Anwalt Aufhebungsvertrag München: Erhalten Sie bis zu 50 % mehr Abfindung mit juristischer Unterstützung
Ihr Fachanwalt für Arbeitsrecht in München kämpft für Ihre Rechte beim Aufhebungsvertrag – egal, ob Sie bessere Konditionen wünschen oder Ihren Arbeitsplatz behalten möchten.
Wenn Ihnen Ihr Arbeitgeber einen Aufhebungsvertrag vorlegt, sollten Sie keinesfalls vorschnell unterschreiben! Sie können mit der Unterstützung eines Fachanwalts für Arbeitsrecht deutlich bessere Konditionen aushandeln.
Möchten Sie den Aufhebungsvertrag unterzeichnen? Dann verhandeln wir mit Ihrem Arbeitgeber über eine angemessene Abfindung und faire Beendigung des Arbeitsverhältnisses.
Kommt für Sie der Aufhebungsvertrag nicht infrage? Dann kämpfen wir für Ihren Arbeitsplatz.
Wir von der Kanzlei Steinau vertreten Ihre Rechte und sorgen dafür, dass der Aufhebungsvertrag in Ihrem Interesse abgeschlossen wird.


80 % Einigungsquote bei Kündigungen
Über 8 Jahre Erfahrung im Arbeitsrecht
Spezialisierung als Fachanwalt für Arbeitsrecht
Martin Ritter
Ich hatte eine eilige Anfrage zu einem arbeitsrechtlichen Thema. Hr. Steinau hat innerhalb eines Tages geantwortet. Auch im darauffolgenden Telefonat hat er mir die Punkte fachlich sehr kompetent und für mich nachvollziehbar erläutert. Sehr sympathisch und auf Augenhöhe. Ich kann Hr. Steinau nur empfehlen, jederzeit wieder!
Alexander Wirthmüller
Ich kann die Kanzlei Steinau mit bestem Gewissen an jeden weiterempfehlen.
Herr Steinau ist ein sehr freundlicher und kompetenter Rechtsanwalt. Auch die Kommunikation verlief reibungslos. Es wurde immer schnell geantwortet bzw. zurückgerufen. Durch die Kanzlei Steinau habe ich jetzt und auch in Zukunft einen soliden und starken Ansprechpartner, wenn es Probleme geben sollte.
SCW Volk
Wir können die Kanzlei Steinau ohne Vorbehalt weiterempfehlen.
Rechtsanwalt Steinau hat uns in 2 Rechtsangelegenheiten vertreten. Er war sehr engagiert, jederzeit ansprechbar und vor allem hat er sehr zufriedenstellende Ergebnisse für uns erzielt.
3 Gründe, warum Sie einen Aufhebungsvertrag nie ohne Anwalt unterschreiben sollten
1. Sie verschenken bis zu 50 % Abfindung.
In der Regel startet Ihr Arbeitgeber mit dem niedrigsten Angebot – in der Hoffnung, dass Sie den Aufhebungsvertrag ohne weitere Verhandlungen unterschreiben. Doch wenn er Sie heute aus dem Unternehmen haben möchte, will er das morgen erst recht – und erhöht den Druck mit besseren Konditionen für Sie.
Daher ist es entscheidend, dass ein Fachanwalt für Arbeitsrecht die Verhandlungen über Ihre Konditionen, wie die Abfindung, übernimmt. Mit einer geschickten Verhandlungstaktik sind so bis zu 50 % mehr Abfindung für Sie drin!
2. Sie riskieren eine Sperre beim Arbeitslosengeld.
Beachten Sie, dass das Arbeitsamt in der Regel eine dreimonatige Sperrzeit für Arbeitslosengeld verhängt, wenn Sie einen Aufhebungsvertrag unterschreiben. Denn die Agentur für Arbeit geht davon aus, dass Sie freiwillig aus dem Unternehmen ausscheiden – damit verlieren Sie den Anspruch auf Arbeitslosengeld.
Ihr Anwalt für Arbeitsrecht sollte ausdrücklich verhandeln, dass der Arbeitgeber den finanziellen Verlust, den die Sperrzeit beim Arbeitslosengeld verursacht, ausgleicht. Hier kommt etwa eine höhere Abfindung infrage. Alternativ kann im Aufhebungsvertrag festgehalten werden, dass Ihnen eine Kündigung drohte, wenn Sie dem Aufhebungsvertrag nicht zugestimmt hätten. Allerdings ist nicht sicher, dass die Agentur für Arbeit das anerkennt.
3. Ihnen droht ein schlechteres Arbeitszeugnis.
Wenn das Arbeitszeugnis nicht im Aufhebungsvertrag erwähnt wird, könnte der Arbeitgeber ein einfaches oder ungünstiges Zeugnis ausstellen. Das könnte Ihre berufliche Zukunft negativ beeinflussen. Eine klare Vereinbarung stellt sicher, dass Ihr Arbeitgeber nicht nur ein Zeugnis ausstellt, sondern dieses auch, wie gesetzlich vorgeschrieben, positiv formuliert.
Ihr Anwalt für Arbeitsrecht prüft die Vereinbarungen in Ihrem Aufhebungsvertrag und stellt sicher, dass Ihnen ein positives Arbeitszeugnis ausgestellt wird. Dabei prüft er, welche Formulierungen im Zeugnis verwendet wurden. Wenn etwas darin steht, das Ihrer beruflichen Zukunft schaden könnte, fordert er Korrekturen an.
Aufhebungsvertrag erhalten? Dann ab zur Kanzlei Steinau!
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Ihre Vorteile bei der Kanzlei Steinau
So sichern Sie Ihr Recht beim Aufhebungsvertrag – in nur 3 einfachen Schritten

Wie können Sie starten?
Wenn Sie einen Aufhebungsvertrag erhalten haben, dann vereinbaren Sie direkt Ihr Erstgespräch. Vorab können Sie Ihre Dokumente an arbeitsrecht@kanzlei-steinau.de senden, damit wir diese im Voraus prüfen können. Sie erhalten eine erste Einschätzung bezüglich der Kosten und Erfolgsaussichten Ihres Falls. Im Anschluss besprechen wir gemeinsam die nächsten Schritte.
So sichern Sie Ihr Recht beim Aufhebungsvertrag – in nur 3 einfachen Schritten

Wie können Sie starten?
Über Franz Steinau
Es ist mir ein wichtiges Anliegen, mich für die Rechte der Arbeitnehmer stark zu machen. Sei es bei der Verhandlung von Aufhebungs- und Abwicklungsverträgen oder der Anfechtung einer Kündigung – ich stehe Ihnen mit fundiertem Fachwissen und einer durchdachten Strategie zur Seite. Seit 2021 führe ich den Titel “Fachanwalt für Arbeitsrecht“ und verfolge damit stets das Ziel, die Interessen meiner Mandanten erfolgreich zu vertreten.

Über Franz Steinau

Es ist mir ein wichtiges Anliegen, mich für die Rechte der Arbeitnehmer stark zu machen. Sei es bei der Verhandlung von Aufhebungs- und Abwicklungsverträgen oder der Anfechtung einer Kündigung – ich stehe Ihnen mit fundiertem Fachwissen und einer durchdachten Strategie zur Seite. Seit 2017 führe ich den Titel “Fachanwalt für Arbeitsrecht“ und verfolge damit stets das Ziel, die Interessen meiner Mandanten erfolgreich zu vertreten.
Ihr Weg zu uns
Es liegt ganz bei Ihnen, ob Sie Ihre Termine persönlich in unserer Kanzlei wahrnehmen möchten. Sie finden uns unter der folgenden Adresse:
Kanzlei Steinau
Inh. Rechtsanwalt Franz Steinau, LL.M.
Radlkoferstraße 2
81373 München
Häufig gestellte Fragen zum Anwalt für Aufhebungsverträge in München
Ein Anwalt für Arbeitsrecht hilft Ihnen, die besten Konditionen im Aufhebungsvertrag zu verhandeln und Ihre rechtlichen Ansprüche zu sichern. Er kann eine höhere Abfindung und ein wohlwollendes Arbeitszeugnis für Sie durchsetzen und mögliche Nachteile, wie eine Sperre beim Arbeitslosengeld, verhindern. Auch wenn Sie Ihren Arbeitsplatz behalten möchten, kämpft Ihr Anwalt für Ihre Interessen.
Ein Aufhebungsvertrag ist eine Vereinbarung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber zur einvernehmlichen Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Er kann in Situationen sinnvoll sein, in denen beide Parteien das Arbeitsverhältnis ohne Kündigung beenden möchten.
Wenn Sie einen Aufhebungsvertrag unterschreiben, kann das Arbeitsamt eine dreimonatige Sperrzeit verhängen, da es davon ausgeht, dass Sie freiwillig aus dem Unternehmen ausgeschieden sind. Ein Anwalt kann jedoch sicherstellen, dass der Arbeitgeber diesen finanziellen Verlust, zum Beispiel durch eine höhere Abfindung, ausgleicht.
Der Prozess beginnt mit einem Erstgespräch, bei dem der Anwalt Ihre Unterlagen prüft und die Erfolgsaussichten einschätzt. Danach verhandelt Ihr Anwalt die Konditionen des Aufhebungsvertrags mit Ihrem Arbeitgeber in Ihrem Interesse. Sollte keine Einigung erzielt werden, prüft Ihr Anwalt weitere rechtliche Schritte, etwa eine Kündigungsschutzklage.
Wenn Sie den Vertrag ohne anwaltliche Unterstützung unterschreiben, könnten Sie wichtige Ansprüche, wie eine faire Abfindung, verschenken. Zudem droht Ihnen eine Sperrfrist beim Arbeitslosengeld.