deutlich höher aus. Es ist ratsam, sich rechtzeitig von einem Anwalt beraten zu lassen, um die Ansprüche zu klären.