Anwalt Aufhebungsvertrag München: Erhalten Sie bis zu 50 % mehr Abfindung mit juristischer Unterstützung

Ihr Fachanwalt für Arbeitsrecht in München kämpft für Ihre Rechte beim Aufhebungsvertrag – egal, ob Sie bessere Konditionen wünschen oder Ihren Arbeitsplatz behalten möchten.

Wenn Ihnen Ihr Arbeitgeber einen Aufhebungsvertrag vorlegt, sollten Sie keinesfalls vorschnell unterschreiben! Sie können mit der Unterstützung eines Fachanwalts für Arbeitsrecht deutlich bessere Konditionen aushandeln.

  • Möchten Sie den Aufhebungsvertrag unterzeichnen? Dann verhandeln wir mit Ihrem Arbeitgeber über eine angemessene Abfindung und faire Beendigung des Arbeitsverhältnisses.

  • Kommt für Sie der Aufhebungsvertrag nicht infrage? Dann kämpfen wir für Ihren Arbeitsplatz.

Wir von der Kanzlei Steinau vertreten Ihre Rechte und sorgen dafür, dass der Aufhebungsvertrag in Ihrem Interesse abgeschlossen wird.

Ein Anwalt schüttelt nach einer Einigung mit seinem Mandanten Hände
Kanzlei Steinau - Google Rezensionen

🤝 80 % Einigungsquote bei Kündigungen

👍 Über 8 Jahre Erfahrung im Arbeitsrecht

📚 Spezialisierung als Fachanwalt für Arbeitsrecht

Martin Ritter


Ich hatte eine eilige Anfrage zu einem arbeitsrechtlichen Thema. Hr. Steinau hat innerhalb eines Tages geantwortet. Auch im darauffolgenden Telefonat hat er mir die Punkte fachlich sehr kompetent und für mich nachvollziehbar erläutert. Sehr sympathisch und auf Augenhöhe. Ich kann Hr. Steinau nur empfehlen, jederzeit wieder!

Alexander Wirthmüller


Ich kann die Kanzlei Steinau mit bestem Gewissen an jeden weiterempfehlen.
Herr Steinau ist ein sehr freundlicher und kompetenter Rechtsanwalt. Auch die Kommunikation verlief reibungslos. Es wurde immer schnell geantwortet bzw. zurückgerufen. Durch die Kanzlei Steinau habe ich jetzt und auch in Zukunft einen soliden und starken Ansprechpartner, wenn es Probleme geben sollte.

SCW Volk


Wir können die Kanzlei Steinau ohne Vorbehalt weiterempfehlen.
Rechtsanwalt Steinau hat uns in 2 Rechtsangelegenheiten vertreten. Er war sehr engagiert, jederzeit ansprechbar und vor allem hat er sehr zufriedenstellende Ergebnisse für uns erzielt.

3 Gründe, warum Sie einen Aufhebungsvertrag nie ohne Anwalt unterschreiben sollten

1. Sie verschenken bis zu 50 % Abfindung.

In der Regel startet Ihr Arbeitgeber mit dem niedrigsten Angebot – in der Hoffnung, dass Sie den Aufhebungsvertrag ohne weitere Verhandlungen unterschreiben. Doch wenn er Sie heute aus dem Unternehmen haben möchte, will er das morgen erst recht – und erhöht den Druck mit besseren Konditionen für Sie.

💡 Daher ist es entscheidend, dass ein Fachanwalt für Arbeitsrecht die Verhandlungen über Ihre Konditionen, wie die Abfindung, übernimmt. Mit einer geschickten Verhandlungstaktik sind so bis zu 50 % mehr Abfindung für Sie drin!

2. Sie riskieren eine Sperre beim Arbeitslosengeld.

Beachten Sie, dass das Arbeitsamt in der Regel eine dreimonatige Sperrzeit für Arbeitslosengeld verhängt, wenn Sie einen Aufhebungsvertrag unterschreiben. Denn die Agentur für Arbeit geht davon aus, dass Sie freiwillig aus dem Unternehmen ausscheiden – damit verlieren Sie den Anspruch auf Arbeitslosengeld.

💡 Ihr Anwalt für Arbeitsrecht sollte ausdrücklich verhandeln, dass der Arbeitgeber den finanziellen Verlust, den die Sperrzeit beim Arbeitslosengeld verursacht, ausgleicht. Hier kommt etwa eine höhere Abfindung infrage. Alternativ kann im Aufhebungsvertrag festgehalten werden, dass Ihnen eine Kündigung drohte, wenn Sie dem Aufhebungsvertrag nicht zugestimmt hätten. Allerdings ist nicht sicher, dass die Agentur für Arbeit das anerkennt.

3. Ihnen droht ein schlechteres Arbeitszeugnis.

Wenn das Arbeitszeugnis nicht im Aufhebungsvertrag erwähnt wird, könnte der Arbeitgeber ein einfaches oder ungünstiges Zeugnis ausstellen. Das könnte Ihre berufliche Zukunft negativ beeinflussen. Eine klare Vereinbarung stellt sicher, dass Ihr Arbeitgeber nicht nur ein Zeugnis ausstellt, sondern dieses auch, wie gesetzlich vorgeschrieben, positiv formuliert.

💡 Ihr Anwalt für Arbeitsrecht prüft die Vereinbarungen in Ihrem Aufhebungsvertrag und stellt sicher, dass Ihnen ein positives Arbeitszeugnis ausgestellt wird. Dabei prüft er, welche Formulierungen im Zeugnis verwendet wurden. Wenn etwas darin steht, das Ihrer beruflichen Zukunft schaden könnte, fordert er Korrekturen an.

Aufhebungsvertrag erhalten? Dann ab zur Kanzlei Steinau!

Andere Anwälte für Arbeitsrecht

  • In der Regel müssen Sie mehrere Tage auf die erste Einschätzung warten.
  • Fokussierung auf nur eine Partei – entweder Arbeitgeber oder Arbeitnehmer. Damit ist der Anwalt oft nicht vertraut mit den Argumenten der gegnerischen Seite.
  • Häufig wird der Fall von einem weniger erfahrenen Anwalt übernommen.
  • Es erfolgen keine regelmäßigen Informationen über den aktuellen Stand des Verfahrens.

Kanzlei Steinau

  • Ersteinschätzung innerhalb 24 Stunden.
  • Wir vertreten sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber. Dadurch kennt Ihr Fachanwalt für Arbeitsrecht die Perspektive der Gegenseite und deren Argumente.
  • Seit über 8 Jahren ist Ihr Fachanwalt für Arbeitsrecht auf Kündigungsschutz spezialisiert und weiß genau, welche Strategie in Ihrem Fall die besten Erfolgsaussichten bietet.
  • Sie werden fortlaufend über den Fortschritt Ihres Verfahrens informiert und sind immer auf dem neuesten Stand.

Ihre Vorteile bei der Kanzlei Steinau

  • Mehr als 8 Jahre Erfahrung im Arbeitsrecht: Wir kennen uns mit Aufhebungsverträgen aus und können Ihnen auch in Ihrem Fall helfen!
  • Schnelle Ergebnisse: In über 80 % der Fälle schaffen wir es, zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern erfolgreich zu vermitteln. Die Chancen stehen daher gut, dass Sie einen langwierigen Rechtsstreit vermeiden können.
  • Weitreichende Erfahrung auf beiden Seiten: Wir vertreten sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber. Damit wissen wir genau, wie die Gegenseite argumentiert. Dieses Wissen nutzen wir strategisch zu Ihrem Vorteil.
  • Schnelle Ersteinschätzung: Innerhalb von 24 Stunden erhalten Sie eine erste Prognose zu Ihrem Fall.
  • Regelmäßige Updates: Wir halten Sie stets über den aktuellen Stand Ihres Verfahrens auf dem Laufenden.
  • Kompetenz garantiert: Ein spezialisierter Fachanwalt für Arbeitsrecht übernimmt Ihren Fall – für beste Erfolgsaussichten.

So sichern Sie Ihr Recht beim Aufhebungsvertrag – in nur 3 einfachen Schritten

Ein Anwalt verhandelt die Bedingungen eines Aufhebungsvertrags für seinen Mandanten

Schritt 1 Erstgespräch:

Im Rahmen eines Erstgesprächs können Sie uns erste Details zu Ihrem Fall geben. Wir schätzen realistisch ein, wie Ihre Erfolgsaussichten sind und welche Kosten möglicherweise auf Sie zukommen.

Schritt 2 Prüfung Ihres Falls:

Nachdem Sie uns alle relevanten Unterlagen zur Verfügung gestellt haben, werden wir Ihren Fall gründlich prüfen. Dabei achten wir akribisch darauf, ob Ihr Aufhebungsvertrag rechtlich in Ordnung ist oder ob er unfaire Klauseln enthält.

Schritt 3 Verhandlungen:

Wir setzen uns zunächst mit Ihrem Arbeitgeber in Verbindung, um möglichst eine Einigung mit den besten Konditionen für Sie zu erzielen. Falls der Aufhebungsvertrag ungünstige Regelungen für Sie beinhaltet, werden wir eine Änderung fordern. Sollten die Verhandlungen mit Ihrem Arbeitgeber scheitern, bereiten wir Sie auf die nächsten rechtlichen Schritte vor.

Wie können Sie starten?

Wenn Sie einen Aufhebungsvertrag erhalten haben, dann vereinbaren Sie direkt Ihr Erstgespräch. Vorab können Sie Ihre Dokumente an arbeitsrecht@kanzlei-steinau.de senden, damit wir diese im Voraus prüfen können. Sie erhalten eine erste Einschätzung bezüglich der Kosten und Erfolgsaussichten Ihres Falls. Im Anschluss besprechen wir gemeinsam die nächsten Schritte.

So sichern Sie Ihr Recht beim Aufhebungsvertrag – in nur 3 einfachen Schritten

Ein Anwalt verhandelt die Bedingungen eines Aufhebungsvertrags für seinen Mandanten

Schritt 1 Erstgespräch:

Im Rahmen eines Erstgesprächs können Sie uns erste Details zu Ihrem Fall geben. Wir schätzen realistisch ein, wie Ihre Erfolgsaussichten sind und welche Kosten möglicherweise auf Sie zukommen.

Schritt 2 Prüfung Ihres Falls:

Nachdem Sie uns alle relevanten Unterlagen zur Verfügung gestellt haben, werden wir Ihren Fall gründlich prüfen. Dabei achten wir akribisch darauf, ob Ihr Aufhebungsvertrag rechtlich in Ordnung ist oder ob er unfaire Klauseln enthält.

Schritt 3 Verhandlungen:

Wir setzen uns zunächst mit Ihrem Arbeitgeber in Verbindung, um möglichst eine Einigung mit den besten Konditionen für Sie zu erzielen. Falls der Aufhebungsvertrag ungünstige Regelungen für Sie beinhaltet, werden wir eine Änderung fordern. Sollten die Verhandlungen mit Ihrem Arbeitgeber scheitern, bereiten wir Sie auf die nächsten rechtlichen Schritte vor.

Wie können Sie starten?

Wenn Sie einen Aufhebungsvertrag erhalten haben, dann vereinbaren Sie direkt Ihr Erstgespräch. Vorab können Sie Ihre Dokumente an arbeitsrecht@kanzlei-steinau.de senden, damit wir diese im Voraus prüfen können. Sie erhalten eine erste Einschätzung bezüglich der Kosten und Erfolgsaussichten Ihres Falls. Im Anschluss besprechen wir gemeinsam die nächsten Schritte.

Über Franz Steinau

Es ist mir ein wichtiges Anliegen, mich für die Rechte der Arbeitnehmer stark zu machen. Sei es bei der Verhandlung von Aufhebungs- und Abwicklungsverträgen oder der Anfechtung einer Kündigung – ich stehe Ihnen mit fundiertem Fachwissen und einer durchdachten Strategie zur Seite. Seit 2021 führe ich den Titel “Fachanwalt für Arbeitsrecht“ und verfolge damit stets das Ziel, die Interessen meiner Mandanten erfolgreich zu vertreten.

Franz Steinau - Anwalt für Aufhebungsverträge in München

Über Franz Steinau

Franz Steinau - Anwalt für Aufhebungsverträge in München

Es ist mir ein wichtiges Anliegen, mich für die Rechte der Arbeitnehmer stark zu machen. Sei es bei der Verhandlung von Aufhebungs- und Abwicklungsverträgen oder der Anfechtung einer Kündigung – ich stehe Ihnen mit fundiertem Fachwissen und einer durchdachten Strategie zur Seite. Seit 2017 führe ich den Titel “Fachanwalt für Arbeitsrecht“ und verfolge damit stets das Ziel, die Interessen meiner Mandanten erfolgreich zu vertreten.

Ihr Weg zu uns

Es liegt ganz bei Ihnen, ob Sie Ihre Termine persönlich in unserer Kanzlei wahrnehmen möchten. Sie finden uns unter der folgenden Adresse:

Kanzlei Steinau

Inh. Rechtsanwalt Franz Steinau, LL.M.

Radlkoferstraße 2

81373 München

Häufig gestellte Fragen zum Anwalt für Aufhebungsverträge in München

Warum sollte ich einen Anwalt für Arbeitsrecht beim Aufhebungsvertrag hinzuziehen?

Ein Anwalt für Arbeitsrecht hilft Ihnen, die besten Konditionen im Aufhebungsvertrag zu verhandeln und Ihre rechtlichen Ansprüche zu sichern. Er kann eine höhere Abfindung und ein wohlwollendes Arbeitszeugnis für Sie durchsetzen und mögliche Nachteile, wie eine Sperre beim Arbeitslosengeld, verhindern. Auch wenn Sie Ihren Arbeitsplatz behalten möchten, kämpft Ihr Anwalt für Ihre Interessen.

Was ist ein Aufhebungsvertrag und wann kann er sinnvoll sein?

Ein Aufhebungsvertrag ist eine Vereinbarung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber zur einvernehmlichen Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Er kann in Situationen sinnvoll sein, in denen beide Parteien das Arbeitsverhältnis ohne Kündigung beenden möchten.

Welche Auswirkungen hat ein Aufhebungsvertrag auf mein Arbeitslosengeld?

Wenn Sie einen Aufhebungsvertrag unterschreiben, kann das Arbeitsamt eine dreimonatige Sperrzeit verhängen, da es davon ausgeht, dass Sie freiwillig aus dem Unternehmen ausgeschieden sind. Ein Anwalt kann jedoch sicherstellen, dass der Arbeitgeber diesen finanziellen Verlust, zum Beispiel durch eine höhere Abfindung, ausgleicht.

Wie läuft der Prozess ab, wenn ich einen Aufhebungsvertrag erhalten habe?

Der Prozess beginnt mit einem Erstgespräch, bei dem der Anwalt Ihre Unterlagen prüft und die Erfolgsaussichten einschätzt. Danach verhandelt Ihr Anwalt die Konditionen des Aufhebungsvertrags mit Ihrem Arbeitgeber in Ihrem Interesse. Sollte keine Einigung erzielt werden, prüft Ihr Anwalt weitere rechtliche Schritte, etwa eine Kündigungsschutzklage.

Was passiert, wenn ich den Aufhebungsvertrag ohne anwaltliche Unterstützung unterschreibe?

Wenn Sie den Vertrag ohne anwaltliche Unterstützung unterschreiben, könnten Sie wichtige Ansprüche, wie eine faire Abfindung, verschenken. Zudem droht Ihnen eine Sperrfrist beim Arbeitslosengeld.