Wenn Sie von Ihrem Arbeitgeber eine Kündigung erhalten, ist das zunächst ein großer Schock. Ohnmachtsgefühle kombiniert mit Existenz- und Zukunftsängsten verhindern, dass Sie einen klaren Gedanken fassen können. Umso wichtiger ist es, dass Sie in solch einer Situation wissen, was zu tun ist.
Denn als Arbeitnehmer genießen Sie Rechte: Sie haben die Möglichkeit, sich gegen Ihre Kündigung mit einer Kündigungsschutzklage zu wehren, um das Arbeitsverhältnis fortzusetzen oder eine angemessene Abfindung zu erhalten.
In diesem Artikel erfahren Sie, was eine Kündigungsschutzklage ist, unter welchen Voraussetzungen diese Aussicht auf Erfolg hat, und wie eine Kündigungsschutzklage abläuft. Zusätzlich hilft Ihnen eine Checkliste, den besten Anwalt für Ihre Kündigungsschutzklage zu finden.
Wichtiges zu “Ablauf Kündigungsschutzklage” in Kürze:
Eine Kündigungsschutzklage ermöglicht es Arbeitnehmern, sich gegen eine Kündigung vor Gericht zu wehren.
Die Klage muss innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung eingereicht werden, da sie sonst grundsätzlich rechtsgültig ist.
Voraussetzung für die Klage ist, dass der Arbeitgeber mehr als 10 Angestellte beschäftigt und Sie mindestens sechs Monate im Unternehmen tätig sind.
In vielen Fällen endet die Klage mit einem Vergleich, in dem eine Abfindung oder eine Weiterbeschäftigung vereinbart wird.
Was ist eine Kündigungsschutzklage?
Eine Kündigungsschutzklage ist ein rechtliches Verfahren, mit dem Sie als Arbeitnehmer gegen eine Kündigung vorgehen können. Sie wird beim zuständigen Arbeitsgericht eingereicht. Das Arbeitsgericht prüft, ob die Kündigung rechtmäßig war oder ob es Gründe gibt, die dagegen sprechen.
Eine Kündigung kann unter anderem unwirksam sein, wenn:
Formelle Fehler vorliegen: Das ist dann der Fall, wenn die Kündigung lediglich mündlich ausgesprochen wurde oder eine unzureichende Begründung enthält.
Kein triftiger Grund besteht: Falls kein gravierendes Fehlverhalten, kein Nachweis einer fehlenden Eignung für den Job und auch keine wirtschaftlichen Probleme im Unternehmen vorliegen, kann eine Kündigung angefochten werden.
Besondere Schutzvorschriften verletzt wurden: Kündigungen von Schwangeren, Mitarbeitern in Elternzeit oder schwerbehinderten Arbeitnehmern sind nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Außerdem muss die zuständige Aufsichtsbehörde der Kündigung zustimmen.
Entscheidet das Gericht, dass die Kündigung unwirksam ist, bleibt das Arbeitsverhältnis bestehen. Ist das Arbeitsverhältnis allerdings derart zerrüttet, dass eine Rückkehr in den Betrieb unzumutbar ist? Dann besteht die Möglichkeit, stattdessen eine Abfindung auszuhandeln.
Voraussetzungen für eine erfolgreiche Kündigungsschutzklage
Bei einer Kündigungsschutzklage ist schnelles Handeln wichtig!
Denn die Kündigungsschutzklage muss innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung beim Arbeitsgericht eingereicht werden.
Wird diese Frist versäumt, gilt die Kündigung als rechtswirksam. Und zwar auch dann, wenn diese unberechtigt ist. Damit verlieren Sie Ihr Recht auf eine gerichtliche Überprüfung der Kündigung.
Das heißt: Informieren Sie beim Erhalt einer Kündigung umgehend Ihren Anwalt für Arbeitsrecht. Dieser berät Sie zur Kündigungsschutzklage und reicht diese fristgerecht beim zuständigen Arbeitsgericht ein.
Eine weitere Voraussetzung ist der Geltungsbereich der Kündigungsschutzklage.
Das Kündigungsschutzgesetz greift, wenn Ihr Arbeitgeber mindestens 10 Mitarbeiter beschäftigt und Sie keine Probezeit mehr haben.
Sind diese beiden Voraussetzungen erfüllt, haben Sie hohe Chancen auf eine erfolgreiche Kündigungsschutzklage. Denn in 80 % der Fälle gelingt eine Einigung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer.

Die Rolle des Anwalts bei Ihrer Kündigungsschutzklage
Ihr Anwalt für Arbeitsrecht spielt eine entscheidende Rolle bei der Durchsetzung Ihrer Rechte bei der Kündigungsschutzklage. Er begleitet Sie von Anfang an und sorgt dafür, dass alle rechtlichen Anforderungen korrekt umgesetzt werden.
Prüfung der Kündigung: Ihr Anwalt prüft, ob die Kündigung rechtmäßig ist. Dafür analysiert er formale Aspekte wie die Schriftform und den Kündigungsgrund. Außerdem stellt er sicher, dass gesetzliche Vorgaben wie ein möglicher Sonderkündigungsschutz eingehalten werden.
Beratung und Strategie: Basierend auf Ihrer Situation berät Sie der Anwalt umfassend zu Ihren Chancen und Risiken. Er hilft Ihnen, die beste Vorgehensweise zu wählen, sei es die Anfechtung der Kündigung oder die Verhandlung einer Abfindung.
Fristgerechte Einreichung: Der Anwalt stellt sicher, dass die Kündigungsschutzklage rechtzeitig innerhalb der dreiwöchigen Frist eingereicht wird.
Vertretung vor Gericht: Ihr Anwalt übernimmt die Kommunikation mit dem Arbeitsgericht und vertritt Sie in Verhandlungen oder in einem möglichen Gerichtsprozess. Seine Expertise hilft dabei, Ihre Position klar darzustellen und schlagkräftige Argumente gegen die Kündigung vorzubringen.
Verhandlung von Lösungen: Überwiegend endet eine Kündigungsschutzklage mit einem Vergleich. Der Anwalt verhandelt dabei in Ihrem Interesse – sei es eine Abfindung, die Weiterbeschäftigung oder andere Vereinbarungen.
Mit einem erfahrenen Anwalt an Ihrer Seite erhöhen Sie die Erfolgsaussichten Ihrer Klage. Außerdem können Sie sichergehen, dass Ihre Rechte optimal vertreten werden.

Kündigungsschutzklage einreichen: der Ablauf beim Arbeitsgericht
Die Kündigungsschutzklage erfolgt in mehreren Schritten, je nachdem, ob und wie schnell eine Einigung erzielt wird.
Einreichung der Klage
Bei der Einreichung sind eine Kopie der Kündigung und eine Begründung, warum die Kündigung unwirksam sein könnte, erforderlich. Das Gericht prüft zunächst, ob die Klage form- und fristgerecht eingereicht wurde.
Der erste Schritt besteht darin, die Kündigungsschutzklage beim zuständigen Arbeitsgericht einzureichen. Dies muss fristgerecht innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung geschehen. Ihr Anwalt übernimmt das für Sie.
Gütetermin
Der Richter moderiert das Gespräch und versucht, beide Parteien zu einer Einigung zu bewegen. Häufig werden in diesem Rahmen Abfindungsvereinbarungen getroffen oder die Kündigung wird zurückgenommen.
Etwa eine Woche nach der Klageeinreichung erhalten Sie vom Arbeitsgericht eine Einladung zum Gütetermin. Dieser findet ein bis zwei Wochen später statt. Ihr Anwalt begleitet Sie zu diesem etwa 15-minütigen Termin. Ziel dieses Termins ist es, eine einvernehmliche Lösung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber zu finden.
Kammerverfahren
Im Kammerverfahren werden Beweise geprüft, Zeugen angehört und die rechtlichen Argumente beider Seiten sorgfältig abgewogen. Hier geht es darum, die Rechtmäßigkeit der Kündigung objektiv zu beurteilen. Auch bei diesem Termin steht Ihnen Ihr Anwalt zur Seite.
Falls im Gütetermin keine Einigung erzielt wird, folgt etwa sechs Monate später das Kammerverfahren. Dieses wird vor einer Kammer durchgeführt, die aus einem Berufsrichter und zwei ehrenamtlichen Beisitzern besteht – jeweils ein Vertreter der Arbeitnehmer- und der Arbeitgeberseite.
Urteil oder Vergleich
In der Praxis enden viele Kündigungsschutzklagen jedoch vorzeitig durch einen Vergleich. Wird hierbei das Arbeitsverhältnis aufgelöst? Dann entschädigt eine Abfindung den Arbeitnehmer finanziell für den Verlust seines Arbeitsplatzes. Ein Vergleich spart Zeit und Kosten und wird oft von beiden Seiten bevorzugt.
Am Ende des Kammerverfahrens entscheidet das Gericht, ob die Kündigung rechtmäßig oder unwirksam ist. Falls die Kündigung als ungültig eingestuft wird, bleibt das Arbeitsverhältnis bestehen.
Da in 80 % der Fälle bereits im Rahmen des Gütetermins eine Einigung erzielt wird, ist das Verfahren in etwa zwei bis drei Wochen ausgestanden. Kommt es zum Kammertermin, dauert das Verfahren rund sechs Monate.

Checkliste: So finden Sie den richtigen Anwalt für Ihre Kündigungsschutzklage
✅ Achten Sie darauf, dass Ihr Anwalt auf Arbeitsrecht spezialisiert ist und Erfahrung mit Kündigungsschutzklagen hat. Dieser kennt die Fallstricke und beherrscht die Feinheiten einer erfolgreichen Argumentation vor Gericht.
✅ Stellen Sie sicher, dass Ihr Anwalt gut erreichbar ist, innerhalb 24 Stunden auf Ihre Anfragen reagiert und Ihnen regelmäßige Updates gibt. Damit Sie stets auf dem neuesten Stand sind.
✅ Holen Sie sich Empfehlungen von Kollegen, Freunden oder Online-Bewertungen, um einen Anwalt mit gutem Ruf zu finden. Das schafft Vertrauen.
✅ Achten Sie darauf, dass Sie auf Fragen nach den Kosten und Ihren Erfolgschancen eine realistische Einschätzung erhalten.
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Fazit: Mit dem richtigen Anwalt zur erfolgreichen Kündigungsschutzklage
Eine Kündigung ist ein schwerer Schlag, der sowohl emotionale als auch existenzielle Unsicherheiten mit sich bringt. Doch als Arbeitnehmer haben Sie das Recht, sich gegen eine Kündigung mit einer Kündigungsschutzklage zu wehren. Indem Sie rasch und gezielt handeln, können Sie Ihre Chancen auf eine erfolgreiche Klage wahren.
Am besten begleitet Sie ein erfahrener Anwalt durch den Prozess. Dieser sorgt dafür, dass Ihre Rechte gewahrt bleiben und die Klage fristgerecht eingereicht wird. Häufig endet eine Kündigungsschutzklage in einem Vergleich, den meist beide Parteien anstreben. Insgesamt ist der Rechtsweg mit der Unterstützung eines erfahrenen Anwalts für Arbeitsrecht die beste Möglichkeit, um Ihre Ansprüche zu sichern.
Buchen Sie bei der Kanzlei Steinau Ihren Termin zur schnellen Erstberatung!Häufig gestellte Fragen zum Ablauf einer Kündigungsschutzklage
Eine Kündigungsschutzklage ist ein rechtliches Verfahren, mit dem Arbeitnehmer gegen eine Kündigung vorgehen können. Sie wird beim zuständigen Arbeitsgericht eingereicht, um zu überprüfen, ob die Kündigung rechtmäßig war.
Eine Kündigungsschutzklage muss innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung beim Arbeitsgericht eingereicht werden. Wird diese Frist versäumt, gilt die Kündigung als rechtswirksam.
Die wichtigsten Voraussetzungen sind: Ihr Arbeitgeber muss mindestens 10 Mitarbeiter beschäftigen und Sie dürfen keine Probezeit mehr haben.
Wenn das Gericht die Kündigung für unwirksam erklärt, bleibt das Arbeitsverhältnis bestehen. Falls eine Rückkehr zum Arbeitgeber jedoch unzumutbar ist, kann auch eine Abfindung ausgehandelt werden.
Der Ablauf umfasst mehrere Schritte: Einreichung der Klage, Gütetermin zur Einigung, und im Falle einer Nichteinigung das Kammerverfahren vor Gericht. Viele Klagen enden jedoch bereits im Gütetermin durch einen Vergleich.
Das Gericht prüft, ob die Kündigung rechtmäßig ist, ob alle formalen Voraussetzungen erfüllt sind und ob es einen triftigen Kündigungsgrund gibt. Auch der Sonderkündigungsschutz für bestimmte Personengruppen wird hierbei beachtet.
Ein Anwalt für Arbeitsrecht ist essenziell, um die Erfolgschancen der Klage zu erhöhen. Der Anwalt prüft die Kündigung, stellt sicher, dass alle Fristen eingehalten werden, berät Sie über Ihre Rechte und vertritt Sie vor Gericht.
Eine Kündigungsschutzklage endet entweder durch eine Einigung im Gütetermin oder durch das Urteil des Gerichts im Kammerverfahren. Oft wird ein Vergleich erzielt, der eine Abfindung oder eine Weiterbeschäftigung regelt.