Kündigung erhalten, und jetzt? Neben der Unsicherheit über Ihre berufliche Zukunft stellt sich sofort die Frage: Mit welchen Kosten müssen Sie bei einer Kündigungsschutzklage rechnen? Die Antwort hängt vom sogenannten Streitwert ab. Er bestimmt, welche Anwalts- und Gerichtskosten anfallen und wird in der Regel mit dem dreifachen Bruttomonatsgehalt festgesetzt. Da die Gehälter in München im Vergleich zum Bundesdurchschnitt höher sind, fällt auch der Streitwert hier entsprechend höher aus.
Allerdings ist die Sorge vor hohen Anwalts- und Gerichtskosten meist unbegründet. Denn Rechtsschutzversicherungen übernehmen die Kosten des Verfahrens. Auch ohne Versicherung lohnt sich die Kündigungsschutzklage, weil sich meist die Parteien im Gütetermin einigen. In diesem Artikel erfahren Sie, wie die Höhe des Streitwert zustandekommt, welche Faktoren ihn beeinflussen und welche Besonderheiten es in München gibt. Außerdem zeigen wir Ihnen, welche Chancen eine Klage bietet.
Wichtiges in Kürze zum Streitwert Kündigungsschutzklage:
Der Streitwert Ihrer Kündigungsschutzklage richtet sich in der Regel nach dem Dreifachen des Bruttomonatsgehalts und beeinflusst maßgeblich die Anwalts- und Gerichtskosten. Weitere Ansprüche wie Boni, Überstunden oder ein Arbeitszeugnis können den Streitwert zusätzlich erhöhen.
In München fällt die Festsetzung des Streitwerts oft höher aus als in anderen Regionen, da die Gehälter über dem bundesweiten Schnitt liegen. Ein höherer Streitwert bedeutet höhere Gebühren, eröffnet aber auch mehr Verhandlungsspielraum, etwa bei Abfindungen. Allerdings bestimmt der Streitwert nicht die Höhe der Abfindung. Diese wird individuell verhandelt und hängt von Faktoren wie der Dauer der Betriebszugehörigkeit und den Erfolgsaussichten ab.
Rechtsschutzversicherungen übernehmen meist sämtliche Kosten eines Kündigungsschutzverfahrens, sodass Sie als Arbeitnehmer ohne finanzielles Risiko klagen können.
Was ist der Streitwert bei einer Kündigungsschutzklage?
Wenn Sie eine Kündigungsschutzklage in Betracht ziehen, stoßen Sie schnell auf den Begriff Streitwert. Was verbirgt sich dahinter und warum spielt er eine wichtige Rolle? Der Streitwert ist allgemein die finanzielle Bezifferung eines Rechtsstreits. Er bestimmt, wie hoch die Gebühren für Anwälte und Gerichte ausfallen. Ohne die Kenntnis dieses Werts lassen sich weder das Kostenrisiko einschätzen noch verstehen, wie Gerichte den Umfang des Verfahrens bewerten.
Bei Kündigungsschutzklagen liegt der Fokus auf der Frage: Welchen finanziellen Vorteil hat der Arbeitnehmer, wenn die Kündigung unwirksam ist? Um das greifbar zu machen, wird das Einkommen als Maßstab herangezogen. Dabei entscheidet der Streitwert unmittelbar über die finanziellen Rahmenbedingungen des Verfahrens.
Ein hoher Streitwert bedeutet, dass die Anwalts- und Gerichtskosten steigen. Das hat allerdings auch positive Seiten: Denn Arbeitgeber wissen, dass es um erhebliche Beträge geht. Dadurch sind sie eher bereit, Vergleiche zu schließen oder Abfindungen zu zahlen. Für Arbeitnehmer ist der Streitwert daher doppelt relevant: Er zeigt die Tragweite des Verfahrens und bestimmt die finanzielle Belastung.
Wie berechne ich den Streitwert?
Der Streitwert ist die Grundlage für die Berechnung der Gerichts- und Anwaltskosten in einem Kündigungsschutzverfahren. Er richtet sich nicht nach einer möglichen Abfindung, sondern nach festen Regeln, die von den Arbeitsgerichten angewendet werden.
Grundregel der Berechnung: In Kündigungsschutzverfahren entspricht der Streitwert dem dreifachen Bruttomonatsgehalt des Arbeitnehmers. Verdienen Sie also beispielsweise 3.000 € brutto im Monat, setzt das Gericht einen Streitwert von 9.000 € an.
Zusätzliche Faktoren bei der Berechnung des Streitwerts
Der Streitwert kann sich erhöhen, wenn Sie neben der Kündigung weitere Ansprüche einklagen. Dazu gehören beispielsweise:
Dauer der Beschäftigung: Ein langjähriges Arbeitsverhältnis kann Gerichte dazu veranlassen, den Streitwert höher anzusetzen.
Arbeitszeugnis: Wird gleichzeitig um die Qualität eines Zeugnisses gestritten, erhöht sich der Wert häufig um ein Monatsgehalt.
Abfindung: Auch wenn Abfindungen nicht direkt eingeklagt werden, fließen sie bei Vergleichen in die Berechnung ein. Das heißt: Zahlt der Arbeitgeber im Rahmen eines Vergleichs eine Abfindung, die über dem eigentlichen Streitwert liegt, berücksichtigt das Gericht diesen Betrag zusätzlich.
Weitere Forderungen: Offene Boni, Überstundenvergütungen oder Sonderzahlungen können einbezogen werden.
In solchen Fällen addiert das Gericht den jeweiligen Wert zum ursprünglichen Streitwert. Für Sie bedeutet das: Je mehr Klageanträge in einem Verfahren verhandelt werden, desto höher können die Verfahrenskosten ausfallen. Gleichzeitig eröffnet ein höherer Streitwert zusätzliche Möglichkeiten, Ihre Interessen umfassend durchzusetzen. Das gilt sowohl für Ansprüche auf Zahlungen als auch für Vergleichsverhandlungen.

Verwechslungsgefahr: Streitwert ist nicht gleich Abfindung
Viele Arbeitnehmer in München gehen davon aus, dass ein hoher Streitwert automatisch auch zu einer hohen Abfindung führt. Das ist jedoch ein Irrtum. Denn der Streitwert ist eine reine Rechengröße. Er dient Gerichten und Anwälten als Grundlage, um die Gebühren im Verfahren zu bestimmen.
Die Abfindung wird dagegen nicht anhand des Streitwerts festgelegt, sondern individuell verhandelt. Sie entsteht meist im Rahmen eines Vergleichs zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Typische Faktoren sind:
Erfolgsaussichten der Klage (z. B. ob die Kündigung angreifbar ist)
Verhandlungsstrategie der Anwälte
Betriebsgröße und Finanzkraft des Arbeitgebers
Dauer der Betriebszugehörigkeit
In der Praxis gilt oft die Faustformel: 0,5 Bruttomonatsgehälter pro Beschäftigungsjahr. Oft fallen Abfindungen deutlich höher aus, unabhängig vom Streitwert.
Achtung: Der Streitwert beeinflusst die Kosten, nicht die Höhe einer Abfindung. Wer seine Abfindung maximieren will, braucht vor allem eine starke Verhandlungsposition, nicht zwingend einen hohen Streitwert.
Wie hoch ist der Streitwert bei Kündigungsschutzklagen in München?
München ist als Wirtschaftsstandort besonders. Die Kombination aus hoher Kaufkraft, zahlungskräftigen Arbeitgebern und einem dynamischen Arbeitsmarkt führt zu hohen Gehältern und damit automatisch zu höheren Streitwerten.
Durchschnittliche Gehälter in München im Vergleich
Zur Veranschaulichung finden Sie hier beispielhafte Bruttogehälter und die daraus resultierenden Streitwerte:
Beruf | Bruttogehalt | Streitwert |
Friseur/in | 2.200 € | 6.600 € |
Verkäufer/in Einzelhandel | 2.800 € | 8.400 € |
Bürokaufmann/-frau | 3.000 € | 9.000 € |
Krankenpfleger/in | 3.500 € | 10.500 € |
IT-Spezialist/in | 4.800 € | 14.400 € |
Lehrer/in | 5.000 € | 15.000 € |
Ingenieur/in | 5.500 € | 16.500 € |
Projektmanager/in | 5.800 € | 17.400 € |
Teamleiter/in im Vertrieb | 6.500 € | 19.500 € |
Führungskraft (z. B. Abteilungsleiter/in) | 8.000 € | 24.000 € |
Chefarzt/ärztin | 12.000 € | 36.000 € |
Wie beeinflusst der Streitwert die Kosten einer Kündigungsschutzklage?
Der Streitwert ist die Grundlage dafür, wie hoch die Gerichts- und Anwaltskosten in einem Kündigungsschutzverfahren ausfallen. Für Arbeitnehmer in München bedeutet das: Je höher Ihr Einkommen, desto höher auch die Kosten, die sich aus dem Streitwert ergeben. Allerdings bedeutet ein höherer Streitwert nicht nur, dass die Gebühren steigen, sondern auch mehr Spielraum in der Verhandlung.
Anwaltskosten: Diese richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Je höher der Streitwert, desto höher fallen die Gebühren für den Anwalt aus. Allerdings gilt im Arbeitsrecht: In der ersten Instanz trägt jede Partei ihre Anwaltskosten selbst, unabhängig davon, wer gewinnt oder verliert.
- Gerichtskosten: Auch die Gebühren des Arbeitsgerichts basieren auf dem Streitwert. Die Gerichtskosten richten sich nach dem Gerichtskostengesetz (GKG) und werden anhand einer Gebührentabelle berechnet.
Beachten Sie: Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, trägt diese die Kosten für das gesamte Verfahren inklusive Anwalts- und Gerichtskosten! Auch wenn Sie keine Rechtsschutzversicherung haben, lohnt sich für Sie meist eine Kündigungsschutzklage. Denn etwa 80 % aller Verfahren enden spätestens in der ersten Verhandlung (Gütetermin) mit einer Einigung. Dann erhalten Sie entweder eine Abfindung oder werden weiterbeschäftigt.
Ein Rechenbeispiel zu den Gerichtskosten
Nehmen wir an, Ihr Bruttomonatsgehalt beträgt 3.000 €. Daraus ergibt sich ein Streitwert von 9.000 €.
Für Kündigungsschutzverfahren vor dem Arbeitsgericht wird eine dreifache Gebühr (3,0) erhoben.
Laut Gerichtskostentabelle beträgt die einfache Gebühr (1,0) für einen Streitwert von 9.000 € → 245 €
Da im Arbeitsgerichtsverfahren eine 3,0-fache Gebühr anfällt: 245 € × 3 = 735 €
Damit würden die Gerichtskosten in diesem Beispiel 735 € betragen.
Wichtig: Endet das Verfahren bereits im ersten Verhandlungstermin mit einem Vergleich, entfallen die Gerichtskosten in der Regel vollständig. Diese werden erst fällig, wenn das Arbeitsgericht in einem weiteren Kammertermin ein Urteil fällt. Die Kosten trägt dann die Verliererseite.
Ein Rechenbeispiel zu den Anwaltskosten
Nehmen wir wieder an, dass Ihr Bruttomonatsgehalt 3.000 € beträgt. Dann liegt der Streitwert bei 9.000 €.
Möglichkeit A: Einigung im Gütetermin
Kommt es bereits in der Güteverhandlung zum Vergleich, entstehen folgende Anwaltskosten:
Verfahrensgebühr (1,3-fach): | 725,40 € |
Termingebühr (1,2-fach): | 669,60 € |
Einigungsgebühr (1,0-fach) bei Einigung im Gütetermin: | 558,00 € |
Post- und Telekommunikationspauschale: | 20,00 € |
Gesamt netto: Gesamt brutto (inkl. 19 % MwSt.): | 1.973,00 € |
Möglichkeit B: Kein Vergleich in der Güteverhandlung → Verfahren geht in den Kammertermin
Anwaltskosten, die bereits im Gütetermin entstanden sind:
Verfahrensgebühr (1,3-fach): 725,40 €
Termingebühr (1,2-fach): 669,60 €
→ Es fällt keine Einigungsgebühr an, da kein Vergleich geschlossen wurde.
Im anschließenden Kammertermin entstehen zusätzlich:
Verfahrensgebühr (1,3-fach) für Kammertermin: 725,40 €
Telekommunikation und Post: 20,00 €
Die Termingebühr fällt nur einmalig an, daher nicht erneut fällig
Verfahrensgebühr (Gütetermin): | 725,40 € |
Termingebühr (Gütetermin): | 669,60 € |
Einigungsgebühr: | entfällt |
Verfahrensgebühr (Kammertermin): | 725,40 |
Pauschale für Post- und Telekommunikation: | 20,00 € |
Gesamt netto: Gesamt brutto (inkl. 19 % MwSt.): | 2.140,40 € |
Auch hier gilt: Eine Rechtsschutzversicherung übernimmt das gesamte Kündigungsschutzverfahren, auch wenn ein Kammertermin notwendig ist. Für Sie fällt lediglich die Selbstbeteiligung an, falls Sie eine mit Ihrem Versicherer vereinbart haben. Im Durchschnitt beträgt diese 150 € bis 200 €.

Warum lohnt sich eine Kündigungsschutzklage auch bei einem hohen Streitwert?
Viele Arbeitnehmer zögern, gegen eine Kündigung vorzugehen, weil sie die möglichen Kosten scheuen. Doch gerade in München lohnt es sich in den meisten Fällen, eine Kündigungsschutzklage einzureichen. Denn das Verfahren bietet gleich mehrere Vorteile:
Chancen auf Weiterbeschäftigung: Wird die Kündigung als unwirksam erklärt, behalten Sie Ihren Arbeitsplatz. Das ist oft der wichtigste Schritt zur finanziellen Sicherheit.
Verhandlungsstärke für eine Abfindung: Arbeitgeber sind in Kündigungsschutzprozessen häufig zu Vergleichen bereit. Das eröffnet Ihnen realistische Chancen auf eine attraktive Abfindung.
Absicherung durch Rechtsschutzversicherung: Mit einer bestehenden Rechtsschutzversicherung, die Arbeitsrecht abdeckt, tragen Sie keinerlei Kostenrisiko. Die Versicherung übernimmt alle Gebühren.
Klarheit und Rechtssicherheit: Ein gerichtliches Verfahren verschafft Ihnen Gewissheit über Ihre rechtliche Situation und verhindert, dass Sie Ansprüche verschenken.
Die Kosten einer Kündigungsschutzklage wirken auf den ersten Blick hoch, sind aber in der Praxis selten ein Hindernis. In rund 80 % der Fälle kommt es bereits im Gütetermin zu einer Einigung, oft verbunden mit einer Abfindung. Und wenn Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, entstehen Ihnen gar keine Kosten.
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Arbeitsrechtliche Expertise: Rechtsanwalt Franz Steinau arbeitet seit über 8 Jahren schwerpunktmäßig im Arbeitsrecht mit besonderem Fokus auf Kündigungsschutzverfahren. Dieses Fachwissen setzen wir gezielt ein, um für Sie bestmögliche Ergebnisse zu erzielen.
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Detaillierte Erstberatung: In einem persönlichen Erstgespräch erfahren Sie direkt, wie die Chancen in Ihrem Fall stehen und welche Kosten zu erwarten sind. Keine leeren Versprechungen, sondern eine klare Einschätzung, auf die Sie sich verlassen können.
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Fazit: Ohne Angst vor dem Streitwert durch das Kündigungsschutzverfahren
Der Streitwert entscheidet über die Kosten einer Kündigungsschutzklage und eröffnet gleichzeitig Chancen auf Weiterbeschäftigung oder eine Abfindung. Gerade in München, wo Gehälter und damit Streitwerte häufig höher ausfallen, ist es wichtig, dass Sie Ihre rechtliche Position kennen. Lassen Sie sich von vermeintlich hohen Kosten nicht abschrecken: Mit einer Rechtsschutzversicherung tragen Sie kein Risiko, und selbst ohne Versicherung lohnt sich eine Klage in den meisten Fällen.
Die Kostenbeispiele zeigen, dass Sie die Gebühren einer Kündigungsschutzklage und den Streitwert auch problemlos als Laie berechnen können. Damit können Sie Ihre Kosten von Beginn an einschätzen und wissen stets, was bei einer Kündigungsschutzklage auf Sie zukommt. Mit der Kanzlei Steinau an Ihrer Seite haben Sie außerdem die rechtliche Unterstützung, die Sie für Ihr Kündigungsschutzverfahren brauchen. Nutzen Sie jetzt unsere schnelle Ersteinschätzung!
Häufig gestellte Fragen zum Streitwert einer Kündigungsschutzklage
Der Streitwert ist die Grundlage, nach der Gerichte und Anwälte ihre Gebühren berechnen. Er zeigt den finanziellen Wert des Rechtsstreits. Bei Kündigungsschutzklagen orientiert er sich in der Regel am dreifachen Bruttomonatsgehalt des Arbeitnehmers. Damit soll abgebildet werden, welchen wirtschaftlichen Vorteil es hat, wenn die Kündigung unwirksam ist und das Arbeitsverhältnis fortbesteht.
Nein, das ist ein weitverbreiteter Irrtum. Der Streitwert wirkt sich ausschließlich auf die Verfahrenskosten aus. Eine mögliche Abfindung wird individuell zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verhandelt, häufig im Rahmen eines Vergleichs. Faktoren wie die Dauer der Betriebszugehörigkeit, Erfolgsaussichten der Klage und Verhandlungsstrategie sind hierbei entscheidend. Eine Faustregel lautet: 0,5 Bruttomonatsgehälter pro Beschäftigungsjahr, allerdings kann die Abfindung deutlich abweichen.
München ist ein Wirtschaftsstandort mit hohen Durchschnittsgehältern. Da der Streitwert direkt vom Bruttogehalt abhängt, führt das höhere Lohnniveau automatisch auch zu höheren Streitwerten und damit zu höheren Anwalts- und Gerichtskosten.
Ja, eine Rechtsschutzversicherung übernimmt in der Regel sämtliche Kosten des Verfahrens. Das beinhaltet sowohl die Gerichts- als auch die Anwaltskosten. Für Sie fällt nur die vereinbarte Selbstbeteiligung an, die meist zwischen 150 € und 200 € liegt. Aber auch ohne Rechtsschutzversicherung lohnt sich eine Kündigungsschutzklage, da rund 80 % der Verfahren mit einem Vergleich enden. Größtenteils ist das verbunden mit einer Abfindung oder einer Weiterbeschäftigung.
Der Streitwert gibt den finanziellen Wert eines Gerichtsverfahrens an und ist maßgeblich für die Berechnung der Gerichtskosten. Der Gegenstandswert dagegen ist vor allem für die Anwaltskosten relevant. Er bildet die Grundlage, nach der Ihr Anwalt die Gebühren berechnet. In der Praxis entspricht der Gegenstandswert meist dem vom Gericht festgesetzten Streitwert.